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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.06.2005 - 12 B 10190/05.OVG   

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https://dejure.org/2005,16177
OVG Rheinland-Pfalz, 02.06.2005 - 12 B 10190/05.OVG (https://dejure.org/2005,16177)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.06.2005 - 12 B 10190/05.OVG (https://dejure.org/2005,16177)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - 12 B 10190/05.OVG (https://dejure.org/2005,16177)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines überwiegend öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung der Untersagung der privaten Vermittlung von Oddset-Wetten

Kurzfassungen/Presse (3)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Private Vermittlung von Oddset-Wetten vorläufig zulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Private Vermittlung von Oddset-Wetten vorläufig zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Private Vermittlung von Oddset-Wetten vorläufig zulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sofortige Vollziehung

    Das sachsen-anhaltinische Gesetz hat unabhängig von der Frage, inwieweit § 13 GlüG LSA - insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit - mit Verfassungsrecht sowie mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist - was hinsichtlich der deutschen Regelungslage derzeit umstritten ist (vgl. etwa Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 12 B 10190/05.OVG - demgegenüber etwa Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. März 2005 - 11 ME 396/03 -, GewArch 2005, S. 282 m.w.N.) - ein rechtsförmiges und voraussetzungsvolles Verfahren zur Erlangung einer Erlaubnis für Wettvermittlungstätigkeiten geschaffen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10118/07

    Private Wettbüros bleiben verboten

    Es bestehen auch keine Aussichten, dass sie mit einem diesbezüglichen Begehren Erfolg haben würden (vgl. bereits OVG RP, 12 B 10190/05.OVG).

    Denn die Veranstaltung öffentlichen Glücksspiels ist im Interesse der Eindämmung und Lenkung des Spieltriebs in Deutschland monopolisiert (vgl. OVG RP, 12 B 10190/05.OVG; Kment, NVwZ 2006, 617; Bücker/Gabriel, NVwZ 2006, 662).

    Angesichts der weitgehend übereinstimmenden Interessenlage in den Bundesländern gilt auch für Rheinland-Pfalz die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. März 2006 (BVerfGE 102, 197 = NJW 2006, 1261), das in den Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2005 (z.B. 12 B 10190/05.OVG) noch nicht berücksichtigt werden konnte, festgelegte Übergangsfrist für eine Umgestaltung des Glücksspielrechts.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2006 - 6 B 10895/06

    Private Wettbüros müssen schließen

    Es bestehen auch keine Aussichten, dass sie mit einem diesbezüglichen Begehren Erfolg haben würden (vgl. bereits OVG RP, 12 B 10190/05.OVG).

    Denn die Veranstaltung öffentlichen Glücksspiels ist im Interesse der Eindämmung und Lenkung des Spieltriebs in Deutschland monopolisiert (vgl. OVG RP, 12 B 10190/05.OVG; Kment, NVwZ 2006, 617; Bücker/Gabriel, NVwZ 2006, 662).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der Sportwettvermittlung -

    Damit hat das sachsen-anhaltinische Gesetz unabhängig von der Frage, inwieweit § 13 GlüG LSA - insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit - mit Verfassungsrecht sowie mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist - was hinsichtlich der deutschen Regelungslage derzeit umstritten ist (vgl. etwa Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 12 B 10190/05.OVG - demgegenüber etwa Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. März 2005 - 11 ME 396/03 -, GewArch 2005, S. 282 m.w.N.) - ein rechtsförmiges und voraussetzungsvolles Verfahren zur Erlangung einer Erlaubnis für Wettvermittlungstätigkeiten geschaffen.
  • VG Koblenz, 26.03.2008 - 5 K 1512/07
    Es bestehen auch keine Aussichten, dass sie mit einem diesbezüglichen Begehren Erfolg haben würden (vgl. bereits OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 12 B 10190/05.OVG und 12 B 10467/05.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2006 - 6 B 11012/06

    Abwägung des Interesses von Sportwettvermittlern an der Fortsetzung ihrer

    Es bestehen auch keine Aussichten, dass sie mit einem diesbezüglichen Begehren Erfolg haben würden (vgl. bereits OVG RP, 12 B 10190/05.OVG).

    Denn die Veranstaltung öffentlichen Glücksspiels ist im Interesse der Eindämmung und Lenkung des Spieltriebs in Deutschland monopolisiert (vgl. OVG RP, 12 B 10190/05.OVG; Kment, NVwZ 2006, 617; Bücker/Gabriel, NVwZ 2006, 662).

  • VG Neustadt, 20.07.2006 - 5 L 1133/06

    Annahmestellen für Sportwetten dürfen vorerst weiter betrieben werden

    In tatsächlicher Hinsicht besteht daher auch in Rheinland-Pfalz ein staatlich konzessioniertes Monopol zugunsten eines einzigen - privaten - Unternehmens (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.06.2005, 12 B 10190/05.OVG).

    Vielmehr müssen dann konkrete, über den vermeintlichen Rechtsverstoß hinausgehende Gefahren für das Wohl der Allgemeinheit dargetan sein (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Juni 2005, 12 B 10190/05.OVG).

  • VG Stuttgart, 23.08.2005 - 1 K 1378/05

    Die Vermittlung von Oddset-Sportwetten für einen Veranstalter mit sog. DDR-Lizenz

    Zwar dürfte es sich bei den von dem Antragsteller vermittelten Oddset-Wetten (Sportwetten mit festen Gewinnquoten) um Glückspiele i.S.v. § 284 Abs. 1 StGB handeln, weil die Entscheidung über Gewinn und Verlust allein oder jedenfalls hauptsächlich vom Zufall abhängt und nicht wesentlich von den Kenntnissen und Fähigkeiten der Beteiligten beeinflusst wird (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.01.2005 - 6 S 1288/04 -, GewArch 2005, 113 f. m.w.N.; OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 02.06.2005 - 12 B 10190/05 OVG -).

    Soweit sie versucht, das besondere Vollzugsinteresse mit den erheblichen Gefahren einer Spielsucht für den Spieler, für dessen Gesundheit und für dessen Vermögen zu begründen, handelt es sich lediglich um allgemeine Gefahren, die in gleicherweise bei Wetten bestehen, die von konzessionierten Unternehmen veranstaltet werden (vgl. OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O.).

  • VG Trier, 20.06.2006 - 6 L 515/06

    Ohne Konzession keine privaten Sportwetten in Rheinland-Pfalz

    Mit der ganz herrschenden Rechtsprechung (vgl. die umfangreichen Nachweise in dem, den Beteiligten bekannten Beschluss des VG München vom 10. Mai 2006 - M 22 S 06.1513 - sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02. Juni 2005 - 12 B 10190/05.OVG -) geht die Kammer vielmehr davon aus, dass es sich bei den von der Antragstellerin vermittelten Sportwetten in Form so genannter Oddset-Wetten mit festen Gewinnquoten um ein Glücksspiel handelt, weil die Entscheidung über Gewinn und Verlust allein oder jedenfalls hauptsächlich vom Zufall abhängt und nicht wesentlich von den Kenntnissen und Fähigkeiten der Beteiligten beeinflusst wird.

    Ob daneben die von der Antragstellerin betriebene Vermittlung von Sportwetten dem Tatbestand des unerlaubten Glücksspiels nach § 284 StGB jedenfalls in Form der Beihilfe nach § 27 Abs. 1 StGB unterfällt, bedarf vor diesem Hintergrund vorliegend keiner Entscheidung (vgl. insoweit bejahend VG München, Beschluss vom 10. Mai 2006 a.a.O., VG Münster, Beschluss vom 02. Juni 2006 a.a.O., VG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Mai 2006 - 3 L 757/06 - jeweils m.w.N.; offen gelassen vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02. Juni 2005 a.a.O.).

  • VG Neustadt, 02.01.2007 - 5 L 1716/06

    Private Sportwetten erlaubt

    Wie schon der für das Polizeirecht zuständige frühere 12. Senat des OVG Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 2. Juni 2005 (-12 B 10190/05 QVG-) dargelegt hat, ist es nämlich äußerst zweifelhaft, ob auf die privaten Vermittler von Sportwetten wie den Antragsteller § 284 Abs. 1 StGB Anwendung finden kann.

    Auch der 6. Senat des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz lässt diese Frage in seinen Beschwerdebeschlüssen aus dem Jahr 2006 bewusst offen und setzt sich auch nicht mit der vom 12. Senat im Beschluss vom 2. Juni 2005 (a.a.O.) geäußerten Auffassung auseinander.

  • VG Neustadt, 26.07.2006 - 5 L 1114/06

    Sofortige Vollziehung einer Untersagung privater Annahmestellen für Sportwetten;

  • VG Trier, 16.04.2007 - 2 L 211/07

    Weiterhin keine Vermittlung privater Sportwetten

  • VG Trier, 16.04.2007 - 2 L 220/07

    Weiterhin keine Vermittlung privater Sportwetten

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