Rechtsprechung
BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 5/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Teilnahme an Bildungsmaßnahme - Vermittlung in absehbarer und angemessener Zeit
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bildungsmaßnahme - Prognoseentscheidung - Beginn der Maßnahme - Unterhaltsgeld
Verfahrensgang
- SG Lübeck, 13.11.1984 - S 7 Ar 43/84
- BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 5/86
Wird zitiert von ... (16)
- BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R
Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und …
Sonst könnte dies dazu führen, dass bei einer allgemein guten Arbeitsmarktlage in einem bestimmten Bereich ein Arbeitnehmer dann nie eine Weiterbildungschance hätte, obwohl er wegen persönlicher (nicht gesundheitlich bedingter) individueller Umstände dort keine Chance einer Eingliederung hätte (von der Notwendigkeit einer individuellen Beschäftigungsprognose geht auch Niewald in Gagel, SGB III, § 77 RdNr 15, Stand: 1999, aus;… für die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles gleichermaßen U. Schmalz in Hauck/Noftz, SGB III, § 77 RdNr 8, Stand: 2001, sowie Stratmann in Niesel, SGB III, 2. Aufl 2002, § 77 RdNr 5; ebenso noch zu § 44 Abs. 2 Nr. 1 AFG: Senatsurteil vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 36/82 -, AuB 1983, 347, sowie BSG, 11b Senat vom 7. April 1987, SozR 4100 § 44 Nr. 46 S 111 f). - BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 83/88
Notwendigkeit einer weiteren Bildungsmaßnahme für die berufliche Eingliederung, …
Zu Unrecht sehe das LSG in der erfolgreichen Vermittlung nach der zweiten Maßnahme einen Hinweis auf deren Notwendigkeit, weil diese bei Bewilligung der Maßnahme nicht feststehe (BSG SozR 4100 § 44 Nr. 46).Als Zeitraum für die Prognose hat der erkennende Senat in einem anderen Fall bereits eine Dauer von knapp sechs Monaten nach Bescheiderteilung für angemessen angesehen (SozR 4100 § 44 Nr. 46 S 111).
Der erkennende Senat hat bereits darauf hingewiesen, daß es sich bei der Prognose um eine hypothetische Tatsache handelt, die wie jede andere Tatsache vom Revisionsgericht nur dann zu überprüfen ist, wenn sie mit ordnungsgemäßen Verfahrensrügen angegriffen ist (BSG SozR 4100 § 44 Nr. 46 S 1112 und Nr. 47 S 1115 f).
Daß die Ausführungen des LSG zur Berücksichtigung späterer Ereignisse für die Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Förderung im Widerspruch zu BSG SozR 4100 § 44 Nr. 46 S 111 stehen, wie die Beklagte behauptet, ist nicht ersichtlich.
- LSG Sachsen, 18.05.2016 - L 3 AS 167/16
Erteilung eines Bildungsgutscheines für eine Weiterbildungsmaßnahme; Erledigung …
So ist unter anderem die zunehmende Dauer der bisherigen Arbeitslosigkeit der Antragstellerin (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 1987 - 11b RAr 5/86 - SozR 4100 § 44 Nr. 46 = juris Rdnr. 12) auf Grund ihrer erfolglosen Bewerbungen und der nicht erfolgten oder jedenfalls erfolglos gebliebenen Vermittlungsvorschläge des Antragsgegners zu berücksichtigen.
- LSG Hessen, 20.03.2002 - L 6 AL 1424/00
Förderung der beruflichen Weiterbildung - Notwendigkeit einer Umschulung eines …
Soweit Kritik an der bisherigen Praxis der Beklagten, der Rechtsprechung (und am Fehlen einer ausdrücklichen gesetzlichen Neu-Regelung) zu den Prognose(n)erfordernissen und zur Abwägung der Beschäftigungschancen formuliert wird (…vgl. Niewald, in: Gagel, a.a.O., Rdz. 30 ff. unter Hinweis auf Richter, in: Gagel, AFG § 44 Rdz. 36), ist aber auch anerkannt worden, dass eine reine ex-post Betrachtung nicht dazu führen würde, eine Prognose-Entscheidung letztlich entbehrlich oder gar sinnlos zu machen (…Niewald, in: Gagel, a.a.O., Rdz. 28 unter Hinweis auf BSG…, Urt. vom 11. Mai 2000 -- B 7 AL 18/99 R -- SozR 3-4100 § 36 Nr. 5 und in Abgrenzung von BSG, Urt. vom 7. April 1987 -- 11b RAr 5/86 -- SozR 2-4100 § 44 Nr. 46 …und Urt. vom 27. September 1989 -- 11 RAr 73/88 -- SozR 2-4100 § 44 Nr. 53).Bei der Frage des Zeitraums, auf den sich die Prognose der Beklagten zu beziehen hat, ist die Einschätzungsprärogative von der Rspr. schon früher zeitlich auf ein Jahr begrenzt worden (BSG, Urt. vom 17. Mai 1987 -- 11b RAr 5/86 und 7/86 -- SozR 2-4100 § 44 Nrn. 46 und 47).
- BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88
Gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen über die …
Der Verwaltung ist im Rahmen eines Beurteilungsspielraumes eine Prognose aufgegeben; es sind aus vorgegebenen Umständen hypothetische Tatsachen festzustellen, die - wie jede andere Tatsache - vom Revisionsgericht nur dann zu überprüfen sind, wenn sie mit ordnungsgemäßen Verfahrensrügen angegriffen werden (BSG SozR 4100 § 44 Nr. 46 und Nr. 47 sowie § 42 Nr. 12). - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2013 - L 2 AS 2249/12 Maßgeblich für die Prüfung mittels Prognose ist sowohl in Anfechtungs- wie auch in Verpflichtungs(-bescheidungs)klagen eine ex-ante Beurteilung, d.h. eine zukunftsorientierte Beurteilung unter Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der letzten Verwaltungsentscheidung bekannten Tatsachen (…Stölting in Eicher, a.a.O., § 16b Rn. 20;… Hannes in Gagel, a.a.O., § 16b Rn. 55;… LSG NRW Urteil vom 06.06.2013 - L 7 AS 1884/12 juris Rn. 40;… LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 25.05.2011 Az. L 13 AS 178/10 juris Rn. 24;… vgl. auch BSG Urteil vom 30.08.2007 - B 10 EG 6/06 R juris Rn. 15;… BSG Urteil vom 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R juris Rn. 25;… BSG Urteil vom 02.10.1997 - 14 REg 10/96 juris Rn. 16; BSG Urteil vom 07.04.1987 - 11b RAr 5/86 juris Rn. 11).
- SG Lüneburg, 23.11.2006 - S 25 AS 116/05
Voraussetzungen der Förderung einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung; …
Ausgangspunkt für die notwendige Prognoseentscheidung im Sinne des § 77 SGB III ist zunächst die Frage, ob ohne die Bildungsmaßnahme keine Vermittlungschancen in angemessener und absehbarer Zeit beständen, wobei konkret auf die Qualifikation der Klägerin, die Gefragtheit ihres Berufs und die Dauer der bisherigen Arbeitslosigkeit abzustellen ist (vgl. BSG, SozR 4100 § 44 Nr. 46).Ausgangspunkt der hierfür notwendigen Prognoseentscheidung ist zunächst die Frage, ob ohne die Bildungsmaßnahme keine Vermittlungschancen in angemessener und absehbarer Zeit beständen, wobei konkret auf die Qualifikation der Klägerin, die Gefragtheit ihres Berufs und die Dauer der bisherigen Arbeitslosigkeit abzustellen ist (vgl. BSG, SozR 4100 § 44 Nr. 46).
- SG Osnabrück, 28.04.2015 - S 43 AL 60/11 Die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme ist insoweit notwendig, wenn ein der beruflichen Stel-lung entsprechender Arbeitsplatz ohne die Bildungsmaßnahme nicht in den Umständen des Einzelfalls absehbarer und angemessener Zeit vermittelt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 03.07.2003, B 7 AL 66/02 R; BSG, Urteil vom 07.04.1987, 11 b RAr 5/86; siehe dazu auch: Reichel in: jurisPK SGB 111, 1. Auflage 2014, § 81 RdNr. 43).
Damit hat bereits die Beklagte anerkannt, dass bei Berücksichtigung der bisherigen Arbeitslosigkeit, der Qualifikation der Klägerin und der Gefragtheit ihres bisherigen Berufs die Notwendigkeit einer Eingliederung besteht (vgl. zu diesen Kriterien: BSG, Urteil vom 07.04.1987, 11b RAr 5/86;… zudem: Reichel, a. a. O., RdNr. 44).
- BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 73/88
Mangelberuf i.S. des § 44 AFG
Die materiell-rechtlich gebotene Prognoseentscheidung schließt es nicht aus, die spätere Entwicklung zu berücksichtigen (vgl BSG SozR 4100 § 44 Nr. 46 S 111). - BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 7/86
Prognoseentscheidung - Tatsachenfeststellung
Auch nach der Auffassung des Senats kommt eine kürzere Zeitspanne unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalles (vgl hierzu Urteil vom 7. April - 11b RAr 5/86 -) hier nicht in Betracht. - LSG Berlin-Brandenburg, 21.08.2006 - L 5 B 401/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende - Leistungen zur Eingliederung - Förderung der …
- LSG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - L 9 U 1730/17
- BSG, 30.03.1994 - 11 RAr 95/93
Übernahme von Lehrgangsgebühren und Kosten für Lernmittel - Umfang der Ansprüche …
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.10.2008 - L 2 B 23/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2015 - L 11 AS 891/12
- BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 36/82
Unterhaltsgeld - notwendige Bildungsmaßnahme - absehbarer Zeitraum