Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.12.2005 - 12 B 03.2609   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,25354
VGH Bayern, 27.12.2005 - 12 B 03.2609 (https://dejure.org/2005,25354)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.12.2005 - 12 B 03.2609 (https://dejure.org/2005,25354)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Dezember 2005 - 12 B 03.2609 (https://dejure.org/2005,25354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,25354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Eingliederungshilfe: Übernahme der Kosten des Besuchs einer Förderstätte durch eine über 65 Jahre alte, nicht werkstattfähige Behinderte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übernahme von Kosten für den Besuch einer Förderstätte; Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe; Zulässigkeit einer zeitlichen Begrenzung für die Gewährung von Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

  • Judicialis

    BSHG § 39; ; BSHG § 40; ; SGB XII § 53; ; SGB XII § 54; ; SGB IX § 33; ; SGB IX § 55

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2016 - L 2 SO 1652/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Für diese Hilfeart scheide eine zeitliche Begrenzung in Anlehnung an das Erreichen des Rentenalters von 65 Jahren von vornherein aus (mit Hinweis auf VGH Bayern, Urteil vom 27. Dezember 2005 - 12 B 03.2609 -, das Bundesverwaltungsgericht habe die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 5 B 18/06 -).

    Für diese Hilfeart scheidet eine zeitliche Begrenzung in Anlehnung an das Erreichen des Lebensalters von 65 Jahren von vornherein aus (so ausdrücklich VGH Bayern im Urteil vom 27. Dezember 2005 - 12 B 03.2609, das Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- hat die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 7. Juli 2006 - 5 B 18/06 - zurückgewiesen; siehe auch Urteil des BVerwG vom 27. Dezember 2005 - 5 C 26/04 - Rdnrn. 13, 14 in Juris).

  • LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 7 SO 25/09

    Anspruch auf Sozialhilfe; Eingliederungshilfe für schwer- und schwerstbehinderte

    Letztlich lässt sich dies auch dem Wortlaut des § 136 Abs. 6 SGB IX entnehmen, der bestimmt, dass behinderte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllen, in Einrichtungen oder Gruppen betreut und gefördert werden sollen, die der Werkstatt angegliedert sind (vgl. auch VG Frankfurt an der Oder, Urteil vom 12.11.2008, Az. 6 K 1620/04; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Dezember 2005 - 12 B 03.2609 - nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 5 B 18.06 -, alle zitiert nach Juris; BTDrucks. 13, 2764 S. 7).

    Das bedeutet, dass eine Förderung in einer anderen Einrichtung oder in der Wohnung eines behinderten Menschen zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, aber im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben einer Förderung in einer einer WfbM angegliederten Förder- und Betreuungsgruppe zumindest gleichwertig sein muss, um den Anspruch des Behinderten auf Eingliederungshilfe zu erfüllen (ähnlich Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Dezember 2005, Az. 12 B 03.2609).

  • VG Frankfurt/Oder, 12.11.2008 - 6 K 1620/04

    Eingliederungshilfe: Tagesförderung in einer vom Wohnen getrennten

    Wenn der Beklagte vorliegend die Auffassung vertritt, die Klägerin erfülle nicht die Zugangsvoraussetzungen für den FBB, weil sie dauerhaft nicht werkstattfähig sein werde, so ist dies deshalb unzutreffend (vgl. zum Ganzen: VGH München, Urteil vom 27. Dezember 2005 - 12 B 03.2609 -, Juris, nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 5 B 18.06 -, Juris; VG Greifswald, Urteil vom 12. Juli 2006 - 5 A 1897/03 -, Juris; Schorn, in: Müller-Wenner/Schorn, SGB IX-Kommentar, Teil 2, § 136 Rn. 45 f.).

    Im Ergebnis bedeutet dies, dass eine Förderung in einer anderen Einrichtung (und ggf. auch im Wohnbereich) zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, im Hinblick auf die vorgenannten gesetzlichen Vorgaben mit der Förderung im FBB aber zumindest gleichwertig sein muss, um den Anspruch des Behinderten auf Eingliederungshilfe zu erfüllen (ähnlich VGH München, Urteil vom 27. Dezember 2005 -, a. a. O.).

  • SG Trier, 25.02.2009 - S 3 SO 13/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Aufnahme in den Arbeitsbereich einer Werkstatt für

    Rein der Vollständigkeit halber und zur Vermeidung von Missverständnissen weist das Gericht darauf hin, dass der Antragsteller seinen Anspruch nicht auf die von ihm im Widerspruchsverfahren zitierte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.12.2005 - 12 B 03.2609 - stützen kann, denn diese Entscheidung betrifft gerade keine Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben durch Aufnahme in den Arbeitsbereich einer WfbM, sondern Eingliederungshilfe durch Übernahme von Kosten für einen Besuch einer Förderstätte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht