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   AG Hamburg, 27.04.2018 - 12 C 214/17   

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https://dejure.org/2018,10897
AG Hamburg, 27.04.2018 - 12 C 214/17 (https://dejure.org/2018,10897)
AG Hamburg, Entscheidung vom 27.04.2018 - 12 C 214/17 (https://dejure.org/2018,10897)
AG Hamburg, Entscheidung vom 27. April 2018 - 12 C 214/17 (https://dejure.org/2018,10897)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 130 Abs 1 S 1 BGB, § 286 BGB, Art 7 EGV 261/2007
    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes wegen Flugverzögerung: Zugang einer Zahlungsaufforderung per E-Mail

  • rabüro.de

    Bei Vorlage von Ausdruck aus Postausgangssystem für Abruf der E-Mail vom Server auf E-Mail-Konto des Empfängers gilt Anscheinsbeweis für den Zugang

  • dgfr.de

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Anspruchsanmeldung / Zugang / E-Mail

  • RA Kotz

    Ausgleichsleistungsanspruch Fluggast wegen Flugverzögerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zugang einer per Email übermittelten Willenserklärung, Anscheinsbeweis für den Zugang, Email, Willenserklärung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beweiswert in einem Gerichtsverfahren von E-Mail-Ausdrucken

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausdruck aus Postausgangssystem zum Abruf der E-Mail vom Mailserver auf E-Mail-Konto des Empfängers begründet Anscheinsbeweis zum Zugang der E-Mail - Beweis des Absendens der E-Mail begründet kein Anscheinsbeweis zum Zugang

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 551
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 21.04.2020 - 3 U 1895/19

    E-Mail-Fehlermeldung ist kein Zugangsbeweis!

    Ob auch eine Eingangsbestätigung ausreichend wäre (so: MüKoBGB/Eisele, 8. Aufl. 2018, § 130, Rn. 46; AG Hamburg, Urteil vom 27.04.2018, - 12 C 214/17 -, juris) kann offenbleiben, denn auch diese legt die Klägerin nicht vor.
  • OLG Koblenz, 20.03.2020 - 3 U 1895/19

    E-Mail-Fehlermeldung ist kein Zugangsbeweis!

    Ob auch eine Eingangsbestätigung ausreichend wäre (so: MüKo-BGB/Eisele, 8. Aufl. 2018, § 130, Rn. 46; AG Hamburg, Urteil vom 27.04.2018, - 12 C 214/17) kann offenbleiben, denn auch diese legt die Klägerin nicht vor.
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