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   VG Hannover, 21.12.2010 - 12 B 3465/10   

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VG Hannover, 21.12.2010 - 12 B 3465/10 (https://dejure.org/2010,14382)
VG Hannover, Entscheidung vom 21.12.2010 - 12 B 3465/10 (https://dejure.org/2010,14382)
VG Hannover, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 12 B 3465/10 (https://dejure.org/2010,14382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Windenergieanlagen im Fernbereich eines Luftverteidigungsradars der Bundeswehr; Klagebefugnis der Bundesrepublik Deutschland; Bestandskraft eines Vorbescheid, bei Anfechtung einer innerhalb der Rechtsmittelfrist erteilten Genehmigung; Störung der Funktionsfähigkeit einer ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB; § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 8 BauGB; § 9 BImSchG; Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG; Art. 87a GG; § 42 Abs. 2 VwGO
    Begründung einer Klagebefugnis der BRD zur Abwehr einer Funktionsbeeinträchtigung von Radaranlagen der Bundeswehr; Bestandskräftigkeit eines nicht im Rechtsmittel angegriffenen Vorbescheides zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens; Nachteilige Beeinflussung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung einer Klagebefugnis der BRD zur Abwehr einer Funktionsbeeinträchtigung von Radaranlagen der Bundeswehr; Bestandskräftigkeit eines nicht im Rechtsmittel angegriffenen Vorbescheides zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens; Nachteilige Beeinflussung ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Windenergieanlagen im Fernbereich eines Luftverteidigungsradars der Bundeswehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Stört eine Windenergieanlage die Funktionsfähigkeit einer Radaranlage der Bundeswehr?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Windräder gegen die Radaranlagen der Bundeswehr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Windräder und das Luftwaffen-Radar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus VG Hannover, 21.12.2010 - 12 B 3465/10
    Die Ausführungen unter den Nummern 1.4.1 und 1.4.3 konnte der Empfänger des Bescheids - hier die Antragstellerin - im Zusammenhang bei objektiver Würdigung (vgl. zur Auslegung von Verwaltungsakten BVerwG, Urt. v. 18.06.1980 - 6 C 55/79, juris, m.w.N.) nur so verstehen, dass die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens auch insofern verbindlich festgestellt werden sollte.
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 31.88

    Fehlende Klagebefugnis des Landes aufgrund seiner Vollzugshoheit im Natur- und

    Auszug aus VG Hannover, 21.12.2010 - 12 B 3465/10
    Das wiederum ist der Fall, wenn ein Eingriff in die Gesetzgebungs- oder Vollzugskompetenz der jeweiligen Körperschaft behauptet wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.1989 - 4 C 31/88, juris; Urt. v. 29.04.1993 - 7 A 2/92, juris).
  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus VG Hannover, 21.12.2010 - 12 B 3465/10
    Welche Regelungen und Anordnungen notwendig erscheinen, um gemäß der Verfassung und im Rahmen bestehender Bündnisverpflichtungen eine funktionstüchtige Verteidigung zu gewährleisten, haben dessen Organe nach weitgehend politischen Erwägungen in eigener Verantwortung zu entscheiden (vgl. BVerfG, Urt. v. 13.04.1978 - 2 BvF 1/77 u.a., BVerfGE 48, 128 ).
  • BVerwG, 29.04.1993 - 7 A 2.92

    Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra I - § 42 Abs. 2 VwGO, die in § 9 BNatSchG

    Auszug aus VG Hannover, 21.12.2010 - 12 B 3465/10
    Das wiederum ist der Fall, wenn ein Eingriff in die Gesetzgebungs- oder Vollzugskompetenz der jeweiligen Körperschaft behauptet wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.1989 - 4 C 31/88, juris; Urt. v. 29.04.1993 - 7 A 2/92, juris).
  • BVerwG, 05.09.2006 - 4 B 58.06

    Verteidigungsauftrag der Bundeswehr als einem privilegierten

    Auszug aus VG Hannover, 21.12.2010 - 12 B 3465/10
    Es geht vielmehr um eine wertende Einschätzung, die in den verteidigungspolitischen Spielraum der zuständigen Stellen fällt und die ein Gericht nur auf ihre Plausibilität hin überprüfen kann (vgl. allgemein BVerwG, Beschl. v. 05.09.2006 - 4 B 58/06, juris; offen gelassen von OVG Lüneburg, Urt. v. 21.04.2010 - 12 LC 9/07, juris).
  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

    Auszug aus VG Hannover, 21.12.2010 - 12 B 3465/10
    Die Störung müsste schließlich ein Ausmaß annehmen, dass ihre Abwehr die gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB mit gesteigerter Durchsetzungskraft versehenen Interessen der Antragstellerin (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14.03.1975 - IV C 41.73, stRspr.) in der Abwägung überwiegt.
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07

    Abwägungsmängel i.R.e. Nichteinstufung eines Gebiets als faktisches

    Auszug aus VG Hannover, 21.12.2010 - 12 B 3465/10
    Es geht vielmehr um eine wertende Einschätzung, die in den verteidigungspolitischen Spielraum der zuständigen Stellen fällt und die ein Gericht nur auf ihre Plausibilität hin überprüfen kann (vgl. allgemein BVerwG, Beschl. v. 05.09.2006 - 4 B 58/06, juris; offen gelassen von OVG Lüneburg, Urt. v. 21.04.2010 - 12 LC 9/07, juris).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus VG Hannover, 21.12.2010 - 12 B 3465/10
    Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wie die hier klagende D. kann die Verletzung eigener Rechte immer dann geltend machen, wenn sie in der Wahrnehmung eigener Aufgaben betroffen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.01.1991 - 4 C 51/89, juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2014 - 12 LC 30/12

    Flugsicherungseinrichtung; Standortvorbescheid; Störung;

    Für die unter anderem vom VG Hannover (Beschl. v. 21.12.2010 - 12 B 3465/10 -, ZNER 2011, 90; nachgehend offen Senat, Beschl. v. 13.4.2011 - 12 ME 8/11 -, BRS 78 Nr. 119) unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. September 2006 (- 4 B 58.06 -, BRS 70 Nr. 96) vorgenommene zweischrittige Prüfung im Rahmen des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB (Feststellung 1. einer nachteiligen Beeinflussung der Radaranlage, 2. der Unzumutbarkeit einer Einschränkung der Anlagenfunktion bei insoweit bestehendem verteidigungspolitischen Beurteilungsspielraum der Bundeswehr) besteht deshalb in dem hier maßgeblichen, anders gearteten Regelungszusammenhang bei Anwendung des § 18a LuftVG keine Notwendigkeit.

    Ihm obliegt insoweit die materiell-rechtliche Verantwortung (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14.4.1989 - 4 C 31.88 -, BVerwGE 82, 17, juris Rdn. 15 ff., 22; Urt. v. 29.1.1991 - 4 C 51.89 -, BVerwGE 87, 332, juris Rdn. 173; s. auch VG Hannover, Beschl. v. 21.12.2010 - 12 B 3465/10 -, ZNER 2011, 90, juris Rdn. 43; VG Stade, Urt. v. 1.4.2014 - 2 A 408/10 -, juris).

  • VG Stade, 01.04.2014 - 2 A 408/10

    Anforderungen an die Erteilung einer immissionsrechtlichen Genehmigung für

    Das ist wiederum der Fall, wenn die Störung der Radaranlage mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die Flugsicherheit führen würde (vgl. auch Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. April 2011 a.a.O. in Anlehnung an VG Hannover, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 12 B 3465/10, wonach erforderlich sei, dass die Beeinflussung die Funktion der Radaranlage für den ihr zugewiesenen Zweck in nicht hinzunehmender Weise einschränke).

    Dazu sei vielmehr in einem zweiten Prüfungsschritt festzustellen, ob die Beeinflussung die Funktion der Funknavigationsanlage für den ihr zugewiesenen Zweck in nicht hinzunehmender Weise beeinträchtigt (VG Oldenburg, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 5 B 6430/13, zitiert nach juris, ebenso z.B. VG Aachen, Urteil vom 24. Juli 2013 - 6 K 248/09, zitiert nach juris; unentschieden bei VG Hannover, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 12 B 3465/10, zitiert nach juris, bei dem schon keine technische Beeinträchtigung festgestellt wurde).

    Das greift die Überlegung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 13. April 2011 - 12 ME 8/11, zitiert nach juris) und des Verwaltungsgerichts Hannover (Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 12 B 3465/10, zitiert nach juris) auf, dass es neben der technischen Beeinträchtigung darauf ankommen solle, dass die Radaranlage "für den ihr zugewiesenen Zweck" eingeschränkt werde.

    Der Annahme eines Beurteilungsspielraumes stehen auch die von der Beigeladenen zitierten verwaltungs- und oberverwaltungsgerichtlichen Urteile nicht entgegen (VG Aachen, Urteil vom 15. Juli 2008 - 6 K 1367/07 - Thüringisches OVG, Urteil vom 30. September 2009 - 1 KO 89/07 -;VG Minden, Urteil vom 22. September 2010 - 11 K 445/09 - VG Hannover, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 12 B 3465/10 - Beschluss vom 22. September 2011 - 4 A 1052/10 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13. April 2011 - 12 ME 8/11 -).

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2015 - 12 ME 39/14

    Antragsbefugnis; materielle Beschwer; Flugsicherungseinrichtung; Präklusion;

    Ihm obliegt insoweit die materiell-rechtliche Verantwortung (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14.4.1989 - 4 C 31.88 -, BVerwGE 82, 17, juris Rdn. 15 ff., 22; Urt. v. 29.1.1991 - 4 C 51.89 -, BVerwGE 87, 332, juris Rdn. 173; s. auch VG Hannover, Beschl. v. 21.12.2010 - 12 B 3465/10 -, ZNER 2011, 90, juris Rdn. 43; VG Stade, Urt. v. 1.4.2014 - 2 A 408/10 -, juris).

    Für die unter anderem vom VG Hannover (Beschl. v. 21.12.2010 - 12 B 3465/10 -, ZNER 2011, 90; nachgehend offen Senat, Beschl. v. 13.4.2011 - 12 ME 8/11 -, BRS 78 Nr. 119) unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. September 2006 (- 4 B 58.06 -, BRS 70 Nr. 96) vorgenommene zweischrittige Prüfung im Rahmen des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB (Feststellung 1. einer nachteiligen Beeinflussung der Radaranlage, 2. der Unzumutbarkeit einer Einschränkung der Anlagenfunktion bei insoweit bestehendem verteidigungspolitischen Beurteilungsspielraum der Bundeswehr) besteht deshalb in dem hier maßgeblichen, anders gearteten Regelungszusammenhang bei Anwendung des § 18a LuftVG keine Notwendigkeit.

  • VG Aachen, 24.07.2013 - 6 K 248/09

    Windkraftanlagen in der Nähe des Nato-Flughafens Geilenkirchen Teveren stellen

    Ob diese Vorschrift im militärischen Bereich gegebenenfalls analog anwendbar sein kann für den Fall der Beeinträchtigung eines Luftverteidigungsradars, vgl. zu einem solchen (im Rahmen des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB entschiedenen) Fall: VG Hannover, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 12 B 3465/10 -, , braucht die Kammer vorliegend nicht zu entscheiden, weil hier ein Flugsicherungsradar in Rede steht.

    Denn vorliegend steht nicht die mögliche Störung eines Luft verteidigungs radars in Rede, vgl. für diesen Fall einen Beurteilungsspielraum bejahend: VG Hannover, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 12 B 3465/10 -, in der nachfolgenden Instanz bestätigt durch OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. April 2011 - 12 ME 8/11 - beide , sondern eines Flug sicherungs radars der Bundeswehr.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2020 - 8 A 11327/19

    Störung der Funktionsfähigkeit" einer radargestützten elektronischen

    Für die Bundesrepublik Deutschland als Trägerin der Bundeswehr ist die Klagebefugnis zur Abwehr von Störungen der Funktionsfähigkeit militärischer Radaranlagen bereits zuvor anerkannt worden, und zwar als aus der ausschließlichen Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes für die Landesverteidigung gemäß Art. 87a Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes - GG - i.V.m. Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG folgendes Recht, Übergriffe anderer bundesstaatlicher Ebenen in die Wahrnehmung dieser Kompetenzen abzuwehren; deshalb ist das einfache Recht - hier: § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB - dahin auszulegen, dass die Bundesrepublik Deutschland Störungen der Funktionsfähigkeit ihrer militärischen Radaranlagen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren abwehren kann (so namentlich VG Hannover, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 12 B 3465/10 -, juris, Rn. 41 ff., unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 - 4 C 51.89 -, juris; ebenso OVG Nds., Urteil vom 13. November 2019 - 12 LB 123/19 -, BauR 2020, 248 und juris, Rn. 53).
  • VG Trier, 23.03.2015 - 6 K 869/14

    Windkraftanlagen trotz Störung des Wetterradars in Neuheilenbach

    Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass nach einer späteren, erfolgreichen Geltendmachung der Kompetenzverletzung wegen einer Maßnahme einer Landesbehörde z.B. im Rahmen eines Bund-Länder-Streitverfahren eine effektive Abwehr der Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung an der zwischenzeitlich eingetretenen Bestandskraft der Genehmigung des "störenden" Vorhabens scheitere (OVG RP, a.a.O., Beschlussabdruck S. 5 m. Verw. auf VG Hannover, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 12 B 3465/10 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2018 - 8 B 11970/17

    Baustopp für Windenergieanlagen auf dem Bendelberg - Störung einer militärischen

    Denn aus der verfassungsrechtlichen Grundentscheidung des Verfassungsgebers, wonach dem Bund gemäß Art. 87a Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG die ausschließliche Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz für die militärische Landesverteidigung zusteht, folgt das Recht des Bundes, Übergriffe anderer bundesstaatlicher Ebenen in die Wahrnehmung der eigenen Kompetenzen abzuwehren (vgl. z.B. VG Hannover, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 12 B 3465/10 -, juris, Rn. 42 f., unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 - 4 C 51.89 -, BVerwGE 87, 332 und juris, Rn. 172 ff.).
  • VG Regensburg, 17.10.2013 - RO 7 K 12.1702

    Der Belang der Störung der Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen (§

    Dieser Spielraum werde von der Rechtsprechung (VG Hannover, B. v. 21.12.2010 - Az. 12 B 3465/10 und OVG Lüneburg, B. v. 13.4.2011 - 12 ME 8/11) auch der Bundeswehr als Betreiberin militärischer Radaranlagen zugebilligt.

    Soweit vom Landratsamt in der Klageerwiderung ein Beurteilungsspielraum unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OVG Lüneburg (v. 13.4.2011 - Az. 12 ME 8/11) angenommen wurde, ist festzustellen, dass es darin um ein Luftverteidigungsradar geht und in der Entscheidung sowie in der zugrundeliegenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover (v. 21.12.2010 - Az. 12 B 3465/10) auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Bezug genommen wird, die letztlich auf das Urteil vom 14.12.1994 (Az. 11 C 18/93) zurückzuführen ist, in der das Bestehen eines Beurteilungsspielraums mit dem Verteidigungsauftrag der Bundeswehr und der nach dem Grundgesetz gegebenen besonderen Stellung begründet wird.

  • VG Oldenburg, 05.02.2014 - 5 B 6430/13

    Drehfunkfeuer; Drittschutz; DVOR; Flugsicherheit; Funknavigationsanlage;

    Ob und wie die WEA die Funktion der Signalsendung nachteilig beeinflussen wird, unterliegt als naturwissenschaftlich-technische Frage der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 13. April 2011 - 12 ME 8/11 - juris Rdnr. 13; VG Hannover, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 12 B 3465/10 - juris Rndr. 55; VG Aachen, Urteil vom 24. Juli 2013 - 6 K 248/09 - juris; Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Auflage 2013, Rdnr. 348; Grabherr/Reidt/Wysk, a.a.O., Rdnr. 3; möglicherweise a.A.: VG Stade, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 1 B 318/13 - Seite 17 f., V.n.b. Anlage AST 19, Blatt 849 GA in anderem prozessualen Zusammenhang).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der

    An diese Rechtsprechung anknüpfend hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Klagebefugnis der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO für eine Klage gegen Windenergieanlagen im Umfeld eines Fliegerhorstes der Marine der Bundeswehr bejaht; die Klagebefugnis sei voraussichtlich mit Blick auf die sich aus der Kompetenzzuweisung nach Art. 87a Abs. 1 Satz 1 GG ergebende Aufgabenwahrnehmung gegeben (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.07.2011 - 12 ME 201/10 -, NVwZ-RR 2011, 972 - zitiert nach juris; vgl. auch VG Hannover, Beschl. v. 21.12.2010 - 12 B 3465/10 -, juris; vgl. auch Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., § 73 Rn. 78 zur Frage der Einwendungsbefugnis).
  • OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 1 LA 182/12

    Nachweis der Beeinträchtigung der Wirksamkeit einer Verteidigungsanlage durch ein

  • VG Düsseldorf, 24.07.2014 - 11 K 3648/12

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer

  • VG Frankfurt/Main, 08.10.2014 - 8 K 3509/13

    Störung einer Flugsicherungseinrichtung durch Windkraftanlagen

  • VG Oldenburg, 04.09.2012 - 1 A 2297/11

    Beurteilungsspielraum; Erforderlichkeit; Schutzbereichsanordnung;

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