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   BSG, 20.03.1986 - 11b RAr 11/85   

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https://dejure.org/1986,7407
BSG, 20.03.1986 - 11b RAr 11/85 (https://dejure.org/1986,7407)
BSG, Entscheidung vom 20.03.1986 - 11b RAr 11/85 (https://dejure.org/1986,7407)
BSG, Entscheidung vom 20. März 1986 - 11b RAr 11/85 (https://dejure.org/1986,7407)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Einheitliche Maßnahme iS der Übergangsvorschriften des AFKG und des HBegleitG 1983 - Kürzung des Übergangsgeldes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übergangsgeld - Unterrichtseinheit - Umschulung - Einheitliche Maßnahme

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 17/83

    Herabsetzung des Unterhaltsgeldes - geänderte Rechtslage durch das AFKG

    Auszug aus BSG, 20.03.1986 - 11b RAr 11/85
    Zum Hinweis auf die bevorstehende Minderung des Übergangsgeldes durch das HBegleitG 1983 (vgl BSG 20.10.1983 7 RAr 17/83 = SozR 4150 Art. 1 § 2 Nr. 1).
  • BSG, 28.11.1985 - 11b RAr 2/85

    Die Regelung des § 242b Abs 1 iVm § 44 Abs 2 AFG verstößt nicht gegen Art 14 GG

    Auszug aus BSG, 20.03.1986 - 11b RAr 11/85
    Die Kürzungen des Übergangsgeldes durch das AFKG und das HBegleitG 1983 waren verfassungsgemäß (vgl BSG 28.11.1985 11b RAr 2/85 = SozR 4100 § 242b Nr. 1).
  • BSG, 20.06.1985 - 11b/7 RAr 89/84

    Bestandskraft von Bewilligungsbescheiden - Verfassungsmäßigkeit von

    Auszug aus BSG, 20.03.1986 - 11b RAr 11/85
    Der Begriff der Maßnahme in den Übergangsvorschriften des Art. 1 § 2 AFKG und des § 242a AFG idF des HBegleitG 1983 stimmt mit dem des Rehabilitationsrechts überein (vgl BSG 20.6.1985 11b/7 RAr 89/84 = SozR 4150 Art. 1 § 2 Nr. 2).
  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 59/09 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen behinderten Hilfebedürftigen

    Es kann hierbei auf die Grundsätze zurückgreifen, die vom BSG zum Begriff der förderungsfähigen Maßnahme im Recht der Weiterbildungsförderung entwickelt worden sind (vgl etwa BSG SozR 4150 Art. 1 § 2 Nr. 4) .
  • LSG Sachsen, 16.07.2020 - L 7 AS 832/17
    Danach ist wesentlich für eine Maßnahme, dass ein mit der Förderung angestrebtes Maßnahmeziel formuliert wird, diese regelmäßig auf eine auf dem Arbeitsmarkt einsetzbare Qualifikation gerichtet ist (vgl. BSG v. 23.06.1981 - 7 RAr 18/80 - juris Rn. 33) und ihr ein festgelegter Zeitplan zugrunde liegt, in dem bei einer Gesamtbetrachtung einzelne unselbständige Bestandteile in einem engen zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Zusammenhang stehen (vgl. BSG v. 14.02.1985 - 7 RAr 96/83 - juris Rn. 23, 25; BSG v. 20.03.1986 - 11b RAr 11/85 - juris Rn. 11).
  • LSG Sachsen, 21.02.2011 - L 7 AS 145/08

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Mehrbedarf behinderter Hilfebedürftiger

    Denn eine regelförmige Maßnahme ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dadurch gekennzeichnet, dass die Leistungserbringung innerhalb eines organisatorischen Rahmens erfolgt, der eine Bezeichnung als Maßnahme rechtfertigt, wobei beispielhaft Fortbildung und Umschulung genannt werden (BSG, Urteil vom 20.03.1986 - 11 B RAr 11/85).
  • BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 2/91

    Anwartschaft auf Übergangsgeld für eine nachfolgende Maßnahme der beruflichen

    Weder dem Reha-AnglG noch dem AFG noch den insoweit konkretisierenden Regelungen der A-Reha kann entnommen werden, welcher Maßnahmebegriff bei einer beruflichen Rehabilitation zugrunde zu legen ist (vgl hierzu BSG SozR 4150 Art. 1 § 2 Nr. 4 und SozR 3 - 4100 § 59 Nr. 2).
  • BSG, 23.05.1990 - 9b/11 RAr 19/89

    Bemessung des Übergangsgeldes für einen Behinderten

    Als "Maßnahme", vor deren Beginn der Regellohn erzielt worden sein mußte, könnte die Vor- und anschließende Umschulung maßgebend sein, weil diese beiden berufsfördernden Veranstaltungen nach dem gesetzlichen Leistungskatalog neben der Berufsfindung und Arbeitserprobung (§ 59 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AFG ) selbständige Maßnahmen zur Rehabilitation sind (§ 11 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 RehaAnglG ; BSGE 57, 113, 116 = SozR 4100 § 59d Nr. 2; SozR 4150 Art. 1 § 2 Nr. 2; zum Begriff "Maßnahme": BSG SozR 4150 Art. 1 § 2 Nr. 4; 2200 § 1241e Nr. 19; zum Bemessungszeitraum in der Rentenversicherung: BSG 9. Mai 1984 - 4 RJ 65/83 -).
  • BSG, 03.04.1986 - 4a RJ 3/85

    Eintritt und Abbruch einer Rehabilitationsmaßnahme - Höhe des Übergangsgeldes - -

    Mehrere Rehabilitationsveranstaltungen bilden nur dann eine einheitliche Maßnahme, wenn zwischen ihnen eine organisatorische Verbundenheit besteht (vgl BSG 20.3.1986 11b RAr 11/85).
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