Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 24.08.2011 - 12 O 177/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
Haftung von Täter und Anschlussinhaber wegen Filesharing
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte an Musikaufnahmen im Internet haben einen Anspruch auf Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten bei unberechtigtem Zugänglichmachen von Musiktiteln; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz und Erstattung von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 2; UrhG § 19a; BGB § 832
Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte an Musikaufnahmen im Internet haben einen Anspruch auf Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten bei unberechtigtem Zugänglichmachen von Musiktiteln; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz und Erstattung von ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Abmahnung wegen Filesharing: Zahlung von Schadenersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten i.H.v. insgesamt 5.380,80 EUR
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LG Köln, 22.12.2010 - 28 O 585/10
Abmahnkosten und Schadensersatz wegen des Angebots von Musikstücken in einer …
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.08.2011 - 12 O 177/10
Damit ist sie ihrer nach § 832 BGB bestehenden Aufsichtspflicht nicht nachgekommen (vgl. insoweit auch LG Köln, Urt. v. 22.12.2010, Az: 28 O 585/10). - LG Düsseldorf, 24.11.2010 - 12 O 521/09
Schadensersatzanspruch gegenüber dem Inhaber eines DSL-Anschlusses wegen des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.08.2011 - 12 O 177/10
Der von den Klägerinnen herangezogene GEMA-Tarif VR-W I, der für bis zu 10.000 Streams eine Mindestvergütung von 100, 00 EUR vorsieht, erscheint der Kammer als Ausgangspunkt für die Schätzung geeignet (vgl. bereits Landgericht Düsseldorf, Urt. v. 24.11.2010, Az: 12 O 521/09). - OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09
Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.08.2011 - 12 O 177/10
Insbesondere brachte es auch keinen Mehraufwand mit sich, die Abmahnung statt nur für einen Mandanten für die vier Klägerinnen auszusprechen (vgl. insoweit auch OLG Köln, Urt. v. 23.12.2009, Az: 6 U 101/09). - BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89
Bedienungsanweisung
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.08.2011 - 12 O 177/10
Im Urheberrecht gelten generell hohe Sorgfaltsanforderungen und daher begründet bereits leichte Fahrlässigkeit den Vorwurf einer Sorgfaltspflichtverletzung (vgl. BGH, GRUR 1993, 34, 36 - Bedienungsanweisung).
- AG München, 07.03.2014 - 158 C 15658/13
Urheberrecht: Schadenberechnung für illegales Filesharing anhand der …
- 12 O 68/10, 12 O 270/10 und 12 O 177/10: Es seien 3.000,- EUR für 10 Musiktitel zugesprochen worden.