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   BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R   

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https://dejure.org/2005,1278
BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R (https://dejure.org/2005,1278)
BSG, Entscheidung vom 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R (https://dejure.org/2005,1278)
BSG, Entscheidung vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 57/04 R (https://dejure.org/2005,1278)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge Anwendung des § 96 SGG - Folgebescheid - neuer Bescheid - Bewilligungsbescheid - Arbeitslosengeld - Unterhaltsgeld - anschließender Zeitraum - keine Entscheidung in erster Instanz - ...

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Beschwerdewertes i.S.d. § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG); Voraussetzungen für die Einbeziehung so genannter Folgebescheide in das Verfahren; Anforderungen an die entsprechende Anwendung des § 96 SGG; Bestehen eines Wahlrechtes des Klägers ...

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Wird zitiert von ... (148)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Nach einer Entscheidung des 11a-Senats des BSG (17. November 2005 - B 11a/11 AL 57/04 R) ist bei Nichteinbeziehung eines Bescheides durch die Vorinstanz (§ 96 SGG) sogar der Widerspruch eines Beteiligten unerheblich.
  • BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R

    Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Zeitgeringfügigkeit -

    Zu Recht hat das LSG angenommen, dass der Bescheid vom 29.9.2009 gemäß § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Klageverfahrens geworden ist, da er nach Erlass des Widerspruchsbescheides und vor Erhebung der Klage ergangen ist (vgl hierzu allgemein BSG SozR 4-1500 § 96 Nr. 4 RdNr 16; BSG Urteil vom 12.5.1993 - 7 RAr 56/92 - Juris RdNr 13 - insoweit nicht abgedruckt in BSGE 72, 248 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 4; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 96 RdNr 2) .
  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

    Denn nach der bis zum 31.3.2008 geltenden Rechtslage hatte das BSG in ständiger Rechtsprechung eine entsprechende Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG (aF) im Interesse einer sinnvollen Anwendung der Prozessökonomie bzw eines schnellen und zweckmäßigen Verfahrens dann zugelassen, wenn der ursprüngliche Bescheid zwar nicht abgeändert oder ersetzt wurde, der spätere Bescheid aber im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses erging und ein streitiges Rechtsverhältnis regelte, das im Kern dieselbe Rechtsfrage betraf und sich an den vom ursprünglichen Bescheid erfassten Zeitraum anschloss (vgl etwa BSG vom 17.11.2005 - SozR 4-1500 § 96 Nr. 4 RdNr 16 f mwN) .
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