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   AG Braunschweig, 04.02.2014 - 116 C 2943/13   

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https://dejure.org/2014,7503
AG Braunschweig, 04.02.2014 - 116 C 2943/13 (https://dejure.org/2014,7503)
AG Braunschweig, Entscheidung vom 04.02.2014 - 116 C 2943/13 (https://dejure.org/2014,7503)
AG Braunschweig, Entscheidung vom 04. Februar 2014 - 116 C 2943/13 (https://dejure.org/2014,7503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • RA Kotz

    Haftung des Betreibers einer Autowaschanlage für Fahrzeugbeschädigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vollautomatische Kfz-Waschanlage und die Verkehrssicherungspflicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 12.04.2002 - 12 U 170/01

    Beweislast; Beschädigung eines Kraftfahrzeugs in einer Autowaschanlage

    Auszug aus AG Braunschweig, 04.02.2014 - 116 C 2943/13
    Es handelt sich entgegen der Auffassung des OLG Hamm (NJW-RR 2002, 1459) auch nicht um eine Gefahrensituation, die dem Betreiber einer Waschanlage unbekannt wäre oder mit der er nicht rechnen müsste, da er davon ausgehen könne, dass aufgrund der Konstruktion der Waschanlage eine derartige Situation nicht entstehen könne.

    Angesichts der Fortschritte der Technik im Bereich der Sensoren- und der Lichtschrankentechnik überzeugen die Ausführungen in der zwischenzeitlich zwölf Jahre alten Entscheidung des OLG Hamm, NJW-RR 2002, Seite 1459 jedenfalls nicht mehr.

  • AG Bremen, 23.01.2014 - 9 C 439/13

    Verkehrssicherungspflichten des Betreibers einer vollautomatischen Waschstraße

    Auszug aus AG Braunschweig, 04.02.2014 - 116 C 2943/13
    Im Übrigen wird beispielhaft auf die Entscheidungen LG Dortmund, Schadenpraxis 2011, Seite 137, AG Aachen, DAR 2002, Seite 273, AG Bremen, Urteil vom 23.01.2014 - 9 C 439/13 -, LG Bonn, MDR 1995, Seite 264 hingewiesen.
  • LG Wuppertal, 23.10.2014 - 9 S 129/14

    Waschstraße, Schadensersatz, Bremsvorgang, Verkehrssicherungspflicht

    Auch das Amtsgericht Braunschweig hat sich ausführlich und überzeugend damit auseinandergesetzt, dass und warum ein Abschalten der Anlage technisch ohne weiteres möglich sein müsste (Urteil vom 04.02.2014, 116 C 2943/13, juris).
  • AG Marl, 02.07.2018 - 24 C 63/17

    Schadenersatzbegehren wegen Pflichtverletzung des Waschanlagenbetreibers aus

    Nach einer Auffassung ergibt sich in vergleichbaren Fällen eine objektive Pflichtverletzung eines Betreibers einer Autowaschanlage im Sinne von § 280 Abs. 1 S. 1 BGB schon dadurch, dass ein Kunde bei der Durchführung des Vertrags ein Schaden erlitten hat, da der PKW beim Durchlaufen der Waschanlage beschädigt wurde und der Betreiber nach den Reinigungsvertrag die erfolgsbezogene Pflicht hatte, einen Schaden wie den eingetretenen zu verhindern (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2003, 21 U 97/03, juris, Rn. 13 m.w.N.; AG Braunschweig, Urteil vom 04.02.2014, 116 C 2943/13, juris, Rn. 25).

    Dies verkennen die Gerichte, die meinen, dass die Behauptung des Waschanlagenbetreibers nicht überzeuge, dass es keine technischen Möglichkeiten gebe, ein sofortiges automatisches Abschalten der Anlage für den Fall zu erreichen, da sich dieses aus Sicht des Gerichts technisch durchaus realisieren lasse (so z.B. LG Wuppertal, Urteil vom 23.10.2014, a.a.O.; AG Braunschweig, Urteil vom 04.02.2014, a.a.O.).

  • LG Braunschweig, 26.11.2015 - 4 S 60/14

    Zur Haftung des Betreibers für Auffahrunfälle in Waschanlagen

    Auf die Berufung der Beklagtenseite vom 14.02.2014 wird das Urteil des Amtsgerichts Braunschweig vom 04.02.2014 - 116 C 2943/13 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    unter Abänderung des am 04.02.2014 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Braunschweig (Az 116 C 2943/13) die Klage abzuweisen.

  • AG Marl, 02.12.2016 - 16 C 59/16

    Haftung des Waschanlagenbetreibers

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kläger als Nutzer der Waschanlage und Eigentümer des Fahrzeuges keine Möglichkeit hat, auf die plötzlich aufgetretene Blockade zu reagieren (vgl. AG Braunschweig, Urteil v. 04.02.2014, Az.: 116 C 2943/13).

    Denn die grundsätzliche Verpflichtung des Waschstraßenbetreibers, die Fahrzeuge, welche er in seine Obhut nimmt, auch unbeschädigt wieder herauszugeben, bleibt (LG Wuppertal, Urteil v. 23.10.2013, Az.: 116 C 2943/13).

  • LG Darmstadt, 12.04.2018 - 25 S 20/17

    Verletzung Verkehrssicherungspflicht Autowaschstraße

    müsste die Beklagte dafür Sorge tragen, dass der Abstand zwischen den in der Anlage transportierten Fahrzeugen so groß ist, dass ein manuelles Eingreifen für den Fall einer Blockade eines Fahrzeuges in der Waschstraße möglich ist (vgl. insoweit Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 04.02.2014, Az. 116 C 2943/13).
  • LG Essen, 04.05.2017 - 7 S 188/16

    Haftung des Autowaschanlagenbetreibers bei Fehlen einer Sicherheitseinrichtung

    Dieser Aspekt hat dazu geführt, dass die Rechtsprechung von einem objektiven Pflichtverstoß unabhängig von dem Verhalten des Vorausfahrenden ausgeht (vgl. etwa AG Braunschweig, Urt. v. 04.02.2014 - 116 C 2943/13; dem folgend LG Wuppertal, a. a. O.).
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