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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1999 - 12 A 2889/99   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1999 - 12 A 2889/99 (https://dejure.org/1999,3579)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.12.1999 - 12 A 2889/99 (https://dejure.org/1999,3579)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Dezember 1999 - 12 A 2889/99 (https://dejure.org/1999,3579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung des Beihilfeanspruchs eines Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst für eine prothetische Zahnbehandlung des Oberkiefers seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau; Ausgestaltung der Beihilfefähigkeit von zahnmedizinischen Behandlungen; Anforderungen an das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 151 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    § 10 GOZ - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung - Rechnung

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95

    Beamtenrecht: Volle Überprüfbarkeit der ärztlichen Gebührenansätze im Rahmen der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1999 - 12 A 2889/99
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 30. Mai 1996 - 2 C 10.95 -, ZBR 1996, 314, 315.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1996, a.a.O., und vom 17. Februar 1994 - 2 C 10.92 -, BVerwGE 95, 117, 122.

    vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996, a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1996 - 6 A 1743/95
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1999 - 12 A 2889/99
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. Januar 1996 - 6 A 1743/95 -.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. Januar 1996 - 6 A 1743/95 -, m.w.N.

  • BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 10.92

    Zulässigkeit einer ärztlichen Gebühr für die Durchführung einer ambulanten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1999 - 12 A 2889/99
    vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1996, a.a.O., und vom 17. Februar 1994 - 2 C 10.92 -, BVerwGE 95, 117, 122.

    vgl. hierzu auch: BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1994 - 2 C 10.92 -, a.a.O.

  • VGH Bayern, 28.09.1993 - 3 B 92.1572
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1999 - 12 A 2889/99
    vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 28. September 1993 - 3 B 92.1572 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1994 - 4 S 1666/91

    Beamtenrecht - Beihilfe: Angemessenheit ärztlicher Aufwendungen bei zweifelhafter

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1999 - 12 A 2889/99
    vgl. hierzu: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Juni 1994 - 4 S 1666/91 - , IÖD 1994, 208, 209.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1992 - 4 S 2084/91

    Beihilfefähigkeit zahnärztlicher Leistungen; Besonderheiten des angewandten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1999 - 12 A 2889/99
    Die weitergehende Auffassung des VGH Baden-Württemberg, vgl. Urteil vom 17. September 1992 -4 S 2084/91 -, VBlBW Rechtsprechungsreport 9.14, wonach auch Besonderheiten des angewandten Verfahrens, soweit diese nicht in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, den Ansatz eines den Schwellenwert übersteigenden Faktors rechtfertigen können, ist abzulehnen.
  • VG Düsseldorf, 13.12.2016 - 26 K 4790/15

    Beihilfe; Schwellenwertüberschreitung; Fälligkeit; Begründung

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. Dezember 1993 - 6 A 511/92 -, nicht veröffentlicht; vgl. zu den Anforderungen an eine den Vorgaben des § 10 Abs. 3 GOZ bzw. des § 12 Abs. 3 GOÄ - welcher sinngemäß dem § 10 Abs. 3 GOZ entspricht - genügende Begründung auch OVG NRW, Urteile vom 3. Dezember 1999 - 12 A 2889/99 -, juris, Rn. 37 ff., und vom 7. Dezember 2001 - 6 A 2017/99 -, nicht veröffentlicht, sowie Beschlüsse vom 8. Oktober 2001 - 6 A 1265/01 - und vom 23. März 2009 - 3 A 407/07 -, jeweils nicht veröffentlicht.

    Soweit in der Rechtsprechung zugleich davon ausgegangen wird, dass an die Begründung einer Schwellenwertüberschreitung keine ins Einzelne gehenden Anforderungen zu stellen sind, um von einer formell ausreichenden Begründung im Rahmen des § 10 Abs. 3 S. 1 GOZ ausgehen zu können, sondern eine stichwortartige Kurzbegründung genügt, die erst auf Verlangen gemäß § 10 Abs. 3 S. 2 GOZ näher zu erläutern ist, vgl. etwa OVG NRW, Urteile vom 9. Dezember 1993 - 6 A 511/92 -, nicht veröffentlicht, und vom 3. Dezember 1999, a.a.O., juris, Rn. 37, sowie Beschluss vom 20. Oktober 2004 - 6 A 215/02 -, juris, Rn. 12, steht dies nicht in Widerspruch zum vorgenannten Ansatz.

    Entscheidender Maßstab ist - wie ausgeführt - die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Begründung für einen medizinischen Laien und im Rahmen dessen die Eignung der Begründung, das Vorliegen solcher Umstände nachvollziehbar zu machen, welche nach dem materiellen Gebührenrecht eine Überschreitung des Schwellenwertes und ggf. insbesondere den Ansatz des Höchstwertes rechtfertigen können, vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 1999, a.a.O., juris, Rn. 39, und Beschluss vom 20. Oktober 2004 - 6 A 215/02 -, a.a.O., wobei es in der Natur der Sache liegt, dass die Anforderungen an die Liquidation einer bestimmten Gebührenposition unterschiedlich sein können, vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2006, a.a.O., juris, Rn. 13, es also durchaus auch vom Einzelfall abhängen kann, ob der Begründungsaufwand hoch oder niedrig ist.

    Eine weitere Sachverhaltsaufklärung - etwa im Wege der Einholung eines Sachverständigengutachtens - in vergleichbaren Fällen im Ergebnis ebenfalls, aber mit anderer Begründung ablehnend OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 1999, a.a.O., juris, Rn. 48.

  • VG Düsseldorf, 13.12.2016 - 26 K 7220/15

    Mindestanforderung für die Rechtmäßigkeit der Abrechnung zahnärztlicher

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. Dezember 1993 - 6 A 511/92 -, nicht veröffentlicht; vgl. zu den Anforderungen an eine den Vorgaben des § 10 Abs. 3 GOZ bzw. des § 12 Abs. 3 GOÄ - welcher sinngemäß dem § 10 Abs. 3 GOZ entspricht - genügende Begründung auch OVG NRW, Urteile vom 3. Dezember 1999 - 12 A 2889/99 -, juris, Rn. 37 ff., und vom 7. Dezember 2001 - 6 A 2017/99 -, nicht veröffentlicht, sowie Beschlüsse vom 8. Oktober 2001 - 6 A 1265/01 - und vom 23. März 2009 - 3 A 407/07 -, jeweils nicht veröffentlicht.

    Soweit in der Rechtsprechung zugleich davon ausgegangen wird, dass an die Begründung einer Schwellenwertüberschreitung keine ins Einzelne gehenden Anforderungen zu stellen sind, um von einer formell ausreichenden Begründung im Rahmen des § 10 Abs. 3 S. 1 GOZ ausgehen zu können, sondern eine stichwortartige Kurzbegründung genügt, die erst auf Verlangen gemäß § 10 Abs. 3 S. 2 GOZ näher zu erläutern ist, vgl. etwa OVG NRW, Urteile vom 9. Dezember 1993 - 6 A 511/92 -, nicht veröffentlicht, und vom 3. Dezember 1999, a.a.O., juris, Rn. 37, sowie Beschluss vom 20. Oktober 2004 - 6 A 215/02 -, juris, Rn. 12, steht dies nicht in Widerspruch zum vorgenannten Ansatz.

    Entscheidender Maßstab ist - wie ausgeführt - die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Begründung für einen medizinischen Laien und im Rahmen dessen die Eignung der Begründung, das Vorliegen solcher Umstände nachvollziehbar zu machen, welche nach dem materiellen Gebührenrecht eine Überschreitung des Schwellenwertes und ggf. insbesondere den Ansatz des Höchstwertes rechtfertigen können, vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 1999, a.a.O., juris, Rn. 39, und Beschluss vom 20. Oktober 2004 - 6 A 215/02 -, a.a.O., wobei es in der Natur der Sache liegt, dass die Anforderungen an die Liquidation einer bestimmten Gebührenposition unterschiedlich sein können, vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2006, a.a.O., juris, Rn. 13, es also durchaus auch vom Einzelfall abhängen kann, ob der Begründungsaufwand hoch oder niedrig ist.

    Eine weitere Sachverhaltsaufklärung - etwa im Wege der Einholung eines Sachverständigengutachtens - in vergleichbaren Fällen im Ergebnis ebenfalls, aber mit anderer Begründung ablehnend OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 1999, a.a.O., juris, Rn. 48.

  • VG Düsseldorf, 09.05.2014 - 26 K 4729/13

    Beihilfeanspruch eines Beamten bei noch nicht fällig gewordenen Arztforderungen

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. Dezember 1993 - 6 A 511/92 -, nicht veröffentlicht; vgl. zu den Anforderungen an eine den Anforderungen des § 12 Abs. 3 GOÄ genügende Begründung auch OVG NRW, Urteile vom 3. Dezember 1999 - 12 A 2889/99 -, juris (Rn. 37 ff.) und vom 7. Dezember 2001 - 6 A 2017/99 -, nicht veröffentlicht, sowie Beschlüsse vom 8. Oktober 2001 - 6 A 1265/01 - und vom 23. März 2009 - 3 A 407/07 -, nicht veröffentlicht.

    Soweit in der Rechtsprechung zugleich davon ausgegangen wird, dass an die Begründung einer Schwellenwertüberschreitung keine ins Einzelne gehenden Anforderungen zu stellen sind, um von einer formell ausreichenden Begründung im Rahmen des § 12 Abs. 3 S. 1 GOÄ ausgehen zu können, so OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 1999, a.a.O. (juris Rn. 37) und Beschluss vom 20. Oktober 2004 - 6 A 215/02 -, juris (Rn. 12), steht dies nicht in Widerspruch zum vorgenannten Ansatz.

    Entscheidender Maßstab ist - wie ausgeführt - die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Begründung für einen medizinischen Laien und im Rahmen dessen die Eignung der Begründung, das Vorliegen solcher Umstände nachvollziehbar zu machen, welche nach dem materiellen Gebührenrecht eine Überschreitung des Schwellenwertes und ggf. insbesondere den Ansatz des Höchstwertes rechtfertigen können, vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 1999, a.a.O. (juris Rn. 39) und Beschluss vom 20. Oktober 2004 - 6 A 215/02 -, a.a.O.

    Eine weitere Sachverhaltsaufklärung - etwa im Wege der Einholung eines Sachverständigengutachtens - in vergleichbaren Fällen im Ergebnis ebenfalls, aber mit anderer Begründung ablehnend OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 1999, a.a.O. (juris Rn. 48).

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