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   VG Oldenburg, 21.05.2012 - 12 A 1136/11   

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VG Oldenburg, 21.05.2012 - 12 A 1136/11 (https://dejure.org/2012,11290)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 21.05.2012 - 12 A 1136/11 (https://dejure.org/2012,11290)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - 12 A 1136/11 (https://dejure.org/2012,11290)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anzeige nach dem NHeimG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 NHeimG; § 1 Abs. 3 NHeimG; § 7 Abs. 1 NHeimG
    Feststellung des Betreibens eines Pflegeheims bei Wohnungsvermietung durch einen ambulanten Pflegedienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Betreibens eines Pflegeheims bei Wohnungsvermietung durch einen ambulanten Pflegedienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Selbstbestimmte Wohngemeinschaft oder Heim?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anzeigepflicht für Heimbetreiber

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Selbstbestimmte Wohngemeinschaft oder Heim?

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Heimbegriff am Beispiel des Niedersächsischen Heimgesetzes zur Abgrenzung selbstbestimmter Wohngemeinschaften

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Heimbegriff am Beispiel des Niedersächsischen Heimgesetzes zur Abgrenzung selbstbestimmter Wohngemeinschaften

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Göttingen, 28.08.2008 - 2 A 2/08

    Heim; Verwaltungsakt, feststellender; Wohnen, betreutes

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.05.2012 - 12 A 1136/11
    Werden in einem Heim die maßgeblichen Leistungen der Wohnraumüberlassung einerseits und der Erbringung der Betreuungs- und Pflegeleistungen andererseits - wie hier - (formal-)rechtlich von verschiedenen juristischen oder natürlichen Personen erbracht, so ist die Heimaufsicht befugt, an jeden der Leistungserbringer heimrechtliche Verwaltungsakte zu richten, wenn keine der erbrachten Leistungen hinweggedacht werden könnte, ohne dass die Qualifikation der Einrichtung als Heim entfiele (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 10 B 655/10 -, V.n.b.; VG Göttingen, Urteil vom 28. August 2008 - 2 A 2/08 -, juris; VG Kassel, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 5 L 372/11.KS -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 25.05.2011 - 4 LA 306/08

    Heimgesetz kann auch bei Vorliegen der in § 1 Abs. 2 S. 1, 2 HeimG genannten

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.05.2012 - 12 A 1136/11
    Das Modell der Bewohnerversammlung ist für Betroffene, die ihr Selbstbestimmungsrecht selbst überhaupt nicht mehr ausüben können, daher nicht ausreichend (dahingehend auch LT-Drs., a.a.O., S. 28, Besonderer Teil, zu § 1 Abs. 3 Ziffer III; Nds. OVG, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 LA 306/08 -, juris).
  • VG Kassel, 10.05.2011 - 5 L 372/11

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Untersagung des Betriebs eines Heimes wegen

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.05.2012 - 12 A 1136/11
    Werden in einem Heim die maßgeblichen Leistungen der Wohnraumüberlassung einerseits und der Erbringung der Betreuungs- und Pflegeleistungen andererseits - wie hier - (formal-)rechtlich von verschiedenen juristischen oder natürlichen Personen erbracht, so ist die Heimaufsicht befugt, an jeden der Leistungserbringer heimrechtliche Verwaltungsakte zu richten, wenn keine der erbrachten Leistungen hinweggedacht werden könnte, ohne dass die Qualifikation der Einrichtung als Heim entfiele (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 10 B 655/10 -, V.n.b.; VG Göttingen, Urteil vom 28. August 2008 - 2 A 2/08 -, juris; VG Kassel, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 5 L 372/11.KS -, juris).
  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.21

    Heimaufsichtlicher Prüfbericht über pflegerisch betreute "Wohngemeinschaft"

    Ob von einem "Leben in einem gemeinsamen Haushalt" dann ausgegangen werden kann, wenn Betreuer oder Verwandte mit dem Pflegebedürftigen selbst in der "Wohngemeinschaft" wohnen bzw. sich durch intensives, die täglichen (Pflege- und Lebens-)Abläufe mitgestaltendes Tätigwerden in die Wohngemeinschaft einbringen (vgl. hierzu etwa OVG Bautzen, U.v. 10.9.2015 - 5 A 70/15 - BeckRS 2015, 56017 Rn. 37: "sehr aktive Auftraggebergemeinschaft durch Betreuer oder Angehörige"; VG Oldenburg, U.v. 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - BeckRS 2012, 50924), bedurfte in der vorliegenden Fallkonstellation keiner Entscheidung, erweist sich indes nicht als von vornherein ausgeschlossen.

    Mithin hatte die Klägerin faktisch die Rolle des Hausherren übernommen, was der Annahme eines Gaststatus stets entgegensteht (vgl. hierzu für die niedersächsische Rechtslage VG Oldenburg, U.v. 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - BeckRS 2012, 50924).

  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.268

    Prüfbericht über pflegerisch betreute Wohngemeinschaft

    Ob von einem "Leben in einem gemeinsamen Haushalt" auch dann ausgegangen werden kann, wenn Betreuer oder Verwandte mit dem Pflegebedürftigen selbst in der "Wohngemeinschaft" wohnen bzw. sich durch intensives, die täglichen (Pflege- und Lebens-)Abläufe mitgestaltendes Tätigwerden in die Wohngemeinschaft einbringen (vgl. hierzu etwa OVG Bautzen, U.v. 10.9.2015 - 5 A 70/15 - BeckRS 2015, 56017 Rn. 37: "sehr aktive Auftraggebergemeinschaft durch Betreuer oder Angehörige"; VG Oldenburg, U.v. 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - BeckRS 2012, 50924), bedurfte in der vorliegenden Fallkonstellation keiner Entscheidung, erweist sich indes nicht als von vornherein ausgeschlossen.

    Mithin hatte die Klägerin faktisch die Rolle des Hausherren übernommen, was der Annahme eines Gaststatus stets entgegensteht (vgl. hierzu für die niedersächsische Rechtslage VG Oldenburg, U.v. 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - BeckRS 2012, 50924).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 1 B 10480/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine

    Der Verweis auf die Entscheidung des VG Oldenburg, Urteil vom 21.05.2012, 12 A 1136/11) ist daher nicht zielführend.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 4 L 51/14

    Einstufung einer Wohngemeinschaft als Teil einer stationären Einrichtung i.S.d.

    § 12 und § 19 Abs. 8 WTG LSA, die eine Anzeigepflicht für stationäre Einrichtungen bestimmen (§ 12 WTG LSA) und der Behörde Prüfungsbefugnisse auch für die Feststellung zugestehen, ob es sich um eine stationäre Einrichtung handelt (§ 19 Abs. 8 WTG LSA), stellen die Rechtsgrundlage für den Erlass eines feststellenden Verwaltungsaktes des Inhalts dar, dass eine stationäre Einrichtung im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 WTG LSA vorliegt (so zu vergleichbaren landesgesetzlichen Regelungen OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9. Juli 2013 - 12 A 2623/12 - VG Oldenburg, Urt. v. 21. Mai 2012 - 12 A 1136/11 - jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch VG Augsburg, Urt. v. 22. Juli 2014 - Au 3 K 13.444 -, zit. nach JURIS; so zur Anzeigepflicht nach dem HeimG VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12. September 2003 - 14 S 718/03 - OVG Brandenburg, Beschl. v. 1. Dezember 1999 - 4 B 127/99 -, jeweils zitiert nach JURIS; wohl auch OVG Sachsen, Beschl. v. 7. Oktober 2014 - 5 A 115/14 -, zit. nach JURIS; a.M.: VG Dresden, Urteile vom 11. Oktober 2014 - 1 K 1114/13 - und - 1 K 1123/13 -).
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2013 - 4 ME 314/12

    Anzeigepflicht hinsichtlich Nutzungsart und Lage eines Heims im Falle einer nicht

    Der Umstand, dass es sich bei der Einrichtung der Antragstellerin nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts im angefochtenen Beschluss und in dem rechtskräftigen Urteil vom 21. Mai 2012 (12 A 1136/11), mit dem das Verwaltungsgericht die Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 26. April 2011 abgewiesen hatte, um eine nicht selbstbestimmte Wohngemeinschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 3 NHeimG handelt, entbindet die Antragstellerin jedoch nicht davon, die auch für die Beurteilung der Erfüllung der Anforderungen an den Betrieb eines Heims nach § 5 NHeimG erforderlichen Angaben über die berufliche Ausbildung und den beruflichen Werdegang der Heimleitung zu leisten, da die Anzeigepflicht nach § 7 NHeimG (bzw. vor Inkrafttreten des Niedersächsischen Heimgesetzes nach § 12 HeimG) für alle Heime uneingeschränkt gilt.

    Denn nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts in dem rechtskräftigen Urteil vom 21. Mai 2012 (12 A 1136/11) ist die Antragstellerin zwar nicht Vermieterin der Räume, in denen das Heim betrieben wird, es besteht danach jedoch eine enge rechtliche und tatsächliche Verbundenheit im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 NHeimG zwischen der Antragstellerin als Anbieterin der Pflegeleistungen für die Bewohner der nicht selbstbestimmten Wohngemeinschaft und der Untervermieterin dieser Räume, weil zum einen die Untervermieterin eine leitende Angestellte der Antragstellerin ist und zum anderen die Antragstellerin eine selbstschuldnerische Bürgschaft für Miete, Mietkaution und Maklerprovision und damit "die wirtschaftliche Absicherung der Einrichtung" gegenüber dem Eigentümer und Vermieter des Wohnraums übernommen hat.

  • VG Düsseldorf, 18.05.2016 - 21 K 5648/14

    Investitionskostenpauschale; ambulante Pflegeeinrichtung; Wohngemeinschaft;

    VG Oldenburg, Urteil vom 21. Mai 2012 - 12 A 1136/11 -, juris (in Bezug auf die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 NHeimG).
  • OVG Saarland, 11.04.2016 - 2 B 69/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - sofortige Schließung eines "Seniorenservice"

    In diesem Zusammenhang bedarf es keiner Entscheidung der in der Rechtsprechung umstrittenen Frage, ob es für die Anfechtungsklage gegen den Untersagungsbescheid auf die Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt(So OVG Münster, Urteil vom 9.7.2013 - 12 A 2623/12 - und Beschluss vom 17.2.2011 - 12 A 241/10 - (jeweils bei juris)) oder ob im Hinblick darauf, dass es sich um einen Dauer-Verwaltungsakt handelt, der sich nicht in einem einmaligen Verbot erschöpft, sondern den Betrieb der Einrichtung in seiner konkreten Ausgestaltung dauerhaft für die Zukunft verbietet, auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung bzw. der Entscheidung des Gerichts abzustellen ist.(Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 12.9.2003 - 14 S 718/03 - VG Oldenburg, Urteil vom 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - (jeweils bei juris)) Jedenfalls im Rahmen der vom Senat in dem vorliegenden Eilverfahren vorzunehmenden Interessenabwägung, bei der es maßgeblich darauf ankommt, ob das öffentliche Interesse an der sofortigen Schließung der Einrichtung vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren überwiegt, ist auf die aktuelle Sachlage abzustellen.
  • VG Düsseldorf, 08.04.2016 - 21 K 1654/14

    Anforderungen an die tatsächlichen Voraussetzungen für die Bewilligung einer

    VG Oldenburg, Urteil vom 21. Mai 2012 - 12 A 1136/11 -, juris (in Bezug auf die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 NHeimG).
  • VG Saarlouis, 28.02.2017 - 3 K 124/16

    Untersagung der Fortführung einer Heimeinrichtung; Abgrenzung von

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird es unterschiedlich beurteilt, ob es für die Anfechtungsklage gegen den Untersagungsbescheid, wie grundsätzlich in Anfechtungssituationen, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt(So zum gem. Art. 125a Abs. 1 GG bis zum Erlass eines landeseigenen Gesetzes weiterhin anwendbaren Heimgesetz des Bundes: OVG Münster, Urteil vom 9.7.2013 - 12 A 2623/12 - juris; Beschluss vom 17.2.2011 - 12 A 241/10 - juris.), oder ob im Hinblick darauf, dass es sich um einen Dauerverwaltungsakt handelt, der sich nicht in einem einmaligen Verbot erschöpft, sondern den Betrieb der Einrichtung in seiner konkreten Ausgestaltung dauerhaft für die Zukunft verbietet, auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung bzw. der Entscheidung des Gerichts abzustellen ist(Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 12.9.2003 - 14 S 718/03 - juris; VG Oldenburg, Urteil vom 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - juris.).
  • VG Düsseldorf, 08.04.2016 - 21 K 4982/13

    Investitionskostenpauschale; ambulante Pflegeeinrichtung; Wohngemeinschaft;

    VG Oldenburg, Urteil vom 21. Mai 2012 - 12 A 1136/11 -, juris (in Bezug auf die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 NHeimG).
  • VG München, 29.10.2015 - M 17 K 14.4341

    Überprüfung einer ambulanten Wohngemeinschaft

  • VG München, 29.10.2015 - M 17 K 14.5754

    Abgrenzung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2013 - L 4 KR 526/12
  • VG München, 24.05.2012 - M 17 K 11.6021
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