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   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - 12 B 1360/12   

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https://dejure.org/2013,5461
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - 12 B 1360/12 (https://dejure.org/2013,5461)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.01.2013 - 12 B 1360/12 (https://dejure.org/2013,5461)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 12 B 1360/12 (https://dejure.org/2013,5461)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Eingliederungshilfe für eine angemessene Schulbildung bzgl. Finanzierung des Schulbesuchs und Unterbringung in einem Internat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Eingliederungshilfe für eine angemessene Schulbildung bzgl. Finanzierung des Schulbesuchs und Unterbringung in einem Internat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88

    Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - 12 B 1360/12
    Soweit sich die Antragsgegnerin für ihre abweichende Auffassung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 1992 - 5 C 1.88 - (FEVS 43, 19 = NVwZ 1993, 995) und seine Kommentierung in der Fachliteratur bezieht, wonach eine angemessene Schulbildung als mit dem Ende der allgemeinen Schulpflicht gedeckt anzusehen sei und lediglich in besonderen Ausnahmefällen weitergehende Hilfen beansprucht werden könnten, wird übersehen, dass die besagte höchstrichterliche Entscheidung sich konkret auf den Fall einer besonders schweren Behinderung bezogen und deshalb eine Abweichung von dem Regelfall vorgelegen hat, dass "der zu deckende Bedarf einer angemessenen Schulbildung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2008 - 12 B 1249/08

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für den versuchsweisen Besuch einer auf die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - 12 B 1360/12
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin beschränkt sich der Anspruch auf Eingliederungshilfe zu einer angemessenen Schulbildung gem. § 35a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 SGB VIII i. V. m. mit den §§ 53, 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII, § 12 Nr. 3 EinglHVO, der sich über die Finanzierung eines Schulbesuches hinaus auch auf die Unterbringung in einem zugehörigen Internat erstrecken kann, vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 15. September 2008 - 12 B 1249/08 -, juris, und vom 20. Januar 2010 - 12 B 1655/09 -, juris, nicht auf die Zeit bis zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht i. S. v. § 37 SchulG NRW, die für den Antragsteller hier nicht mehr besteht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 12 B 1655/09

    Übernahme der Kosten für den Besuch einer auf die Förderung von ADHS-Kindern

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - 12 B 1360/12
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin beschränkt sich der Anspruch auf Eingliederungshilfe zu einer angemessenen Schulbildung gem. § 35a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 SGB VIII i. V. m. mit den §§ 53, 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII, § 12 Nr. 3 EinglHVO, der sich über die Finanzierung eines Schulbesuches hinaus auch auf die Unterbringung in einem zugehörigen Internat erstrecken kann, vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 15. September 2008 - 12 B 1249/08 -, juris, und vom 20. Januar 2010 - 12 B 1655/09 -, juris, nicht auf die Zeit bis zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht i. S. v. § 37 SchulG NRW, die für den Antragsteller hier nicht mehr besteht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 12 A 659/11

    Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach Maßgabe des § 35a

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - 12 B 1360/12
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 -, JAmt 2012, 548, juris, m.w.N.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 39/16

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Der Anspruch auf die sozialhilferechtliche Eingliederungshilfe nach § 12 Nr. 3 EinglHV ist nicht auf die Zeit bis zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht beschränkt (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 12 B 1360/12 - ; ferner BVerwG, Urteil vom 30. April 1992 - 5 C 1/88 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - L 9 SO 429/13

    Kosten für die Bereitstellung eines Integrationshelfers aus Mitteln der Jugend-

    Angemessen ist eine Schulbildung dann, wenn der Hilfeempfänger nach seinen Fähigkeiten und Leistungen erwarten lässt, dass er das damit angestrebte Bildungsziel erreichen wird (vgl. auch § 12 Nr. 3 EinglHVO); es besteht also ein Anspruch auf die Ermöglichung einer dem individuellen Potential des Betreffenden entsprechende Bildung (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.01.2013 - 12 B 1360/12 -, juris Rn. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - L 9 SO 497/11

    Streit über die Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII

    Insoweit deckt sich der Begriff eines "angemessenen Berufs" mit dem Begriff der "angemessenen Schulbildung" im Sinne von § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII, § 12 EinglHV, die nach herrschender Rechtsprechung einen Anspruch auf die Ermöglichung einer dem individuellen Potential des Betreffenden entsprechenden Bildung vorsehen (dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.01.2013 - 12 B 1360/12 -, juris Rn. 5; abweichend bei bereits bestehendem Schulabschluss VG Augsburg, Urt. v. 17.10.2000 - Au 3 K 99.823 -, juris Rn. 33 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2015 - 12 B 1289/15

    Vorläufige Gewährung von Eingliederungshilfe durch Übernahme der Kosten für den

    Konkrete Ausführungen dazu, ob mit einer derartigen Schule der Hilfebedarf des Antragstellers gedeckt werden könnte, die der Antragsgegnerin oblegen hätten, vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 12 B 1360/12 -, juris, ergeben sich hieraus nicht.
  • VG Düsseldorf, 26.07.2013 - 19 L 1042/13
    vgl. OVG NW, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 12 B 1360/12 -, zitiert nach juris.
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