Rechtsprechung
VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 117-IV-04, 118-IV-04 |
Zitiervorschläge
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. November 2004 - 117-IV-04, 118-IV-04 (https://dejure.org/2004,18516)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,18516) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 15.10.2004 - 2 OLG Ausl 34/04
- VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 117-IV-04, 118-IV-04
- OLG Dresden, 01.02.2005 - 2 OLG Ausl 34/04
- VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 17-IV-05
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (2)
- VerfGH Sachsen, 26.04.2004 - 34-IV-03
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 117-IV-04
Rügt er den Grundrechtsverstoß durch die Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden oder anzuwendenden formellen oder materiellen Rechts, so hat er auszuführen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte verfehlt, etwa eine Grundrechtsrelevanz überhaupt nicht gesehen, den Gehalt eines Grundrechts verkannt oder dessen Auswirkung auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2004 - Vf. 34-IV-03, st. Rspr.). - BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 578/04
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Auslieferung nach Bulgarien …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 117-IV-04
Hat der Beschwerdeführer noch die Möglichkeit, mit Hilfe eines Antrags nach § 77 Abs. 1 IRG in Verbindung mit § 33a StPO die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs zu den von ihm als übergangen angesehenen Punkten zu erwirken, so kann die Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zulässigerweise erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. April 2004 - 2 BvR 578/04).
- VerfGH Sachsen, 20.07.2007 - 21-IV-06
Zur Frage der Subsidiarität bei Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit …
Der Verfassungsgerichtshof hat bislang vertreten, dass die Frist nach § 29 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG für die Erhebung der nicht auf Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gestützten Grundrechtsrügen bereits mit der Zustellung oder formlosen Mitteilung der unanfechtbaren Endentscheidung beginnt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. November 2004 - Vf. 112-IV-04 (HS)/Vf. 113-IV-04 (e.A.); siehe auch Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 55-IV-04; Beschluss vom 18. November 2004 - Vf. 117-IV-04 (HS)/Vf. 118-IV-04 (e.A.); Beschluss vom 20. April 2006 - Vf. 61-IV-05). - VerfGH Sachsen, 20.05.2005 - 16-IV-05 Die gegen den oberlandesgerichtlichen Beschluss vom 15. Oktober 2004 gerichtete Verfassungsbeschwerde, mit der u.a. die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt worden war, hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch Beschluss vom 18. November 2004 (Vf. 117-IV-04 [HS]) verworfen.
der Verfassungsgerichtshof - wie dargelegt - bereits im Beschluss vom 18. November 2004 (Vf. 117-IV-04 [HS]) befunden hat.
- VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 75-IV-10 Will er einen Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Verfahrensrechts rügen, so hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 56-IV-02; SächsVerfGH, Beschluss vom 18. November 2004 - Vf. 117-IV04/Vf. 118-IV-04; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 29.09.2005 - 64-IV-05 Dieser Grundsatz verlangt, dass der Beschwerdeführer über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle bestehenden Möglichkeiten nutzt, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. November 2004 - Vf. 117-IV-04 [HS]/Vf. 118-IV-04 [eA]; Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 126IV-04).
- VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 17-IV-05 Die gegen den oberlandesgerichtlichen Beschluss vom 15. Oktober 2004 gerichtete Verfassungsbeschwerde, mit der u.a. die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt worden war, hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch Beschluss vom 18. November 2004 (Vf. 117-IV-04 [HS]) verworfen.
- VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 44-IV-06 Hat er noch die Möglichkeit eines Antrags nach § 33a StPO (hier i.V.m. § 2 JGG), so kann die Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zulässigerweise erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. November 2004 - Vf. 117-IV-04 [HS]/ Vf. 118-IV-04 [eA]; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 22-IV-06 Hat er noch die Möglichkeit eines Antrags nach § 33a StPO (hier i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG), so kann die Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zulässigerweise erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. November 2004 - Vf. 117-IV-04 [HS]/ Vf. 118IV-04 [eA]; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 20-IV-05 Dieser Grundsatz verlangt, dass der Beschwerdeführer über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle bestehenden Möglichkeiten nutzt, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. November 2004 - Vf. 117-IV-04 [HS]/Vf. 118-IV-04 [eA]; Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 126IV-04).
- VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 31-IV-05 Dieser Grundsatz verlangt, dass der Beschwerdeführer über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle bestehenden Möglichkeiten nutzt, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. November 2004 - Vf. 117-IV-04 [HS]/Vf. 118-IV-04 [eA]; Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 126IV-04).
- VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 126-IV-04 Hat er noch die Möglichkeit eines Antrags nach § 33a StPO, so kann die Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zulässigerweise erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. November 2004 - Vf. 117-IV-04 [HS]/Vf. 118-IV-04 [eA]).
- VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 59-IV-05
- VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 124-IV-04
- VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 122-IV-04
- VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 28-IV-05