Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.08.2015 - 12 AE 15.1691   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,25239
VGH Bayern, 17.08.2015 - 12 AE 15.1691 (https://dejure.org/2015,25239)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.08.2015 - 12 AE 15.1691 (https://dejure.org/2015,25239)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. August 2015 - 12 AE 15.1691 (https://dejure.org/2015,25239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,25239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Übernahme der Kosten für Privatschulbesuch und Unterbringung in angegliederter Einrichtung als Hilfe für junge Volljährige im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung (abgelehnt)

  • rewis.io

    Keine Kostenübernahme für Privatschulbesuch und stationäre Unterbringung im Wege der einstweiligen Anordnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Würzburg, 02.07.2015 - W 3 K 14.738

    Privatschulbesuch bei Hochbegabung als Leistungen der Eingliederungshilfe durch

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2015 - 12 AE 15.1691
    Mit Urteil vom 2. Juli 2015 wies das Verwaltungsgericht die auf die Übernahme des Schulgelds der O.-Schule ab Februar 2014 und der stationären Unterbringung des Antragstellers im T. Kinder- und Jugendhilfezentrum in O. gerichtete Klage als unbegründet ab (Az.: W 3 K 14.738).

    Nachdem der Bevollmächtigte des Antragstellers gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 2. Juli 2015 (Az.: W 3 K 14.738) mit Schriftsatz vom 27. Juli 2015 Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt hat, ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nach § 123 Abs. 2 Satz 2 VwGO das für die Gewähr von Eilrechtsschutz zuständige Gericht der Hauptsache.

  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136

    Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2015 - 12 AE 15.1691
    Will ein Antragsteller die Verpflichtung des Trägers der Jugendhilfe zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den in den Grenzen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet, mithin fachlich vertretbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 30; B.v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris Rn. 46; B.v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris Rn. 21 ff.).

    Richtet sich der Anspruch darüber hinaus - wie im vorliegenden Fall - auf die Übernahme der Kosten einer Privatschule durch den Antragsgegner, setzt aufgrund des Nachrangs der Jugendhilfe nach § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII die Hilfegewährung voraus, dass keine Möglichkeit besteht, den Hilfebedarf des jungen Volljährigen im Rahmen des öffentlichen Schulsystems zu decken (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 31).

  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2015 - 12 AE 15.1691
    Fehl geht im vorliegenden Fall schließlich der Hinweis des Bevollmächtigten des Antragstellers auf die Verschiebung des Prüfungsmaßstabs bei selbstbeschafften Hilfen im Rahmen von § 36a Abs. 3 SGB VIII (in BVerwG, U.v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 - BVerwGE 145, 1 ff. Rn. 34), da es im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, anders als im Klageverfahren, nicht um die Erstattung von in der Vergangenheit für die Selbstbeschaffung einer Hilfsmaßnahme aufgewandter Kosten, sondern um die Anordnung der Kostenübernahme für eine in der Zukunft liegende Maßnahme geht, bei der eine Selbstbeschaffung noch gar nicht vorliegt.
  • VGH Bayern, 24.06.2009 - 12 B 09.602

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Eingliederungshilfe nach §

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2015 - 12 AE 15.1691
    Die Entscheidung über die Geeignetheit und die Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist daher nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 - BVerwGE 109, 155 ff.; BayVGH, U.v. 24.6.2009 - 12 B 09.602 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 02.08.2011 - 12 CE 11.1180

    Jugendhilferecht; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; geeignete

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2015 - 12 AE 15.1691
    Will ein Antragsteller die Verpflichtung des Trägers der Jugendhilfe zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den in den Grenzen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet, mithin fachlich vertretbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 30; B.v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris Rn. 46; B.v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2015 - 12 AE 15.1691
    Die Entscheidung über die Geeignetheit und die Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist daher nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 - BVerwGE 109, 155 ff.; BayVGH, U.v. 24.6.2009 - 12 B 09.602 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 22.12.2009 - 12 CE 09.2371

    Beschwerde; vorläufiger Rechtschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2015 - 12 AE 15.1691
    Will ein Antragsteller die Verpflichtung des Trägers der Jugendhilfe zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den in den Grenzen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet, mithin fachlich vertretbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 30; B.v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris Rn. 46; B.v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris Rn. 21 ff.).
  • VG Würzburg, 17.02.2020 - W 3 E 19.1570

    Übernahme von Kosten für eine Fernschule als Hilfe für junge Volljährige

    Diesbezüglich wäre eine Offenlegung der finanziellen Verhältnisse zumindest insoweit erforderlich gewesen, dass erkennbar wird, dass tatsächlich nicht hinreichend Einkommen und/oder Vermögen zur Verfügung steht, um die für den Schulbesuch anfallenden Kosten tragen zu können (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 26; B.v. 17.8.2015 - 12 AE 15.1691 - juris Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2021 - 12 B 1369/21

    Erstattung der Kosten für Kosten für den Besuch eines Internats

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Mai 2021 - 12 A 4092/19 -, juris Rn. 6 f., m. w. N. (zu § 35a SGB VIII); BayVGH, Beschluss vom 17. August 2015 - 12 AE 15.1691 -, juris Rn. 32.

    Es ist weder vorgetragen noch anderweitig ersichtlich, dass es der Antragstellerin - gegebenenfalls mit der Unterstützung ihrer Eltern - nicht möglich bzw. zumutbar ist, eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten und in der Zwischenzeit die Kosten selbst zutragen (und gegebenenfalls im Klagewege vom Beklagten zurückzufordern), Vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation BayVGH, Beschluss vom 17. August 2015 - 12 AE 15.1691 -, juris Rn. 26, vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 2. September 2019 - 12 B 1163/19 -, juris Rn. 3.

  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 12 ZB 15.1641

    Kostenübernahme für Eingliederungshilfe für jungen Volljährigen -

    Diesen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lehnte der Senat mit Beschluss vom 17. August 2015 (Az.: 12 AE 15.1691) ab.
  • VG München, 26.07.2023 - M 18 E 23.2881

    Einstweiliger Rechtsschutz, Erziehungsbeistand, Hilfeplanverfahren,

    Will ein Betroffener die Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den im Rahmen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2017 - 12 C 16.1693 - juris Rn. 8; B.v. 17.8.2015 - 12 AE 15.1691 - juris Rn. 31; B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 30.01.2017 - 12 C 16.1693

    Zur Bewertung der Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags

    Will ein Hilfeempfänger im vorläufigen Rechtsschutzverfahren durch Erlass einer einstweiligen Anordnung den Jugendhilfeträger zu einer bestimmten Jugendhilfemaßnahme verpflichten, folgt aus dem vorstehend Ausgeführten - auch unter dem Aspekt der Vorwegnahme der Hauptsache - seine Verpflichtung aufzuzeigen, dass es sich bei der beanspruchten Maßnahme nach dem Maßstab der sozialpädagogischen Fachlichkeit um die einzig mögliche Maßnahme zur Beseitigung der festgestellten Belastungssituation handelt (vgl. mit weiteren Nachweisen BayVGH, B.v. 17.8.2015 - 12 AE 15.1691 - juris Rn. 31).
  • VG München, 04.02.2022 - M 18 E 22.286

    Einstweiliger Rechtsschutz (Stattgabe), Hilfe für junge Volljährige, stationäre

    Will ein Betroffener - wie hier der Antragsteller - die Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den im Rahmen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2017 - 12 C 16.1693 - juris Rn. 8; B.v. 17.8.2015 - 12 AE 15.1691 - juris Rn. 31; B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 30).
  • VG München, 30.06.2021 - M 18 E 21.3326

    Vorläufig weiter stationäre Unterbringung eines jungen Volljährigen in

    Will ein Betroffener - wie hier der Antragsteller - die Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den im Rahmen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2017 - 12 C 16.1693 - juris Rn. 8; B.v. 17.8.2015 - 12 AE 15.1691 - juris Rn. 31; B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 30).
  • VG München, 07.09.2023 - M 18 E 23.3151

    Einstweilige Anordnung, Schulbegleitung als Maßnahme der Eingliederungshilfe,

    Will ein Betroffener - wie hier der Antragsteller - die Verpflichtung des Trägers der Jugendhilfe zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den in den Grenzen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamtes darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist, mithin fachlich vertretbar ist (BayVGH, B.v. 17.8.2015 - 12 AE 15.1691 - juris Rn. 31 m.w.N.).
  • VG München, 07.09.2023 - M 18 E 23.3156

    Einstweilige Anordnung, Schulbegleitung als Maßnahme der Eingliederungshilfe,

    Will ein Betroffener - wie hier der Antragsteller - die Verpflichtung des Trägers der Jugendhilfe zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den in den Grenzen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamtes darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist, mithin fachlich vertretbar ist (BayVGH, B.v. 17.8.2015 - 12 AE 15.1691 - juris Rn. 31 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht