Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 03.09.2019

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   OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2019 - 12 B 43/19   

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https://dejure.org/2019,7420
OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2019 - 12 B 43/19 (https://dejure.org/2019,7420)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.04.2019 - 12 B 43/19 (https://dejure.org/2019,7420)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. April 2019 - 12 B 43/19 (https://dejure.org/2019,7420)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Pflegeeinrichtungen zur Umsetzung der Einzelzimmerquote von 80% i.R.d. Frist

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verpflichtung der Pflegeeinrichtungen zur Umsetzung der Einzelzimmerquote von 80% i.R.d. Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Wiederbelegungssperre zur Durchsetzung der Einzelzimmerquote in zwei Pflegeheimen rechtswidrig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wiederbelegungssperre zur Durchsetzung der Einzelzimmerquote in zwei Pflegeheimen rechtswidrig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Wiederbelegungssperre zur Durchsetzung der Einzelzimmerquote in zwei Pflegeheimen rechtswidrig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 16.04.2019)

    Wiederbelegungssperre: NRW-Pflege-Quote greift nicht immer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2019 - 12 B 43/19
    BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 -, juris Rn. 71; BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 CN 1.12 -, juris Rn. 21 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2012 - 12 A 1423/11

    Untersagung des Betriebs einer Betreuungseinrichtung unter Berufung auf § 19 Abs.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2019 - 12 B 43/19
    Bei Streitigkeiten der vorliegenden Art, wie auch bei Verfahren betreffend heimrechtliche Betriebsuntersagungen, orientiert sich der Senat an Nr. 54.2.1 des aktuellen Streitwertkataloges, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 12 A 1423/11 -, juris Rn. 42; Bay. VGH, Beschluss vom 9. Januar 2019 - 12 CS 18.2658 -, juris Rn. 76, der in Bezug auf Gewerbeuntersagungen auf den Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mindestens 15.000 EUR, abstellt.
  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 CN 1.12

    Friedhofssatzung; Grabmale; Verwendungsverbot; Kinderarbeit, ausbeuterisch;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2019 - 12 B 43/19
    BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 -, juris Rn. 71; BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 CN 1.12 -, juris Rn. 21 f.
  • VGH Bayern, 09.01.2019 - 12 CS 18.2658

    Betriebsuntersagung eines Altersheims

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2019 - 12 B 43/19
    Bei Streitigkeiten der vorliegenden Art, wie auch bei Verfahren betreffend heimrechtliche Betriebsuntersagungen, orientiert sich der Senat an Nr. 54.2.1 des aktuellen Streitwertkataloges, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 12 A 1423/11 -, juris Rn. 42; Bay. VGH, Beschluss vom 9. Januar 2019 - 12 CS 18.2658 -, juris Rn. 76, der in Bezug auf Gewerbeuntersagungen auf den Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mindestens 15.000 EUR, abstellt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2019 - 12 B 1623/18
    Es entspricht billigem Ermessen, ihm die Verfahrenskosten in beiden Instanzen aufzuerlegen, weil er durch seine Erklärung, die Vollziehung der Ordnungsverfügung vom 30. Juli 2018 bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren auszusetzen, die Erledigung herbeigeführt hat und unter Berücksichtigung der Recht-sprechung des Senats, vgl. die Beschlüsse vom 1. April 2019 - 12 B 43/19 - und - 12 B 1435/18 -, beide in juris, viel dafür spricht, dass diese Ordnungsverfügung in Anbetracht ihrer Begründung auf S. 4, 1. Abs., und S. 5, 5. Abs., wegen eines Ermessensfehlers rechtswidrig ist.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 1. April 2019 - 12 B 43/19 -, juris Rn. 26 ff., - 12 B 1435/18 -, juris Rn. 25 ff., und - 12 E 837/18 -, n. v.

  • VG Aachen, 17.11.2020 - 2 K 5676/17

    Verbindliche kommunale Bedarfsplanung im Bereich stationärer oder teilstationärer

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. April 2019 - 12 B 43/19 -, Juris.
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 03.09.2019 - 12 B 43/19   

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https://dejure.org/2019,30977
VG Schleswig, 03.09.2019 - 12 B 43/19 (https://dejure.org/2019,30977)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03.09.2019 - 12 B 43/19 (https://dejure.org/2019,30977)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03. September 2019 - 12 B 43/19 (https://dejure.org/2019,30977)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG Schleswig, 03.09.2019 - 12 B 43/19
    Es bedarf vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.07.1974 - 1 BvR 75/74 - Juris, Rn. 22 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 10 ME 99/13

    Sofortige Vollziehbarkeit einer Zulassung als Fensterprogrammveranstalter gemäß §

    Auszug aus VG Schleswig, 03.09.2019 - 12 B 43/19
    Entspricht die Vollziehungsanordnung nach allem nicht dem Begründungserfordernis des Art. 80 Abs. 3 VwGO, ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuheben und dies entsprechend zu tenorieren; eine weitere Sachprüfung findet nicht statt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.09.2001 - 1 DB 26/01 - Juris Rn.9; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2014 - 10 ME 99/13 - Juris Rn 40; OVG Weimar, Beschluss vom 28.07.2011 - 1 EO 1108/10 - Juris Rn. 30; VGH Mannheim, Beschluss vom 30.04.1996 - 1 S 776/96 - Juris Rn. 3; abweichend: OVG Schleswig, Beschlüsse vom 07.08.2000 - 4 MB 58/00 - Juris Rn. 20 und vom 19.06.1991 - 4 M 43/91 - Juris Rn. 3; Kopp/Schenke, a.a.O. Rn. 148 m.w.N, wonach die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs wiederherzustellen ist); ein Teilunterliegen des Antragstellers ist damit nicht verbunden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2014 a.a.O.).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus VG Schleswig, 03.09.2019 - 12 B 43/19
    Während der den Eignungszweifeln zugrunde gelegte Sachverhalt in vollem Umfang auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden kann, ist die Kontrolle im Übrigen darauf beschränkt, ob der Dienstherr den Begriff der Eignung verkannt oder er bei der von ihm zutreffenden Prognoseentscheidung allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen eingestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.1980 - 2 C 38.79 - Juris Rn. 38 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1991 - 4 M 43/91

    Begründung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Straßenrechtlicher

    Auszug aus VG Schleswig, 03.09.2019 - 12 B 43/19
    Entspricht die Vollziehungsanordnung nach allem nicht dem Begründungserfordernis des Art. 80 Abs. 3 VwGO, ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuheben und dies entsprechend zu tenorieren; eine weitere Sachprüfung findet nicht statt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.09.2001 - 1 DB 26/01 - Juris Rn.9; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2014 - 10 ME 99/13 - Juris Rn 40; OVG Weimar, Beschluss vom 28.07.2011 - 1 EO 1108/10 - Juris Rn. 30; VGH Mannheim, Beschluss vom 30.04.1996 - 1 S 776/96 - Juris Rn. 3; abweichend: OVG Schleswig, Beschlüsse vom 07.08.2000 - 4 MB 58/00 - Juris Rn. 20 und vom 19.06.1991 - 4 M 43/91 - Juris Rn. 3; Kopp/Schenke, a.a.O. Rn. 148 m.w.N, wonach die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs wiederherzustellen ist); ein Teilunterliegen des Antragstellers ist damit nicht verbunden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2014 a.a.O.).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus VG Schleswig, 03.09.2019 - 12 B 43/19
    Entspricht die Vollziehungsanordnung nach allem nicht dem Begründungserfordernis des Art. 80 Abs. 3 VwGO, ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuheben und dies entsprechend zu tenorieren; eine weitere Sachprüfung findet nicht statt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.09.2001 - 1 DB 26/01 - Juris Rn.9; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2014 - 10 ME 99/13 - Juris Rn 40; OVG Weimar, Beschluss vom 28.07.2011 - 1 EO 1108/10 - Juris Rn. 30; VGH Mannheim, Beschluss vom 30.04.1996 - 1 S 776/96 - Juris Rn. 3; abweichend: OVG Schleswig, Beschlüsse vom 07.08.2000 - 4 MB 58/00 - Juris Rn. 20 und vom 19.06.1991 - 4 M 43/91 - Juris Rn. 3; Kopp/Schenke, a.a.O. Rn. 148 m.w.N, wonach die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs wiederherzustellen ist); ein Teilunterliegen des Antragstellers ist damit nicht verbunden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2014 a.a.O.).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus VG Schleswig, 03.09.2019 - 12 B 43/19
    Maßgebend für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung ist hierbei die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung; es kommt auf die zu diesem Zeitpunkt dem Dienstherrn zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel an (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.1981 - 2 C 48.78 - Juris Rn. 28).
  • OVG Thüringen, 28.07.2011 - 1 EO 1108/10

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Begründung der

    Auszug aus VG Schleswig, 03.09.2019 - 12 B 43/19
    Entspricht die Vollziehungsanordnung nach allem nicht dem Begründungserfordernis des Art. 80 Abs. 3 VwGO, ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuheben und dies entsprechend zu tenorieren; eine weitere Sachprüfung findet nicht statt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.09.2001 - 1 DB 26/01 - Juris Rn.9; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2014 - 10 ME 99/13 - Juris Rn 40; OVG Weimar, Beschluss vom 28.07.2011 - 1 EO 1108/10 - Juris Rn. 30; VGH Mannheim, Beschluss vom 30.04.1996 - 1 S 776/96 - Juris Rn. 3; abweichend: OVG Schleswig, Beschlüsse vom 07.08.2000 - 4 MB 58/00 - Juris Rn. 20 und vom 19.06.1991 - 4 M 43/91 - Juris Rn. 3; Kopp/Schenke, a.a.O. Rn. 148 m.w.N, wonach die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs wiederherzustellen ist); ein Teilunterliegen des Antragstellers ist damit nicht verbunden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2014 a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1996 - 1 S 776/96

    Aufhebung einer Sofortvollzugsanordnung wegen Begründungsmangels ohne weitere

    Auszug aus VG Schleswig, 03.09.2019 - 12 B 43/19
    Entspricht die Vollziehungsanordnung nach allem nicht dem Begründungserfordernis des Art. 80 Abs. 3 VwGO, ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuheben und dies entsprechend zu tenorieren; eine weitere Sachprüfung findet nicht statt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.09.2001 - 1 DB 26/01 - Juris Rn.9; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2014 - 10 ME 99/13 - Juris Rn 40; OVG Weimar, Beschluss vom 28.07.2011 - 1 EO 1108/10 - Juris Rn. 30; VGH Mannheim, Beschluss vom 30.04.1996 - 1 S 776/96 - Juris Rn. 3; abweichend: OVG Schleswig, Beschlüsse vom 07.08.2000 - 4 MB 58/00 - Juris Rn. 20 und vom 19.06.1991 - 4 M 43/91 - Juris Rn. 3; Kopp/Schenke, a.a.O. Rn. 148 m.w.N, wonach die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs wiederherzustellen ist); ein Teilunterliegen des Antragstellers ist damit nicht verbunden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2014 a.a.O.).
  • VG Augsburg, 17.09.2012 - Au 1 S 12.1089

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes; fehlende Begründung des

    Auszug aus VG Schleswig, 03.09.2019 - 12 B 43/19
    Ob dies bzw. eine Begründung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens mit heilender Wirkung nachgeholt werden kann (vgl. ablehnend dazu: Kopp/Schenke, VwGO § 80 Rn. 87 m. w. N.; VG Augsburg, Beschluss vom 17.09.2012 - Au 1 S 12.1089 - Juris Rn. 47), kann dahinstehen.
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