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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2012 - L 12 AS 1330/12 NZB   

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https://dejure.org/2012,31575
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2012 - L 12 AS 1330/12 NZB (https://dejure.org/2012,31575)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.10.2012 - L 12 AS 1330/12 NZB (https://dejure.org/2012,31575)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - L 12 AS 1330/12 NZB (https://dejure.org/2012,31575)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Bayern, 12.05.2010 - L 16 AS 829/09

    Erstattung der Vorverfahrenskosten gem § 63 SGB 10 - Zulässigkeit des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2012 - L 12 AS 1330/12
    Die Frage der Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren sei dann zu bejahen, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen sowie wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten sei, das Vorverfahren selbst zu führen bzw. wenn die Partei es aus subjektiver ex-ante-Sicht für erforderlich halten durfte, im Vorverfahren durch einen Rechtsanwalt unterstützt zu werden und diesen dann zugezogen habe (LSG München Urteil vom 12.05.2010 - L 16 AS 829/09 m.w.N.; LSG NRW Beschluss vom 11.01.2012 - L 19 AS 1975/11 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2010 - L 6 B 110/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2012 - L 12 AS 1330/12
    Eine Rechtssache hat dann grundsätzliche Bedeutung, wenn sich eine Rechtsfrage stellt, deren Klärung über den konkreten Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich ist (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung auch durch das Berufungsgericht zu erwarten ist (Klärungsfähigkeit) (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, z.B. Beschluss des erkennenden Senats vom 07.11.2011 -L12 AS 974/11 NZB; LSG NRW Beschluss vom 26.03.2010 - L 6 B 110/09 AS NZB; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 144 Rn 28 i.V.m. § 160 Rn 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2012 - L 19 AS 1975/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2012 - L 12 AS 1330/12
    Die Frage der Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren sei dann zu bejahen, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen sowie wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten sei, das Vorverfahren selbst zu führen bzw. wenn die Partei es aus subjektiver ex-ante-Sicht für erforderlich halten durfte, im Vorverfahren durch einen Rechtsanwalt unterstützt zu werden und diesen dann zugezogen habe (LSG München Urteil vom 12.05.2010 - L 16 AS 829/09 m.w.N.; LSG NRW Beschluss vom 11.01.2012 - L 19 AS 1975/11 B).
  • SG Dresden, 16.05.2014 - S 12 AS 3729/13

    Das Sozialgericht Dresden hebt die wiederholte Sanktionierung einer psychisch

    Damit einhergehend wurden praktisch sämtliche Bescheide des Beklagten für die Leistungszeit ab dem 1.6.2011 beharrlich mit Widerspruch und Klage angegriffen und die Rechtsbehelfe ebenfalls mit Ansprüchen auf Versorgung als aus dem öffentlichen Dienst Ausgeschiedene begründet (Az. S 12 AS 2468/11, S 12 AS 2615/11, S 12 AS 1330/12, S 12 AS 3838/12).
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