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   VGH Bayern, 19.02.2004 - 12 B 02.1520   

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VGH Bayern, 19.02.2004 - 12 B 02.1520 (https://dejure.org/2004,39127)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2004 - 12 B 02.1520 (https://dejure.org/2004,39127)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 12 B 02.1520 (https://dejure.org/2004,39127)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 4 LC 93/07

    Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung nach § 93 Abs. 2

    Denn durch die gesetzlichen Änderungen ist das den Trägern der Sozialhilfe durch § 93 Abs. 2 BSHG eingeräumte Abschlussermessen in Bezug auf Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen nicht entfallen (vgl. Senatsurt. v. 26.4.2006 - 4 LC 238/04 - Bay. VGH, Urt. v. 19.2.2004 - 12 B 02.1520 - LPK-BSHG, 6. Aufl., § 93 Rn. 20 f.; Mergler-Zink, BSHG, Stand: August 2004, § 93 Rn. 25; a. A. Schellhorn, BSHG, 16. Aufl., § 93 Rn. 26).

    Im Übrigen steht einer Verpflichtung eines Sozialhilfeträgers auf Annahme eines Angebots eines Einrichtungsträgers schon entgegen, dass es um den Abschluss einer Vereinbarung geht (Bay. VGH, Urt. v. 19.2.2004 - 12 B 02.1520 -).

    Ohne ein derartiges Abschlussermessen läge keine Vereinbarung vor (Bay. VGH, Urt. v. 19.2.2004 - 12 B 02.1520 -).

    Dafür spricht im Übrigen auch § 93 Abs. 1 Satz 3 BSHG, der einen Leistungs- und Preiswettbewerb zwischen den Einrichtungsträgern gewährleisten soll (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 19.2.2004 - 12 B 02.1520 -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2015 - L 11 AS 255/13

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Aufnahme in eine Liste von

    Zum Wesen vertraglicher Übereinkünfte gehört gerade auch die Abschlussfreiheit (so auch: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19. Februar 2004 - 12 B 02.1520, zitiert nach juris, Rn. 26).
  • VGH Bayern, 24.11.2004 - 12 CE 04.2057

    Rechtmäßigkeit einer gekürzten Zahlung der vereinbarten Pflegevergütung;

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