Rechtsprechung
   EuGH, 13.03.1979 - 119/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,638
EuGH, 13.03.1979 - 119/78 (https://dejure.org/1979,638)
EuGH, Entscheidung vom 13.03.1979 - 119/78 (https://dejure.org/1979,638)
EuGH, Entscheidung vom 13. März 1979 - 119/78 (https://dejure.org/1979,638)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Peureux

    1 . VORLAGEVERFAHREN - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Peureux

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des EWG-Vertrages durch den EuGH; Freier Warenverkehr in der Gemeinschaft; Binnenhandel mit in Alkohol eingelegten Orangen

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 10; ; EWGV Art. 37; ; EWGV Art. 268; ; EWGV Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VORLAGEVERFAHREN - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN - [EWG-VERTRAG , ART. 177]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 507
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 13.03.1979 - 119/78
    Zu den Artikeln 30 bis 33 des Vertrages Die Klägerin im Ausgangsverfahren zitiert den Tenor des Urteils des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 (Dassonville, 8/74 - Slg. 1974, 837), wonach jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet sei, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen sei.
  • EuGH, 16.03.1977 - 68/76

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 13.03.1979 - 119/78
    Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 16. März 1977 (Kommission/Französische Republik, 68/76 - "Kartoffeln", Slg. 1977, 515) fügt die Klägerin im Ausgangsverfahren hinzu, der Umstand, daß eine nationale Wirtschaftsregelung für ein Erzeugnis durch eine gemeinschaftliche Regelung ersetzt werden solle, daß dies aber noch nicht geschehen sei, rechtfertige die Aufrechterhaltung von Handelshemmnissen bis zum Inkrafttreten einer solchen Regelung nicht.
  • EuGH, 03.02.1976 - 59/75

    Manghera u.a.

    Auszug aus EuGH, 13.03.1979 - 119/78
    Nach dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 59/75 (EuGH 3. Februar 1976 - (Staatsanwaltschaft/Manghera - Slg. 1976, 91) sei Artikel 37 und seinem "Aufbau ... zu entnehmen, daß die in Absatz 1 aufgestellte Verpflichtung die Beachtung der Grundregeln des freien.
  • EuGH, 17.02.1976 - 91/75

    Hauptzollamt Göttingen / Miritz GmbH & Co.

    Auszug aus EuGH, 13.03.1979 - 119/78
    Ferner habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. Februar 1976 (Miritz, - 91/75, Slg. 1976, 217) wie folgt entschieden: "Artikel 37 Absatz 1 betrifft nicht ausschließlich mengenmäßige Beschränkungen, sondern untersagt nach Ablauf der Übergangszeit jede Diskriminierung in den Versorgungs- und Absatzbedingungen zwischen den Angehörigen der Mitgliedstaaten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-438/02

    Hanner - Artikel 31 EG - Staatliche Monopole - Monopol für den

    11 - Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", Slg. 1979, 649, Randnr. 7), vom 13. März 1979 in der Rechtssache 119/78 (Peureux II, Slg. 1979, 975, Randnr. 27) und vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-387/93 (Banchero, Slg. 1995, I-4663, Randnr. 26).

    56 - Urteil Peureux II (zitiert in Fußnote 11, Randnrn. 3 und 4).

    88 - Urteil Peureux II (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 32).

    130 - Urteile Peureux II (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 32), vom 21. Juni 1983, Kommission/Frankreich (zitiert in Fußnote 58, Randnr. 27) und vom 13. Dezember 1990, Kommission/Griechenland (zitiert in Fußnote 30, Randnr. 50).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1978 - 86/78

    SA des grandes distilleries Peureux gegen Directeur des Services fiscaux de la

    Es wird jedoch im Rahmen der vorliegenden Vorabentscheidungsverfahren nicht erforderlich sein, die außerordentlich technischen Bestimmungen dieser Regelung abschließend zu erörtern, zumal die französische Regierung zu der zweiten Rechtssache (119/78) weder schriftliche noch mündliche Erklärungen abzugeben hat.

    In der Rechtssache 119/78 stellt Ihnen dasselbe Gericht folgende Frage: "Ist das in Frankreich bestehende Verbot der Destillation von eingeführten Ausgangsstoffen mit Ausnahme anderer frischer Früchte als Äpfel, .Birnen und Trauben (Art. 268 des Anhangs II zum CGI) mit den Artikeln 10 und 37 sowie den übrigen Bestimmungen des Vertrages von Rom über den freien Verkehr von Waren aus dritten Ländern vereinbar, insbesondere hinsichtlich der Destillation von in Alkohol eingelegten Orangen aus Italien?".

    Während die Klägerin in der Rechtssache 86/78 gegenüber nationalen Importeuren von Williams-Birnen-Branntwein diskriminiert sein will, behauptet sie in der Rechtssache 119/78, gegenüber nationalen Likörfabriken, den Herstellern von echtem Cointreau, benachteiligt zu sein.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-157/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. -

    23 Im Urteil vom 13. März 1979 in der Rechtssache 119/78 (Peureux II)(37)mit dem über eine Vorlagefrage zur Auslegung u. a. des Artikels 37 und anderer Bestimmungen des Vertrages über den freien Warenverkehr entschieden wurde, bestätigte der Gerichtshof zwar die besondere Natur des Artikels 37 (Randnr. 27), stellte indessen fest, daß eine nationale Vorschrift (die es verbietet, für die Herstellung von einem staatlichen Handelsmonopol vorbehaltenen Erzeugnissen Ausgangsstoffe aus anderen Mitgliedstaaten zu destillieren, während dieses Verbot für gleichartige, im Inland erzeugte Ausgangsstoffe nicht gilt) gleichzeitig eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung im Sinne von Artikel 30 des Vertrages und eine Diskriminierung in den Versorgungs- und Absatzbedingungen im Sinne von Artikel 37 Absatz 1 des Vertrages darstellt.

    (37) - Slg. 1979, 975.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht