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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2012 - 12 B 925/12   

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https://dejure.org/2012,30401
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2012 - 12 B 925/12 (https://dejure.org/2012,30401)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.08.2012 - 12 B 925/12 (https://dejure.org/2012,30401)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. August 2012 - 12 B 925/12 (https://dejure.org/2012,30401)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuweisung einer Unterkunft bei Vorliegen der Eilbedürftigkeit i.S.e. dringenden und gegenwärtigen Notlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 Abs. 1
    Zuweisung einer Unterkunft bei Vorliegen der Eilbedürftigkeit i.S.e. dringenden und gegenwärtigen Notlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 20 L 909/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2012 - 12 B 925/12
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - L 19 AS 431/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2012 - 12 B 925/12
    vgl. z.B. den auch vom Antragsteller zitierten Beschluss des LSG NRW vom 30. Mai 2011 - L 19 AS 431/11 B -, juris, Der Antragsteller hat das Vorliegen von die Eilbedürftigkeit der gerichtlichen Entscheidung in diesem Sinne begründenden Umständen bislang nicht glaubhaft gemacht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2020 - L 12 AS 721/20
    Ein Anordnungsgrund ist dabei dann glaubhaft gemacht, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben (OVG NRW Beschluss vom 28.08.2012, 12 B 925/12, juris Rn. 3; LSG NRW Beschluss vom 30.05.2011, L 19 AS 431/11 B ER, juris Rn. 13) und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (Senatsbeschluss vom 17.05.2005, L 12 B 11/05 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2020 - L 12 AS 1345/20

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im

    Ein Anordnungsgrund ist dann glaubhaft gemacht, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben (OVG NRW Beschluss vom 28.08.2012, 12 B 925/12, juris Rn. 3; LSG NRW Beschluss vom 30.05.2011, L 19 AS 431/11 B ER, juris Rn. 13) und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (Senatsbeschluss vom 17.05.2005, L 12 B 11/05 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2023 - L 12 AS 914/23
    Ein Anordnungsgrund ist dann glaubhaft gemacht, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben (OVG NRW Beschluss vom 28.08.2012, 12 B 925/12, Rn. 3, juris; LSG NRW Beschluss vom 30.05.2011, L 19 AS 431/11 B ER, Rn. 13, juris) und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (Senatsbeschluss vom 14.10.2020, L 12 AS 721/20 B ER, Rn. 36, juris).
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