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   BSG, 25.06.1987 - 11a REg 1/87   

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BSG, 25.06.1987 - 11a REg 1/87 (https://dejure.org/1987,4609)
BSG, Entscheidung vom 25.06.1987 - 11a REg 1/87 (https://dejure.org/1987,4609)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 1987 - 11a REg 1/87 (https://dejure.org/1987,4609)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BSGE 62, 67
  • DVBl 1987, 1123
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.01.1980 - 8b RKg 4/79

    Anerkennungsverfahren - Asylsuchender Ausländer - Asylberechtigung - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 25.06.1987 - 11a REg 1/87
    Es führt zur Begründung aus: Der Beklagte habe einen gewöhnlichen Aufenthalt unter Hinweis auf zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) zum Bundeskindergeldgesetz (BKGG) verneint (BSG SozR 5870 § 1 Nr. 6 und Nr. 10).

    Dabei wurde aber nicht die dortige Regelung mitübertragen, daß die durch den gewöhnlichen Aufenthalt begründete Steuerpflicht stets bei einem länger als sechs Monate dauernden Inlandsaufenthalt eintrete (BSGE 45, 95, 98; 49, 254, 255), wobei jeder Anhalt für ein Versehen des Gesetzgebers fehlt.

    Mit dieser Entscheidung folgt der Senat dem Verständnis des gewöhnlichen Aufenthalts im Kindergeldrecht, soweit es um die Auslegung des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I geht (BSGE 49, 254; 53, 294).

  • BSG, 23.10.1984 - 8 RK 12/84

    Übernahme der Kosten einer stationären Behandlung der Ehefrau - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 25.06.1987 - 11a REg 1/87
    Asylbewerber haben in der Regel keinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (Abgrenzung zu BSG vom 28.6.1984 3 RK 27/83 = BSGE 57, 93 = SozR 2200 § 205 Nr. 56 und BSG vom 23.10.1984 - 8 RK 12/84).

    Die Entscheidung des 3. Senats läßt jedoch offen, ob er bei seinen Ausführungen zum gewöhnlichen Aufenthalt den § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I auslegen und den Begriff in § 205 RVO inhaltsgleich verstehen wollte; die Entscheidung kann auch dahin verstanden werden, daß es dem 3. Senat, wie jedenfalls in der Anschlußentscheidung des 8. Senats vom 23. Oktober 1984 8 RK 12/84 - (InfAuslR 1985, 77), nur um die Auslegung des § 205 RVO ging.

  • BSG, 28.06.1984 - 3 RK 27/83

    Familienkrankenhilfe - Asylbewerber - Familienhilfe

    Auszug aus BSG, 25.06.1987 - 11a REg 1/87
    Asylbewerber haben in der Regel keinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (Abgrenzung zu BSG vom 28.6.1984 3 RK 27/83 = BSGE 57, 93 = SozR 2200 § 205 Nr. 56 und BSG vom 23.10.1984 - 8 RK 12/84).

    Näher in Betracht zu ziehen ist nur die Entscheidung des 3. Senats des BSG vom 28. Juni 1984 (BSGE 57, 93) zum Anspruch auf Familienhilfe nach § 205 RVO für Angehörige, die sich gewöhnlich im Geltungsbereich des Gesetzes aufhalten, wenn diese Angehörigen Asylbewerber sind.

  • BSG, 25.10.1977 - 12 RKg 8/77

    Anspruch auf Kindergeld für in Dänemark wohnende Kinder - Auseinanderfallen von

    Auszug aus BSG, 25.06.1987 - 11a REg 1/87
    Dabei wurde aber nicht die dortige Regelung mitübertragen, daß die durch den gewöhnlichen Aufenthalt begründete Steuerpflicht stets bei einem länger als sechs Monate dauernden Inlandsaufenthalt eintrete (BSGE 45, 95, 98; 49, 254, 255), wobei jeder Anhalt für ein Versehen des Gesetzgebers fehlt.
  • BSG, 15.06.1982 - 10 RKg 26/81

    Asylverfahren; Anspruch auf Kindergeld; Aufenthalt im Bundesgebiet;

    Auszug aus BSG, 25.06.1987 - 11a REg 1/87
    Mit dieser Entscheidung folgt der Senat dem Verständnis des gewöhnlichen Aufenthalts im Kindergeldrecht, soweit es um die Auslegung des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I geht (BSGE 49, 254; 53, 294).
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R

    Fremdrentenrecht - Rentenberechnung - Entgeltpunkte Ost - gewöhnlicher Aufenthalt

    Ausgangspunkt ist ein "Aufenthalt"; es sind dann die mit dem Aufenthalt verbundenen "Umstände" festzustellen; sie sind schließlich daraufhin zu würdigen, ob sie "erkennen lassen", dass der Betreffende am Aufenthaltsort oder im Aufenthaltsgebiet "nicht nur vorübergehend verweilt" (vgl BSG vom 25.6.1987 - BSGE 62, 67, 68 f = SozR 7833 § 1 Nr. 1 S 2).

    Für die Unterscheidung zwischen gewöhnlichem und vorübergehendem Aufenthalt kann es nach alledem keine feste allgemeingültige Grenze im Sinne von Höchst- oder Mindestzeiten geben (BSG vom 25.6.1987 - BSGE 62, 67, 69 = SozR 7833 § 1 Nr. 1 S 3) .

    Mithin hat der Prognosesteller alle mit dem Aufenthalt verbundenen Umstände zu berücksichtigen (BSG vom 25.6.1987 - BSGE 62, 67, 69 = SozR 7833 § 1 Nr. 1 S 2) ; dies können subjektive wie objektive, tatsächliche wie rechtliche sein.

  • BSG, 27.03.2020 - B 10 EG 7/18 R

    Kein Anspruch auf Elterngeld bei fehlendem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt

    In diesem Kontext hat sich das BSG bereits wiederholt gegen eine starre Zeitgrenze bei der Anwendung des § 30 Abs. 3 SGB I ausgesprochen (vgl BSG Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R - BSGE 112, 116 = SozR 4-1200 § 30 Nr. 6, RdNr 31; Senatsurteil vom 30.9.1996 - 10 RKg 29/95 - BSGE 79, 147, 151 = SozR 3-5870 § 2 Nr. 33 S 130; BSG Urteil vom 25.6.1987 - 11a REg 1/87 - BSGE 62, 67, 69 = SozR 7833 § 1 Nr. 1 S 2 f) .
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Solche zeitlichen Aufenthaltsbeschränkungen hindern eine Prognose, der Aufenthalt werde "bis auf weiteres" (vgl. Nr. 3.2.1 des von der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe herausgegebenen Leitfadens zur Gewährung von Sozialhilfe an Deutsche im Ausland nach § 119 BSHG) andauern, für den Betreffenden bestehe die "gute Möglichkeit eines weiteren Verbleibs" (BSG, Urteil vom 16. Oktober 1986 - 12 RK 13/86 (a.a.O. S. 10)) an dem betreffenden Ort; sie lassen im Gegenteil "ein Ende des Aufenthalts erwarten" (vgl. BSGE 62, 67 (69) [BSG 25.06.1987 - 11a REg 1/87]).
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