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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 12 B 11.14   

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https://dejure.org/2015,27268
OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 12 B 11.14 (https://dejure.org/2015,27268)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.09.2015 - 12 B 11.14 (https://dejure.org/2015,27268)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. September 2015 - 12 B 11.14 (https://dejure.org/2015,27268)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    "Internationale Beziehungen" i. S. d. UIG § 8 Abs 1 S 1 Nr 1; Spielraum der Behörde bei der Beurteilung der Auswirkungen der Bekanntgabe von Umweltinformationen auf internationale Beziehungen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 11 Abs 1 EUGrdRCh, Art 10 Abs 1 S 2 MRK, § 8 Abs 1 S 1 Nr 1 UIG, Art 4 Abs 3 Ss 3 EGV 1049/2001
    Umweltinformationen; internationale Beziehungen; nachteilige Auswirkungen; Beurteilungsspielraum; Vertragsverletzungsverfahren; Aufforderungsschreiben; Europäische Union; Europäische Kommission; Schutz des Zwecks von Untersuchungstätigkeiten

  • lda.brandenburg.de PDF

    Begriffsbestimmung, Interessenabwägung, Internationale Beziehungen

  • fragdenstaat.de

    Interessenabwägung - Begriffsbestimmung - Internationale Beziehungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Begriffsbestimmung, Interessenabwägung, Internationale Beziehungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuG, 02.09.2014 - T-538/13

    Verein Natura Havel und Vierhaus / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 12 B 11.14
    Das Europäische Gericht hat mit rechtskräftigem Beschluss vom 2. September 2014 (EuG T-538/13, BeckRS 2014, 82000) die vom Kläger gegen die ablehnende Entscheidung der Kommission gerichtete Klage (als offensichtlich unbegründet) abgewiesen.

    Vielmehr machte die Kommission auch vor dem Hintergrund der Unterrichtung der Öffentlichkeit in der Folge wiederholt das Fortbestehen des öffentlichen Interesses an einer weiteren vertraulichen Behandlung des Aufforderungsschreibens durch die Beteiligten des Vertragsverletzungsverfahrens geltend und durfte dies auch tun (EuG, Beschluss vom 2. September 2014, a.a.O. Rn. 58).

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist der Kläger im Rahmen des von ihm geltend gemachten Anspruchs auf Zugang zu Umweltinformationen wie jeder andere Antragsteller Sachwalter des öffentlichen Informationsinteresses, welches durch seine Stellung als anerkannter Umweltverein keine Steigerung erfährt (vgl. zum Unionsrecht EuGH, Urteil vom 14. November 2013 - C-514/11 P u. a. - LPN/Kommission - juris Rn. 95; EuG, Beschluss vom 2. September 2014, a.a.O. Rn. 62 f.).

    In Einklang damit hat auch das Europäische Gericht eine drohende Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen der Kommission und der Beklagten bereits für den Fall einer teilweisen Zugänglichmachung des Aufforderungsschreibens angenommen (Beschluss vom 2. September 2014, a.a.O. Rn. 57).

    Aus denselben Gründen scheidet nach ihrem Art. 52 Abs. 1 auch ein Anspruch aus Art. 11 Abs. 1 i.V.m. Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der EU-Grundrechtecharta aus (vgl. EuG, Beschluss vom 2. September 2014, a.a.O. Rn. 77).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-612/13

    ClientEarth / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 12 B 11.14
    Die Entscheidung des Europäischen Gerichts steht im Übrigen in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der gleichfalls anerkannt hat, dass der Zugang zu Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission in laufenden Vertragsverletzungsverfahren bereits aufgrund einer allgemeinen Vermutung der Störung des Vertrauensverhältnisses verweigert werden dürfe, ohne dass es der Darlegung einer konkreten Beeinträchtigung im Einzelfall bedürfe (Urteil vom 16. Juli 2015 - C-612/13 P - juris Rn. 79).

    Dies würde dem Zweck der Vertraulichkeitsgewährleistung, einvernehmlich die Einhaltung des Unionsrechts sicherzustellen (vgl. zum Unionsrecht EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015, a.a.O. Rn. 70 ff.), nicht gerecht werden.

  • EuGH, 14.11.2013 - C-514/11

    LPN / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 12 B 11.14
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist der Kläger im Rahmen des von ihm geltend gemachten Anspruchs auf Zugang zu Umweltinformationen wie jeder andere Antragsteller Sachwalter des öffentlichen Informationsinteresses, welches durch seine Stellung als anerkannter Umweltverein keine Steigerung erfährt (vgl. zum Unionsrecht EuGH, Urteil vom 14. November 2013 - C-514/11 P u. a. - LPN/Kommission - juris Rn. 95; EuG, Beschluss vom 2. September 2014, a.a.O. Rn. 62 f.).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 20.12

    Informationszugang; Deutscher Bundestag; Abgeordneter; Ausschlussgrund;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 12 B 11.14
    Einen darüber hinausgehenden Anspruch vermittelt Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - BVerwG 7 C 20.12 - juris Rn. 33 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 12 B 11.14
    Das Grundrecht gewährt dagegen keinen Anspruch auf die Eröffnung einer solchen Informationsquelle (BVerfG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 1 BvR 2623/95, 622/99 - BVerfGE 103, 44, 59 f.).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvE 4/11

    Anträge im Organstreit "ESM/Euro-Plus-Pakt" erfolgreich

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 12 B 11.14
    Ausmaß und Intensität der Verflechtungen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, die der Kläger bereits als "innenpolitisch" bezeichnet (vgl. zur Einordnung in den Bereich der auswärtigen Politik dagegen: BVerfG, Urteil vom 19. Juni 2012 - 2 BvE 4/11 - BVerfGE 131, 152, juris Rn. 90 ff.), rechtfertigen die Annahme einer geringeren Schutzbedürftigkeit dieser Beziehungen nicht.
  • BVerfG, 10.12.2009 - 1 BvR 3151/07

    Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht generell, sondern nur durch konkrete

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 12 B 11.14
    Im Gegenteil ist der Exekutive im Falle eines ihr nach dem Gesetz eingeräumten Beurteilungsspielraums gerade die Letztentscheidungsbefugnis zu der Frage übertragen, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm erfüllt sind (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 2009, BVerfGK 16, 418, juris Rn. 52 ff.; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl., § 114 Rn. 55 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 12 B 11.14
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 3 Nr. 1 a IFG (Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 - juris Rn. 14 ff.) angenommen, dass der Beklagten hinsichtlich der Frage, ob die vorgenannten Voraussetzungen im Falle der Gewährung von Zugang zu dem streitgegenständlichen Aufforderungsschreiben erfüllt wären, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zukommt, dessen Grenzen vorliegend gewahrt sind, weil die Beklagte von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ihre Prognose einleuchtend begründet und keine offensichtlich fehlerhafte, insbesondere in sich widersprüchliche Einschätzung getroffen hat (UA S. 10 ff.).
  • BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63

    EWG-Verordnungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 12 B 11.14
    Anhaltspunkte dafür, dass mit den gleichlautenden Begriffen im Übereinkommen bzw. in der Richtlinie ausschließlich die Beziehungen zwischen autonomen Staaten untereinander erfasst sein sollten, nicht auch diejenigen zwischen Staaten und "zwischenstaatlichen Einrichtungen" (so der Terminus in Art. 24 Abs. 1 GG) wie der Europäischen Union (hierzu etwa Pernice, a.a.O.; zur EWG: BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 1967, BVerfGE 22, 293, 296) bestehen nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 12 B 13.18

    Bundesverkehrsministerium muss Unterlagen zum Abgasskandal an Deutsche

    Einklang hinsichtlich des Zugangs zu Umweltinformationen aus einem Rechtssetzungsverfahren auf europäischer Ebene lässt sich daher nur bei einer Beschränkung der Bereichsausnahme auf die Tätigkeit im Rahmen nationaler Gesetzgebung erreichen; divergierende Entscheidungen können durch Anwendung des Ablehnungsgrunds nachteiliger Auswirkungen auf internationale Beziehungen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG vermieden werden, falls der Zugang auf europäischer Ebene verweigert wird oder einer solchen Entscheidung nicht vorgegriffen werden soll (vgl. zu einer solchen Konstellation: Senatsurteil vom 10. September 2015 - OVG 12 B 11.14 - ZUR 2016, 173, juris, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2016 - 7 B 32.15 - NVwZ 2016, 1566, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 12 B 14.18

    Anspruch auf Einsicht in Unterlagen des Bundesministeriums für Verkehr und

    Einklang hinsichtlich des Zugangs zu Umweltinformationen aus einem Rechtssetzungsverfahren auf europäischer Ebene lässt sich daher nur bei einer Beschränkung der Bereichsausnahme auf die Tätigkeit im Rahmen nationaler Gesetzgebung erreichen; divergierende Entscheidungen können durch Anwendung des Ablehnungsgrunds nachteiliger Auswirkungen auf internationale Beziehungen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG vermieden werden, falls der Zugang auf europäischer Ebene verweigert wird oder einer solchen Entscheidung nicht vorgegriffen werden soll (vgl. zu einer solchen Konstellation: Senatsurteil vom 10. September 2015 - OVG 12 B 11.14 - ZUR 2016, 173, juris, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2016 - 7 B 32.15 - NVwZ 2016, 1566, juris).

    Der Ablehnungsgrund kann daher etwa bezüglich der Offenlegung des Inhalts eines Aufforderungsschreibens der Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 ff. AEUV greifen, zumal wenn ein Einsichtsbegehren auf europäischer Ebene erfolglos geblieben ist (vgl. Senatsurteil vom 10. September 2015 a.a.O, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2016 a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 M 14/16

    Zugang zu Umweltinformationen

    Der Zugang zu Umweltinformationen ist grundsätzlich zeitnah zu gewähren, um eine effektive Kontrolle und gegebenenfalls eine Einflussnahme der Öffentlichkeit auf Entscheidungsprozesse zu ermöglichen (OVG BBg, Urt. v. 10.09.2015 - OVG 12 B 11.14 -, juris, RdNr. 50).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 12 B 14.18

    Umweltinformationen; Dieselabgasskandal; Rückrufanordnung;

    Einklang hinsichtlich des Zugangs zu Umweltinformationen aus einem Rechtssetzungsverfahren auf europäischer Ebene lässt sich daher nur bei einer Beschränkung der Bereichsausnahme auf die Tätigkeit im Rahmen nationaler Gesetzgebung erreichen; divergierende Entscheidungen können durch Anwendung des Ablehnungsgrunds nachteiliger Auswirkungen auf internationale Beziehungen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG vermieden werden, falls der Zugang auf europäischer Ebene verweigert wird oder einer solchen Entscheidung nicht vorgegriffen werden soll (vgl. zu einer solchen Konstellation: Senatsurteil vom 10. September 2015 - OVG 12 B 11.14 - ZUR 2016, 173, juris, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2016 - 7 B 32.15 - NVwZ 2016, 1566, juris).

    Der Ablehnungsgrund kann daher etwa bezüglich der Offenlegung des Inhalts eines Aufforderungsschreibens der Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 ff. AEUV greifen, zumal wenn ein Einsichtsbegehren auf europäischer Ebene erfolglos geblieben ist (vgl. Senatsurteil vom 10. September 2015 a.a.O, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2016 a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2015 - 12 B 16.14

    Zugang zu Informationen des Bundeskanzleramtes, die im Zusammenhang mit der

    b) Für die Annahme nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen ist eine ernsthafte und konkrete Gefährdung des Schutzguts erforderlich, die hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2011 - 7 B 14.11 - NVwZ 2011, 1072, juris Rn. 11; OVG Münster, Urteil vom 3. August 2010 - 8 A 283/08 - NVwZ 2011, 375, juris Rn. 46; Urteil des Senats vom 10. September 2015 - OVG 12 B 11.14 - juris Rn. 38).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2015 - 12 B 6.14

    Zugang zu Informationen des Bundeskanzleramtes, die im Zusammenhang mit der

    b) Für die Annahme nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen ist eine ernsthafte und konkrete Gefährdung des Schutzguts erforderlich, die hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2011 - 7 B 14.11 - NVwZ 2011, 1072, juris Rn. 11; OVG Münster, Urteil vom 3. August 2010 - 8 A 283/08 - NVwZ 2011, 375, juris Rn. 46; Urteil des Senats vom 10. September 2015 - OVG 12 B 11.14 - juris Rn. 38).
  • VG Berlin, 03.11.2016 - 2 K 434.15

    Akteneinsicht in Unterlagen auf Basis des Umweltinformationsgesetzes

    Dies findet seinen Niederschlag etwa darin, dass selbst dem öffentlichen Interesse am Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen kein Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am Schutz internationaler Beziehungen zukommt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 UIG; Art. 4 Abs. 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b und Unterabsatz 2 Satz 1 UIRL; so OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. September 2015 - OVG 12 B 11.14 - juris Rdn. 50).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 12 B 13.18

    Umweltinformationen; Verbrauchswerte; CO2-Werte; Unregelmäßigkeiten;

    Einklang hinsichtlich des Zugangs zu Umweltinformationen aus einem Rechtssetzungsverfahren auf europäischer Ebene lässt sich daher nur bei einer Beschränkung der Bereichsausnahme auf die Tätigkeit im Rahmen nationaler Gesetzgebung erreichen; divergierende Entscheidungen können durch Anwendung des Ablehnungsgrunds nachteiliger Auswirkungen auf internationale Beziehungen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG vermieden werden, falls der Zugang auf europäischer Ebene verweigert wird oder einer solchen Entscheidung nicht vorgegriffen werden soll (vgl. zu einer solchen Konstellation: Senatsurteil vom 10. September 2015 - OVG 12 B 11.14 - ZUR 2016, 173, juris, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2016 - 7 B 32.15 - NVwZ 2016, 1566, juris).
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