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   VG Schleswig, 06.09.2017 - 12 B 34/17   

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VG Schleswig, 06.09.2017 - 12 B 34/17 (https://dejure.org/2017,34565)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06.09.2017 - 12 B 34/17 (https://dejure.org/2017,34565)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06. September 2017 - 12 B 34/17 (https://dejure.org/2017,34565)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstellungszusage - und die Berufung in das Beamtenverhältnis pper einstweiliger Anordnung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Regensburg, 08.12.2004 - RO 1 K 04.1557
    Auszug aus VG Schleswig, 06.09.2017 - 12 B 34/17
    Eine aus dem Ermittlungsverfahren abzuleitende fehlende charakterliche Eignung wäre zwar nicht erst dann anzunehmen, wenn endgültig die fehlende Eignung, Befähigung und fachliche Leistung erwiesen ist, sondern schon dann berechtigt, wenn begründete Zweifel bestehen, ob der Beamte den an ihn zu stellenden Anforderungen persönlich und fachlich gewachsen sein wird (VG Regensburg, Urteil vom 08. Dezember 2004 - RO 1 K 04.1557 -, juris Rn. 27).
  • VG Schleswig, 04.07.2016 - 12 B 16/16

    Beamtenrecht - Zulassung zum Auswahlverfahren - Antrag nach § 123 VwGO

    Auszug aus VG Schleswig, 06.09.2017 - 12 B 34/17
    Zwar verweist die Antragsgegnerin zu Recht darauf hin, dass der strafprozessualen Unschuldsvermutung im behördlichen Verfahren nicht die gleiche Bedeutung zukommt (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 04. Juli 2016 - 12 B 16/16 -, juris Rn. 12), dies hätte die Antragsgegnerin jedoch nicht von jedweder Würdigung der bisher nur im Ermittlungsstadium befindlichen Vorwürfe entbunden.
  • VG Berlin, 15.07.2015 - 7 L 459.15

    Vorläufige Zulassung zum weiteren Bewerbungsverfahren für die Einstellung

    Auszug aus VG Schleswig, 06.09.2017 - 12 B 34/17
    Auch ein Anordnungsgrund, d.h. die Eilbedürftigkeit der begehrten einstweiligen Anordnung ist gegeben, da der Antragsteller mit der Besetzung der Stellen durch andere Bewerber seinen Bewerbungsverfahrensanspruch ohne inhaltliche Prüfung durch die Kammer verlieren würde (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 15.07.2015, Az. 7 L 459.15 - juris).
  • VG Magdeburg, 24.04.2007 - 5 A 346/06
    Auszug aus VG Schleswig, 06.09.2017 - 12 B 34/17
    Der Polizeibeamte soll ausgeglichen, aufgeschlossen, kontaktfähig, ausdauernd, zielstrebig, leistungsbereit sein und eine seinem Alter entsprechende Reife besitzen (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 24. April 2007 - 5 A 346/06 -, juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2013 - 6 B 1105/13

    Einstellungszusage als Zusicherung der Behörde i.S.v. § 38 Abs. 1 S. 1 VwVfG NRW

    Auszug aus VG Schleswig, 06.09.2017 - 12 B 34/17
    Es kann des Weiteren dahinstehen, ob diese Zusicherung einen Verwaltungsakt darstellt oder als verwaltungsrechtliche Willenserklärung einzuordnen ist (vgl. grundlegend Stelkens/Bonk/Sachs/Stelkens, VwVfG § 38 Rn. 29) und damit für den Fall ihrer Rücknahme oder ihres Widerrufs die Vorgaben der §§ 48, 49 VwVfG einzuhalten gewesen wären (so wohl OVG Münster, Beschluss vom 28. Oktober 2013 - 6 B 1105/13 -, juris Rn. 4), weil die §§ 48, 49 VwVfG in jedem Fall nur (entsprechend) anwendbar sind, wenn nicht § 38 Abs. 3 vorgeht (Stelkens/Bonk/Sachs/Stelkens, a.a.O. § 38 Rn. 96).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2007 - 2 M 159/07

    Öffentlicher Dienst: Zulassung zur Ausbildung zum Aufstieg in den gehobenen

    Auszug aus VG Schleswig, 06.09.2017 - 12 B 34/17
    Insoweit weist die Antragsgegnerin zu Recht darauf hin, dass sich die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung dieser Würdigung darauf beschränkt hätte, zu prüfen, ob die Antragsgegnerin den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. September 2007 - 2 M 159/07 -, juris Rn. 10.).
  • VG Düsseldorf, 20.11.2007 - 2 K 2604/07
    Auszug aus VG Schleswig, 06.09.2017 - 12 B 34/17
    Maßgeblich ist der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1996 - 2 C 39/95 -, juris Rn. 25, BVerwGE 102, 81; VG Düsseldorf, Urteil vom 20. November 2007 - 2 K 2604/07 -, juris Rn. 32; siehe allgemein auch Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Kommentar, 8. Aufl. 2014, § 38 Rn. 21).
  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Weites Verwaltungsermessen bei Verwendung

    Auszug aus VG Schleswig, 06.09.2017 - 12 B 34/17
    Maßgeblich ist der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1996 - 2 C 39/95 -, juris Rn. 25, BVerwGE 102, 81; VG Düsseldorf, Urteil vom 20. November 2007 - 2 K 2604/07 -, juris Rn. 32; siehe allgemein auch Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Kommentar, 8. Aufl. 2014, § 38 Rn. 21).
  • VG Aachen, 26.08.2021 - 1 L 480/21

    Posts und Likes in den sozialen Netzwerken können Zweifel an charakterlicher

    vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 6. September 2017 - 12 B 34/17 -, juris, Rn. 8.
  • VG Schleswig, 08.01.2020 - 12 B 63/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Unabhängig davon, ob man dieses Schreiben als Zusicherung iSv § 108 a LVwG ansieht (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 06.09.2017 - 12 B 34/17 - juris Rdnr. 7 und vom 23.07.2019 - 12 B 7/19 - juris Rdnr. 33) oder aber eine Zusicherung lediglich unter dem Vorbehalt eines nicht bis zum prognostizierten Einstellungszeitpunkt eingeleiteten Straf- oder Ermittlungsverfahren annimmt (dazu neigend: OVG Schleswig, Beschluss vom 08.11.2017 - 2 MB 22/17), wäre die Bindungswirkung einer solchen Zusicherung nach § 108 a Abs. 3 LVwG wegen der nach dem 22.07.2019 bekanntgewordenen und vor der beabsichtigten Einstellung am 01.10.2019 eingeleiteten Ermittlungsverfahren weggefallen.
  • VG Schleswig, 21.10.2019 - 12 B 16/19

    Recht der Bundesbeamten - Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe - Antrag

    Sie muss objektive Anhaltspunkte dafür vorweisen, dass sie in der hypothetischen Situation der Kenntnis bei Abgabe der Zusicherung diese nicht erteilt hätte (VG Schleswig, Beschluss vom 06.09.2017 - 12 B 34/17; vgl. auch nachfolgend OVG Schleswig, Beschluss vom 08.11.2017 - 2 MB 22/17 - wo dieser Prüfungsmaßstab nicht beanstandet wurde).
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