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   LG Düsseldorf, 11.01.2006 - 12 O 165/05   

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LG Düsseldorf, 11.01.2006 - 12 O 165/05 (https://dejure.org/2006,28996)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.01.2006 - 12 O 165/05 (https://dejure.org/2006,28996)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - 12 O 165/05 (https://dejure.org/2006,28996)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Phaseolamin Phase 2" als zur unterstützenden Gewichtskontrolle bei Übergewicht vorgesehenes Lebensmittel; Einordnung als diätetisches Lebensmittel bei einer fehlenden Bestimmung des adressierten Personenkreises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.11.1994 - 3 C 2.93

    Arzneimittel - Begriffsbestimmung - Therapeutische Wirksamkeit - Therapeutischer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.01.2006 - 12 O 165/05
    Die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produkts kann durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (vgl. BGH, GRUR 1995, 419, 420 - Knoblauchkapseln ; BVerwGE, NVwZ-RR 1995, 625; VGH München, NJW 1998, 845 f.).

    Die Bezeichnung als "Lebensmittel" in der Werbung der Beklagten steht dieser Einordnung nicht entgegen, denn die Bezeichnung eines Produkts als Lebensmittel auf der Verpackung bewirkt für sich genommen nicht, dass es als Lebensmittel einzustufen ist; bei falscher Bezeichnung kann es durchaus als Arzneimittel zu qualifizieren sein (BVerwG, NVwZ-RR 1995, 625; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2005, 322, 323).

  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.01.2006 - 12 O 165/05
    Derselbe Stoff kann nicht gleichzeitig Lebensmittel und Arzneimittel sein (BGH-NJW-RR 2000, 1284, 1285).

    Entscheidend für die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel oder Lebensmittel ist seine an objektive Merkmale anknüpfende überwiegende Zweckbestimmung, wie sie sich für einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher darstellt (BGH, NJW-RR 2000, 1284, 1285).

  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 209/92

    Knoblauchkapseln

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.01.2006 - 12 O 165/05
    Die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produkts kann durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (vgl. BGH, GRUR 1995, 419, 420 - Knoblauchkapseln ; BVerwGE, NVwZ-RR 1995, 625; VGH München, NJW 1998, 845 f.).

    Werden Vorschriften, die ein Rechtsgut der Verbraucher von hohem Rang wie die Gesundheit schützen, verletzt, ist regelmäßig von der Erheblichkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung auszugehen (BGH GRUR 1995, 419, 422; BGH WRP 1998, 312, 315).

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 11 ME 303/03

    Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung bezüglich der Nichtzulassung eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.01.2006 - 12 O 165/05
    Die Bezeichnung als "Lebensmittel" in der Werbung der Beklagten steht dieser Einordnung nicht entgegen, denn die Bezeichnung eines Produkts als Lebensmittel auf der Verpackung bewirkt für sich genommen nicht, dass es als Lebensmittel einzustufen ist; bei falscher Bezeichnung kann es durchaus als Arzneimittel zu qualifizieren sein (BVerwG, NVwZ-RR 1995, 625; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2005, 322, 323).
  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 94/95

    Lebertran I - HWG - Krankheiten mit Werbeverbot

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.01.2006 - 12 O 165/05
    Werden Vorschriften, die ein Rechtsgut der Verbraucher von hohem Rang wie die Gesundheit schützen, verletzt, ist regelmäßig von der Erheblichkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung auszugehen (BGH GRUR 1995, 419, 422; BGH WRP 1998, 312, 315).
  • VGH Bayern, 13.05.1997 - 25 CS 96.3855
    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.01.2006 - 12 O 165/05
    Die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produkts kann durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (vgl. BGH, GRUR 1995, 419, 420 - Knoblauchkapseln ; BVerwGE, NVwZ-RR 1995, 625; VGH München, NJW 1998, 845 f.).
  • BVerwG, 17.10.1991 - 3 C 15.88

    Apotheke - Diät - Diätenverordnung - Lebensmittel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.01.2006 - 12 O 165/05
    Der besondere Ernährungszweck muss bestimmt werden, sobald das Lebensmittel in den Verkehr gebracht wird; die Bestimmung obliegt mithin demjenigen, der es in den Verkehr bringt (BVerwG, NJW 1992, 996, 997).
  • AG Düsseldorf, 09.04.2014 - 23 C 3876/13

    Zur schriftlichen Dokumentation der Einhaltung des Double-Opt-Ins-Verfahrens

    Die Gerichtskosten sind Teil des Schadens, der infolge des Verzuges mit der der Klage zugrunde liegenden Hauptforderung entstanden und als solcher mit seinem Eintritt während des Verzuges gemäß § 288 Abs. 1 BGB zu verzinsen ist (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 11.01.2006 - 12 O 165/05, juris Rn. 32).

    Darüber hinaus ist es dem Kläger nicht möglich, den Anspruch zu beziffern und im Wege der Leistungsklage geltend zu machen, weil der Anspruch im Hinblick auf die Regelung in § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO zeitlich begrenzt ist durch den Zeitpunkt des Einganges eines Kostenfestsetzungsantrages bei Gericht und zudem die Erstattungspflicht sich nach der im Zeitpunkt der Antragstellung noch ungewissen Kostenquote richtet (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 11.01.2006 - 12 O 165/05, juris).

    Schließlich stehen dem Feststellungsantrag auch nicht die Bestimmungen über die prozessuale Kostenerstattungspflicht (§§ 91 ff. ZPO) entgegen, da der sich aus dem materiellen Recht, nämlich den §§ 280 Abs. 1, 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 BGB ergebende Verzugsschadensersatzanspruch neben dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch besteht (LG Düsseldorf, Urt. v. 11.01.2006 - 12 O 165/05, juris).

  • LG Hamburg, 04.06.2013 - 302 O 92/11

    Verursacher eines Verkehrsunfalls trägt grundsätzlich Werkstattrisiko

    Die Gerichtskosten sind Teil des Schadens, der infolge des Verzuges mit der der Klage zugrunde liegenden Hauptforderung entstanden und als solcher erstattungsfähig (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2006, Az.: 12 O 165/05, abrufbar über Juris).

    Es ist der Klägerin nicht möglich, den Anspruch zu beziffern und im Wege der Leistungsklage geltend zu machen, weil der Anspruch im Hinblick auf die Regelung in § 104 ZPO zeitlich begrenzt ist durch den Zeitpunkt des Einganges eines Kostenfestsetzungsantrags bei Gericht und zudem die Erstattungspflicht sich nach der im Zeitpunkt der Antragstellung noch ungewissen Kostenquote richtet (vgl. LG Düsseldorf Urteil vom 11.01.2006, Az.: 12 O 165/05, abrufbar über Juris).

    Schließlich stehen dem Feststellungsantrag auch nicht die Bestimmungen über die prozessuale Kostenerstattungspflicht (§ 91 ZPO) entgegen, da der sich aus dem materiellen Recht ergebende Verzugsschadensersatzanspruch neben dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch besteht (LG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2006, Az.: 12 O 165/05, abrufbar über juris).

  • AG Bad Segeberg, 08.11.2012 - 17a C 256/10

    Haftung und Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Feststellungsantrag bezüglich der

    Ein Klagantrag, mit dem festgestellt werden soll, dass die beklagte Partei verpflichtet ist, auf die von der klagenden Partei eingezahlten Gerichtskosten Zinsen seit dem Zeitpunkt der Einzahlung der Gerichtskosten bei der Gerichtskasse bis zum Tag des Eingangs des Kostenfestsetzungsantrags bei Gericht mit Maßgabe der ausgeurteilten Kostenquote zu zahlen, ist als Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zulässig und - soweit die Klage Erfolg hat - begründet (Anschluss an OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 31. Oktober 2008, 2 U 244/07, juris Rn. 29; LG Düsseldorf, Urt. v. 11. Januar 2006, 12 O 165/05, Magazindienst 2006, 357, juris Rn. 32; entgegen AG Coburg, Urt. v. 14. Dezember 2011, 14 C 1454/11, DV 2012, 24, juris Rn. 30 f.; Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 19. April 2000, XII ZR 332/97, NJW 2000, 2280).(Rn.14).

    Die Gerichtskosten sind Teil des Schadens, der infolge des Verzuges mit der der Klage zugrunde liegenden Hauptforderung entstanden und als solcher mit seinem Eintritt während des Verzuges gemäß § 288 Abs. 1 BGB zu verzinsen ist (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 11.01.2006 - 12 O 165/05, juris Rn. 32; a.A. AG Coburg, Urt. v. 14.12.2011 - 14 C 1454/11, juris Rn. 30 f., das den Anspruch auf Erstattung der Gerichtskosten als Hauptforderung ansieht und mangels Fälligkeit einen Verzugseintritt verneint).

    Darüber hinaus ist es dem Kläger nicht möglich, den Anspruch zu beziffern und im Wege der Leistungsklage geltend zu machen, weil der Anspruch im Hinblick auf die Regelung in § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO zeitlich begrenzt ist durch den Zeitpunkt des Einganges eines Kostenfestsetzungsantrages bei Gericht und zudem die Erstattungspflicht sich nach der im Zeitpunkt der Antragstellung noch ungewissen Kostenquote richtet (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 11.01.2006 - 12 O 165/05, juris Rn. 17; Gödicke JurBüro 2001, 512 f.).

    Schließlich stehen dem Feststellungsantrag auch nicht die Bestimmungen über die prozessuale Kostenerstattungspflicht (§§ 91 ff. ZPO) entgegen, da der sich aus dem materiellen Recht, nämlich den §§ 280 Abs. 1, 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 BGB ergebende Verzugsschadensersatzanspruch neben dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch besteht (LG Düsseldorf, Urt. v. 11.01.2006 - 12 O 165/05, juris Rn. 33; Gödicke JurBüro 2001, 512, 514; nicht überzeugend daher die Argumentation von AG Coburg, Urt. v. 14.12.2011 - 14 C 1454/11, juris Rn. 31).

  • LG Saarbrücken, 29.07.2013 - 13 S 41/13

    Verzinsungsanspruch: Ersatz des abstrakten Zinsschadens für verauslagte

    Dieser Anspruch werde insbesondere nicht durch § 104 Abs. 1 ZPO ausgeschlossen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2012, 791; OLG Naumburg, Urteil vom 24.08.1999 - 13 S U 87/98, BeckRS 2012, 11444; OLG Brandenburg, NJW-RR 2013, 23; OLG Bremen, Urteil vom 25.06.2010 - 3 U 60/09, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2007 - VI-2 U (Kart) 11/05, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2006 - 12 O 165/05, juris; LG Stendal, Schaden-Praxis 2012, 117; AG Trier, JurBüro 2010, 264; AG Bremervörde, Urteil vom 18.04.2012 - 5 C 135/11, zitiert nach juris; AG Bad Segeberg, RuS 2013, 93 mit zustimmender Anmerkung Prelinger, jurisPR-VerkR 6/2013 Anm. 4 m.w.N.; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., vor § 91 Rn. 22; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 33. Aufl., Vorbem. § 91 Rn. 15; Gödicke, JurBüro 2001, 512 ff; wohl auch Hanseatisches Oberlandesgericht, OLG-Report 2005, 63).
  • AG Düsseldorf, 27.10.2014 - 20 C 6875/14

    Feedbackanfrage als Werbemail

    Die Beklagte ist unter dem Gesichtspunkt des Verzuges verpflichtet, dem Kläger die auf die Gerichtskosten entfallenden Zinsen zu ersetzen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 11.01.2006 - 12 O 165/05; AG Bad Segeberg, Urteil vom 8.11.2012 - 17 a C 256/10).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.11.2014 - 10 O 6171/14

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter

    Der Kläger hat auch kein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Verzinsungspflicht; Die Erhebung einer Leistungsklage kommt wegen des noch ungewissen Ausgangs des Rechtsstreits und der hieraus abzuleitenden Kostentragungspflicht nicht in Betracht (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2006, AZ 12 O 165/05 zitiert nach Juris; Gödicke, JurBüro 2001, 512).

    Der sich aus dem materiellen Recht ergebende Anspruch auf Ersatz von Verzugsschäden besteht neben den prozessualen Kostenerstattungsanspruch (Gödicke, JurBüro 2001, 512; LG Düsseldorf Urteil vom 11.01.2006, AZ 12 O 165/05 zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 15 U 22/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein elektronisches Leitsystem für

    Der sich aus dem materiellen Recht ergebende Anspruch auf Ersatz von Verzugsschäden besteht neben dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch (LG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2006 - 12 O 165/05; Gödicke, JurBüro 2001, 512, 514).
  • LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 14c O 248/11

    Schadenserstz wegen Verletzung eines deutschen Geschmacksmusters im Zusammenhang

    Der Schadensersatzanspruch aus Verzug umfasst auch die dem Kläger aufgezwungenen Rechtsverfolgungskosten, zu denen der durch die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses gehörende Zinsschaden zählt (vgl. Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2006, 12 O 165/05).
  • AG Mönchengladbach, 03.09.2015 - 36 C 1299/15

    Feststellungsantrag, Feststellungsinteresse, Gerichtskostenvorschuss, Verzinsung,

    Die Frage, ob Anträge, die auf Feststellung der Verzinslichkeit eingezahlter Gerichtskosten ab dem Zeitpunkt der Einzahlung gerichtet sind, zulässig sind, ist in der Rechtsprechung umstritten und noch nicht höchstrichterlich entschieden (vgl. einerseits OLG Frankfurt, U. v. 31.12.2008, 2 U 244/07, bei juris; LG Düsseldorf, U. v. 11.01.2006, 12 O 165/05, bei juris; AG Köln, U. v. 30.11.2011, 269 C 128/11, BeckRS 2011, 28784; AG Bad Segeberg, NJW-RR 2013, 864; AG Darmstadt, U. v. 20.12.2012, 311 C 209/12, BeckRS 2013, 00920; AG Trier, U. v. 17.11.2009, 6 C 122/09, BeckRS 2010, 13321; AG Uelzen, U. v. 12.03.2015, 13 C 5028/15, BeckRS 2015, 06372; Enders, JurBüro 2015, 225; andererseits AG Coburg, U. v. 14.12.2011, 14 C 1454/11, bei juris; AG Dieburg, U. v. 05.01.2012, 20 C 1531/11 (22), BeckRS 2012, 05102).
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