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   LAG Düsseldorf, 27.05.1998 - 12 (18) Sa 196/98   

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LAG Düsseldorf, 27.05.1998 - 12 (18) Sa 196/98 (https://dejure.org/1998,1885)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.05.1998 - 12 (18) Sa 196/98 (https://dejure.org/1998,1885)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Mai 1998 - 12 (18) Sa 196/98 (https://dejure.org/1998,1885)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Schmerzensgeldanspruch einer Arbeitnehmerin gegen ihre Vorgesetztenach Tritt in ihr Gesäß

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 823, § 847 BGB, § 105 SGB VII, § 286 ZPO
    Schmerzensgeldanspruch einer Arbeitnehmerin gegen ihre Vorgesetzte nach Tritt in ihr Gesäß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldanspruch einer Arbeitnehmerin gegen ihre Vorgesetzte nach Tritt in das Gesäß; Disziplinierung des Arbeitnehmers; Schmerzensgeld aufgrund einer Steißbeinfraktur; Psychische Belastung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Schmerzensgeldanspruch einer Arbeitnehmerin gegen ihre Vorgesetzte wegen Steißbeinbruchs nach Tritt in ihr Gesäß (§ 105 SGB VII)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Schmerzensgeldanspruch bei Tritt in den Hintern zur Leistungssteigerung durch Vorgesetzten

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Tritt ins Gesäß kein Mittel zum Ansporn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823 847; SGB VII § 105; ZPO § 286
    Schmerzensgeld: Anspruch gegen Vorgesetzte wegen eines Trittes ins Gesäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • jurios.de (Kurzinformation)

    "Arschtritt" zur Mitarbeitermotivation gehört nicht zur betrieblichen Tätigkeit einer Vorgesetzten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Tritt in den Hintern: keine betriebliche Tätigkeit!

  • jurios.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Arschtritt zur Mitarbeitermotivation gehört nicht zur betrieblichen Tätigkeit einer Vorgesetzten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Steißbeinfraktur aufgrund "spaßigen" Tritts einer Arbeitskollegin rechtfertigt Schmerzensgeld von 3.000 DM - Zeitraum von 15 Stunden zwischen Tritt und Arztbesuch rechtfertigen keine Zweifel an der Ursächlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1998, 578 (Ls.)
  • BB 1998, 1694
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.11.1992 - XII ZR 179/91

    Behandlung von Beweisanträgen in einem Indizienprozeß

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.05.1998 - 12 (18) Sa 196/98
    Bejaht er dies, hat er die angebotenen Indizienbeweise zu erheben (BGH, Urteil v. 25.11.1992, NJW-RR 93, 443, Zöller/Greger, ZPO, 20. Aufl., § 286 Rz. 9 a, Thomas/Putzo, ZPO, 20. Aufl., Rz. 11 vor § 284).
  • BAG, 09.08.1966 - 1 AZR 426/65

    Arbeitsunfall - Begriff der betrieblichen Tätigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.05.1998 - 12 (18) Sa 196/98
    Betriebliche Tätigkeit ist jede auf den Betrieb bezogene Tätigkeit, und zwar auch dann, wenn der Schädiger bei der Verrichtung der Arbeit fehlerhaft und leichtsinnig verfährt (BAG, Urteil v. 09.08.1966, 1 AZR 426/65, AP Nr. 1, Urteil v. 14.03.1974, 2 AZR 155/73, AP Nr. 8 zu § 637 RVO, Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 109, VI 3, vgl. auch Rolfs, AR-Blattei, SD 860.2, Rz. 47).
  • BAG, 14.03.1974 - 2 AZR 155/73

    Arbeitsunfall - Betriebliche Tätigkeit - Innerbetrieblicher Werksverkehr -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.05.1998 - 12 (18) Sa 196/98
    Betriebliche Tätigkeit ist jede auf den Betrieb bezogene Tätigkeit, und zwar auch dann, wenn der Schädiger bei der Verrichtung der Arbeit fehlerhaft und leichtsinnig verfährt (BAG, Urteil v. 09.08.1966, 1 AZR 426/65, AP Nr. 1, Urteil v. 14.03.1974, 2 AZR 155/73, AP Nr. 8 zu § 637 RVO, Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 109, VI 3, vgl. auch Rolfs, AR-Blattei, SD 860.2, Rz. 47).
  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93

    Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.05.1998 - 12 (18) Sa 196/98
    Eine jeden Zweifel ausschließende Gewißheit ist kaum je erreichbar; sie kann angesichts der Unzulänglichkeit der menschlichen Erkenntnismöglichkeiten auch nicht gefordert werden (BAG, Urteil v. 19.02.1997, 5 AZR 747/93, AP Nr. 3 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72, zu B II 2 a).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.10.2002 - 13 Sa 45/02

    Haftungsprivileg - betriebliche Tätigkeit

    Bei der Bejahung der Betriebsnützlichkeit ist ein großzügiger Maßstab anzulegen (LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.07.1997 -- 10 Sa 26/99 -- juris; LAG Düsseldorf, Urteil v. 27.05.1998 -- 12 (18) Sa 196/98 -- BB 1998, 1695).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.1999 - 10 Sa 26/99

    Haftung der Arbeitnehmer untereinander: Haftungsprivileg des § 105 SGB VII -

    Entscheidend ist aber auch hier, ob der Verursacher das schadensstiftende Verhalten unter Anlegung eines großzügigen Maßstabes als betriebsnützlich ansehen durfte (LAG Düsseldorf, Urt. v. 27.05.1998 - 12 (18) Sa 196/98 - BB 1998, 1695 - verneinend bei Fußtritt eines Vorgesetzten in das Gesäß des Mitarbeiters zur Steigerung seiner Arbeitsleistung).
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