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   AG Karlsruhe, 12.10.2007 - 12 C 169/07   

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https://dejure.org/2007,24103
AG Karlsruhe, 12.10.2007 - 12 C 169/07 (https://dejure.org/2007,24103)
AG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.10.2007 - 12 C 169/07 (https://dejure.org/2007,24103)
AG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Oktober 2007 - 12 C 169/07 (https://dejure.org/2007,24103)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Widerrufsrecht bei Abgabe eines subventionierten Handys bei Abschluss eines Telefonprovidervertrages

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ausschluss des Widerrufsrechts - Widerrufsbelehrung - Widerrufsrecht

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Auszüge)

    Widerrufsrecht bei Mobilfunkvertrag trotz Freischaltung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerruf des Mobilfunkvertrages bei gleichzeitigen Erwerb eines subventionierten Handys

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 859 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus AG Karlsruhe, 12.10.2007 - 12 C 169/07
    Da dem Publikum geläufig ist, dass Mobiltelefone einen nicht unerheblichen Wert haben und ein Kaufmann ein solches Gerät nicht ohne weiteres verschenkt, erkennt es auch, dass der Erwerb des Mobiltelefons letztlich mit den Gegenleistungen finanziert werden muss, die im Rahmen des Netzkartenvertrags zu erbringen sind ( BGHZ 139, 368; Steinhöfel GRUR 1998, 27/29).
  • AG Staufen, 14.12.1998 - 2 C 193/98

    Wandelung eines Handy-Vertrages

    Auszug aus AG Karlsruhe, 12.10.2007 - 12 C 169/07
    Jedoch erstreckt sich in Vertragsgestaltungen wie der vorliegenden das auf den Kaufvertragsteil bezogene Teil-Widerrufsrecht nach dem Rechtsgedanken des § 139 BGB auch auf den Mobilfunk-Teil (vgl. Münchner Kommentar zum BGB/Wendehorst, 5. Aufl., § 312d Rdnr. 102; Palandt, 66. Aufl., § 139 BGB Rdnr. 6; Schöpflin BB 1997, 106/111 f.; im Ergebnis ebenso: Graf von Westphalen/Grote/Pohle, aaO. Seite 252 mwN.; AG Staufen CR 1999, 234; AG Osnabrück MMR 1998, 520; anders AG Düsseldorf MMR 2000, 177).
  • AG Düsseldorf, 12.11.1999 - 235 C 8761/99

    Verlust eines Handys ist kein Widerrufsgrund

    Auszug aus AG Karlsruhe, 12.10.2007 - 12 C 169/07
    Jedoch erstreckt sich in Vertragsgestaltungen wie der vorliegenden das auf den Kaufvertragsteil bezogene Teil-Widerrufsrecht nach dem Rechtsgedanken des § 139 BGB auch auf den Mobilfunk-Teil (vgl. Münchner Kommentar zum BGB/Wendehorst, 5. Aufl., § 312d Rdnr. 102; Palandt, 66. Aufl., § 139 BGB Rdnr. 6; Schöpflin BB 1997, 106/111 f.; im Ergebnis ebenso: Graf von Westphalen/Grote/Pohle, aaO. Seite 252 mwN.; AG Staufen CR 1999, 234; AG Osnabrück MMR 1998, 520; anders AG Düsseldorf MMR 2000, 177).
  • BFH, 15.05.2013 - I R 77/08

    Rechnungsabgrenzung bei Handy-Subventionen

    Wie bereits in dem Senatsbeschluss in BFHE 228, 533, BStBl II 2010, 739 ausgeführt, gilt diese Beurteilung unabhängig davon, ob der Mobilfunkkunde im Falle einer vorzeitigen Beendigung des MFD-Vertrags verpflichtet wäre, der Klägerin die Subvention zeitanteilig zurückzuerstatten (vgl. aber zur Diskussion um eine zivilrechtliche Verknüpfung beider Verträge im Zusammenhang mit Leistungsstörungen, Widerrufsrechten oder Nichtigkeitsfolgen z.B. Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 12. Oktober 2007  12 C 169/07, juris; Limbach, Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht 2009, 206 ff.; Hermann/Potthast, CR 2012, 10 ff.).
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