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   VG Schleswig, 30.01.2008 - 12 A 102/06   

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https://dejure.org/2008,1466
VG Schleswig, 30.01.2008 - 12 A 102/06 (https://dejure.org/2008,1466)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30.01.2008 - 12 A 102/06 (https://dejure.org/2008,1466)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 12 A 102/06 (https://dejure.org/2008,1466)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • aufrecht.de

    EuGH-Vorlage zur Frage der Vereinbarkeit von Sportwettenrecht und EU-Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Europarechtskonformität der Beschränkung eines privaten gewerblichen Glücksspielveranstalters mit Sitz in Gibraltar hinsichtlich der Verwehrung einer Lizenz zur Durchführung von Online-Sportwetten; Statthafte Klageart eines in Gibraltar ansässigen ...

  • Glücksspiel & Recht

    Vermittlung von Sportwetten; Glücksspiel-Staatsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    EuGH-Vorlage wg. deutschem Glücksspiel-Monopol

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Leitsatz)

    EuGH-Vorlage wg. deutschem Glücksspiel-Monopol

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Zulässigkeit des Ausschlusses privater Glücksspielveranstalter

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Verwaltungsgericht Schleswig legt Sportwetten-Monopol dem Europäischen Gerichtshof vor

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Europäischer Gerichtshof entscheidet über Glücksspielstaatsvertrag

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Leitsatz)

    Vorlage wegen deutschem Glücksspiel-Monopol

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwaltungsgericht legt dem Europäischen Gerichtshof Frage des Staatlichen Sportwettenmonopols vor

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Hamburg, 09.03.2007 - 1 Bs 378/06

    Vermittlungen von privaten Sportwetten bleiben weiter vorläufig verboten

    Auszug aus VG Schleswig, 30.01.2008 - 12 A 102/06
    So hatten sich auch eindrucksvoll und in vollständiger Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen europäischen Rechtsprechung beispielsweise das OVG Hamburg (Beschluss vorn 09.03.2007, Az.: 1 Bs 378/06), der VGH Baden-Württemberg (Beschluss vorn 28.03.2007, Az.: 6 S 1972/06), das OVG NRW (Beschluss vorn 18.04.2007, Az.:4 B 1246106) und das OVG Niedersachsen (Beschluss vorn 02.05.2007, Az.: 11 ME 106/07 im Sinne der Beklagten geäußert.

    Entgegen der Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Hamburg im Beschluss vom 9. März 2007 (Az 1 Bs 378/06, DVGl. 2007, 647) ergibt sich aus der Entscheidung des EuGH vom 6. März 2007 keine Trennung des Marktes in verschiedene Glücksspielsektoren.

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus VG Schleswig, 30.01.2008 - 12 A 102/06
    In der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist anerkannt, dass die Bestimmungen des EG-Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr auch auf Tätigkeiten Anwendung finden, die darin bestehen, den Nutzern gegen Entgelt die Teilnahme an einem Glucksspiel zu ermöglichen (EuGH, Urteile vorn 24.3.1994 -C-275192 - ,,Schindler", zu Lotterien, vom 13.1 1.2003 -C-42/02 - "Lindmann", und vorn 21.10.1999 - C-67/98 - "Zenatti").

    Hiervon ausgehend ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs anerkannt, dass das Bedürfnis nach Verbraucherschutz, das Ziel der Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen im Grundsatz zwingende Grunde des Allgemeininteresses bilden können, die eine Beschränkung von Spieltätigkeiten rechtfertigen können, und dass die sittlichen, religiösen oder kulturellen Besonderheiten und die sittlich und finanziell schädlichen Folgen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, die mit Spielen und Wetten einhergehen, den staatlichen Stellen ein Ermessen vermitteln können, das sie ermächtigt festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutzbedürfnis der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben (vgl. E:uGH, Urteile vom 21.9.1999 -C-124197 - "Läärä", vom 21.10.1999 - C-67/98 -,,Zenatti" und vom 6.1 1.2003 -C-243/01 - "Gambelli").

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2007 - 11 ME 106/07

    Untersagung der Vermittlung von nicht erlaubten Sportwetten in Niedersachsen;

    Auszug aus VG Schleswig, 30.01.2008 - 12 A 102/06
    So hatten sich auch eindrucksvoll und in vollständiger Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen europäischen Rechtsprechung beispielsweise das OVG Hamburg (Beschluss vorn 09.03.2007, Az.: 1 Bs 378/06), der VGH Baden-Württemberg (Beschluss vorn 28.03.2007, Az.: 6 S 1972/06), das OVG NRW (Beschluss vorn 18.04.2007, Az.:4 B 1246106) und das OVG Niedersachsen (Beschluss vorn 02.05.2007, Az.: 11 ME 106/07 im Sinne der Beklagten geäußert.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2007 - 6 S 1972/06

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter mit

    Auszug aus VG Schleswig, 30.01.2008 - 12 A 102/06
    So hatten sich auch eindrucksvoll und in vollständiger Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen europäischen Rechtsprechung beispielsweise das OVG Hamburg (Beschluss vorn 09.03.2007, Az.: 1 Bs 378/06), der VGH Baden-Württemberg (Beschluss vorn 28.03.2007, Az.: 6 S 1972/06), das OVG NRW (Beschluss vorn 18.04.2007, Az.:4 B 1246106) und das OVG Niedersachsen (Beschluss vorn 02.05.2007, Az.: 11 ME 106/07 im Sinne der Beklagten geäußert.
  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

    Auszug aus VG Schleswig, 30.01.2008 - 12 A 102/06
    In der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist anerkannt, dass die Bestimmungen des EG-Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr auch auf Tätigkeiten Anwendung finden, die darin bestehen, den Nutzern gegen Entgelt die Teilnahme an einem Glucksspiel zu ermöglichen (EuGH, Urteile vorn 24.3.1994 -C-275192 - ,,Schindler", zu Lotterien, vom 13.1 1.2003 -C-42/02 - "Lindmann", und vorn 21.10.1999 - C-67/98 - "Zenatti").
  • EFTA-Gerichtshof, 14.03.2007 - E-1/06

    EFTA-Überwachungsbehörde gegen Königreich Norwegen - Binnenmarkt und

    Auszug aus VG Schleswig, 30.01.2008 - 12 A 102/06
    Zum richtigen Verständnis der ,,Placanica"- Entscheidung des EuGH sei auf die Entscheidungen des EFTA-Gerichtshofs vorn 14.03.2007 (Az.: E-1/06) hinzuweisen.
  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus VG Schleswig, 30.01.2008 - 12 A 102/06
    In seiner Entscheidung vom 24.03.1994 (Rs. C- 275/92 ,,Schindler") hat der EuGH ausgeführt, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs nationale Regelungen selbst bei unterschiedsloser Geltung unter Art. 59 EWG- Vertrag (Art. 40 EG) fallen können, wenn sie geeignet sind, die Tätigkeit des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist oder dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden oder zu behindern.
  • VGH Hessen, 09.02.2004 - 11 TG 3060/03

    Untersagung von Sportwetten

    Auszug aus VG Schleswig, 30.01.2008 - 12 A 102/06
    Dieser Anspruch folge daraus, dass im Fall der bereits dargelegten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit solcher Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit der betreffende Mitgliedstaat verpflichtet sei, eine Möglichkeit zu schaffen, die Legalisierung der Dienstleistungserbringung durch Erteilung einer Genehmigung zu erreichen, etwa durch analoge Anwendung vergleichbarer Erlaubnisvorschriften für staatliche Anbieter (so OLG Köln, Urt. v. 09.12.2005, 6 U 91105; VGH Hessen, Beschluss v. 09.02.2004, 11 TG 3060/03).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

    Dabei war dem Gerichtshof auch die für Pferdewetten geduldete Ausnahme bekannt (vgl. EuGH, NVwZ 2010, 1422 Rn. 98 - Carmen Media Group - in Verbindung mit dem Vorlagebeschluss des VG Schleswig, ZfWG 2008, 69, 74, und der dort erfolgten Bezugnahme auf die Ausführliche Stellungnahme der Kommission im Notifizierungsverfahren, S. 1 u., 3 bei Ziff. 2.2, Anlage 1 a zum Entwurf des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland, Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucks. 14/4849).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 93/10

    Poker im Internet

    Dabei war dem Gerichtshof auch die für Pferdewetten geduldete Ausnahme bekannt (vgl. EuGH, NVwZ 2010, 1422 Rn. 98 - Carmen Media Group - in Verbindung mit dem Vorlagebeschluss des VG Schleswig, ZfWG 2008, 69, 74, und der dort erfolgten Bezugnahme auf die Ausführliche Stellungnahme der Kommission im Notifizierungsverfahren, S. 1 u., 3 bei Ziff. 2.2, Anlage 1 a zum Entwurf des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland, Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucks. 14/4849).
  • VG Hamburg, 02.11.2010 - 4 K 1495/07

    Staatliches Monopol; Sportwetten; Untersagungsverfügung; Verhältnismäßigkeit;

    aa) Jedoch kommt es nicht in Betracht, die Untersagungsverfügung auf das bloße Fehlen einer Erlaubnis der Klägerin für die Vermittlung von Glücksspiel in Hamburg zu stützen (vgl. EuGH, Urt. v. 6.3.2007, C-338/07 u.a., Rn. 63, 65 ff., Placanica; BVerfG, Beschl. v. 22.11.2007, 1 BvR 2218/06, juris, Rn. 33; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.7.2008, 11 MC 71/08, juris; VG Schleswig, Beschl. v. 30.1.2008, 12 A 102/06, juris, Rn. 20; VG Freiburg, Urt. v. 9.7.2008, 1 K 2130/06, juris, Rn. 16 ff.; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.10.2010, 1 S 154.10, juris).

    Das bloße Fehlen einer Erlaubnis kann jedoch dann nicht zur Begründung einer Untersagungsverfügung herangezogen werden, wenn für den betreffenden Antragsteller gar nicht die Möglichkeit besteht, eine derartige Erlaubnis zu erlangen und wenn dieser Ausschluss in Widerspruch zu höherrangigem Recht steht (EuGH, Urt. v. 6.3.2007, C-338/07 u.a., Rn. 63, 65 ff., Placanica; BVerfG, Beschl. v. 22.11.2007, 1 BvR 2218/06, juris, Rn. 33; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.7.2008, 11 MC 71/08, juris; VG Schleswig, Beschl. v. 30.1.2008, 12 A 102/06, juris, Rn. 20; ähnlich VG Neustadt/Weinstraße, Beschl. v. 5.3.2008, 5 L 1327/07, juris, Rn. 13).

    Dieses Urteil beruht auf den tatsächlichen Feststellungen des Vorlagebeschlusses (VG Schleswig, Beschl. v. 30.1.2008, 12 A 102/06, juris).

    So habe sich die Anzahl der erlaubten Casinos allein vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2005 von 66 auf 81 erhöht (VG Schleswig, Beschl. v. 30.1.2008, 12 A 102/06, juris, Rn. 56).

    Schließlich begründet das Verwaltungsgericht Schleswig die Inkohärenz auch damit, dass die Pferdewetten aufgrund des Rennwett- und Lotteriegesetzes vom Geltungsbereich des Glücksspielstaatsvertrages ausgenommen sind (vgl. § 1 Abs. 2 HmbGlüStVAG) und in diesem Bereich private Anbieter tätig werden dürfen (§§ 1 und 2 RennwLottG, vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 30.1.2008, 12 A 102/06, juris, Rn. 54).

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