Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Oder, 20.11.2006

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   LG Frankfurt/Main, 29.09.2006 - 3-12 O 205/06   

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https://dejure.org/2006,6774
LG Frankfurt/Main, 29.09.2006 - 3-12 O 205/06 (https://dejure.org/2006,6774)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.09.2006 - 3-12 O 205/06 (https://dejure.org/2006,6774)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. September 2006 - 3-12 O 205/06 (https://dejure.org/2006,6774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung für die Durchführung von Zahnweißung (Bleaching) von Angehörigen zahnärztlicher Assistenzberufe; Zahnreinigung als zahnheilkundliche Tätigkeit; Vorliegen einer Zahnkrankheit bei Zahnverfärbungen

  • agz-rnk.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Bleaching

  • IWW (Kurzinformation)

    Sind das Bleachen und die Reinigung der Zahnflächen keine zahnheilkundlichen Leistungen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bleaching

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Zahnreinigen und Zahnweißen (Bleaching) sind keine Ausübung der Zahnheilkunde; Medizinrecht

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Homepage-Werbung für zahnärztliche Tätigkeit

  • wettbewerbszentrale.de (Zusammenfassung)

    "Bleaching" ist keine Ausübung von Zahnheilkunde

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Homepage-Werbung für zahnärztliche Tätigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Bleaching" muss nicht von einem Zahnarzt durchgeführt werden - Abgrenzung zwischen kosmetischer Behandlung und zahnärztliche Leistung entscheidend

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gelten Bleaching und Zahnreinigung nicht als Ausübung der Zahnheilkunde?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Bleaching und Zahnreinigung - keine Ausübung der Zahnheilkunde?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2003 - 13 A 5022/00

    Medizinprodukte; Zahnbleichmittel; Erteilung der CE-Kennzeichnung als

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.09.2006 - 12 O 205/06
    A.A. VG Düsseldorf, Urteil vom 30.8.2000 ? 16 K 6063/99 in Bezug auf § 4 Abs. 1 LMBG, zitiert in: Anhalt/Dieners, Medizinprodukterecht (2003), § 3 Rn. 45 ff., bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 14.8.2003 ? 13 A 5022/00: beide Gerichte ordnen folglich Bleichmittel als Medizinprodukte ein.
  • VG Düsseldorf, 30.08.2000 - 16 K 6063/99

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des erstmaligen Inverkehrbringens eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.09.2006 - 12 O 205/06
    A.A. VG Düsseldorf, Urteil vom 30.8.2000 ? 16 K 6063/99 in Bezug auf § 4 Abs. 1 LMBG, zitiert in: Anhalt/Dieners, Medizinprodukterecht (2003), § 3 Rn. 45 ff., bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 14.8.2003 ? 13 A 5022/00: beide Gerichte ordnen folglich Bleichmittel als Medizinprodukte ein.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2000 - 13 A 4790/97

    Anforderungen an die Substantiierung des Verdachts der unerlaubten Ausübung der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.09.2006 - 12 O 205/06
    So urteilt das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen mit Hinblick auf die Einordnung der ?manuellen Therapie? als Heilkunde i.S.d. § 1 Abs. 2 HPG (Urt. v. 26.8. 2000, 13 A 4790/97, Ziff. 6): 8 ?Die medizinischen Fähigkeiten können notwendig sein im Hinblick auf das Ziel, die Art oder die Methode der Tätigkeit selbst, die, ohne Kenntnisse durchgeführt, den Patienten zu schädigen geeignet ist, oder im Hinblick auf die Feststellung, ob im Einzelfall mit der Behandlung begonnen werden darf, ohne dass der Patient durch die Verrichtung selbst unmittelbar Schaden nimmt.? Es ist jedoch nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden, dass der Kunde durch die Zahnweißung selbst unmittelbar Schaden nehmen kann.
  • BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02

    Unverhältnismäßige Beschränkung der Berufswahlfreiheit durch Erlaubnispflicht

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.09.2006 - 12 O 205/06
    Zwar führt das OVG NRW, a.a.O., weiter aus, dass ?auch solche Verrichtungen unter die Erlaubnispflicht [des § 1 HPG fallen und damit als Ausübung von Heilkunde einzuordnen sind], die für sich gesehen ärztliche Fachkenntnisse nicht voraussetzen, die aber Gesundheitsgefährdungen mittelbar dadurch zur Folge haben können, dass die Behandelten die Anwendung gebotener medizinischer Heilmethoden unterlassen oder verzögern, weil der Heilbehandler nicht über das medizinische Fachwissen verfügt, um entscheiden zu können, wann medizinische Heilbehandlung notwendig ist.? Jedoch hat das BverfG entschieden, dass allein eine mittelbare Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung durch das Versäumen rechtzeitiger ärztlicher Hilfe in der Regel jedenfalls dann nicht ausreicht, um eine Tätigkeit angesichts Artikel 12 GG einem (Zahn-)Arzt oder Heilpraktiker vorzubehalten, wenn der Ausübende nicht den Eindruck erweckt, medizinisch zu handeln und damit den Arzt zu ersetzen (BVerfG, 2. Senat, 3. Kammer, Beschluss vom 3.6.2004, 2 BvR 1802/02, Ziff. 17, 21 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - 13 A 2495/03

    Kosmetikerinnen dürfen ohne Heilpraktikererlaubnis keine Falten unterspritzen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.09.2006 - 12 O 205/06
    Im der fehlenden Notwendigkeit ärztlichen Fachwissens und im geringen Schädigungsrisiko unterscheidet sich das Weißen von Zähnen auch von anderen Tätigkeiten, die das BVerwG und andere Instanzgerichte als Ausübung von Heilkunde i.S.d. § 1 Abs. 2 HPG eingeordnet haben (vgl. Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 5. Aufl. (2003), S. 36 f.), etwa dem Piercing, der manuellen Therapie oder zuletzt der so genannten ?Faltenunterspritzung? (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28.4.2006, 13 A 2495/03, GewArch 2006, 331).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2001 - 22 U 222/00
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.09.2006 - 12 O 205/06
    Zahnverfärbungen selbst stellen keine Zahnkrankheit dar, da sie keine von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich der Zähne i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 3 ZHG, sondern medizinisch unproblematische Veränderungen darstellen (OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2002, 829 (830).
  • AG Nürtingen, 17.03.2011 - 16 Cs 115 Js 93733/08

    Strafbarkeit der Ausübung von Zahnheilkunde: Zahnreinigung im sog.

    Entgegen der Ansicht des LG Frankfurt (Entscheidung vom 29. September 2006, Az.: 3-12 0 205/06), der Ansicht des LG Darmstadt (Urteil vom 02. Oktober 2001, Az.: 14 0 214/01) und der Ansicht des LG Stuttgart (Beschluss vom 03.04.2009, Az. 7 Qs 110/08) sind Zahnverfärbungen, welche über die genetisch bedingte Färbung der Zähne hinausgehen, nicht als die Norm anzusehen.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Oder, 20.11.2006 - 12 O 205/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,64352
LG Frankfurt/Oder, 20.11.2006 - 12 O 205/06 (https://dejure.org/2006,64352)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 20.11.2006 - 12 O 205/06 (https://dejure.org/2006,64352)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 20. November 2006 - 12 O 205/06 (https://dejure.org/2006,64352)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 236/06

    Rückübertragung von Unternehmen; Verjährung: Anspruch auf Auskehr des Erlöses aus

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20. November 2006 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.: 12 O 205/06, abgeändert.

    die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 20.11.2006 zum Az.: 12 O 205/06 zu verurteilen,.

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