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AG Hamburg, 27.04.2018 - 12 C 214/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Flugverzögerung und der Zugang einer Zahlungsaufforderung per E-Mail
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Zugang einer per Email übermittelten Willenserklärung, Anscheinsbeweis für den Zugang, Email, Willenserklärung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Beweiswert in einem Gerichtsverfahren von E-Mail-Ausdrucken
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ausdruck aus Postausgangssystem zum Abruf der E-Mail vom Mailserver auf E-Mail-Konto des Empfängers begründet Anscheinsbeweis zum Zugang der E-Mail - Beweis des Absendens der E-Mail begründet kein Anscheinsbeweis zum Zugang
Papierfundstellen
- MMR 2018, 551
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75
Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post
Auszug aus AG Hamburg, 27.04.2018 - 12 C 214/17
Eine Erklärung geht nach § 130 Abs. 1 S. 1 BGB zu, wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat (st. Rspr. BGH v. 03.11.1976, BGHZ 67, 271).
- VG Aachen, 19.02.2024 - 7 K 708/23 Ob auch eine Eingangsbestätigung ausreichend wäre - so LSG NRW, Urteil vom 14. September 2017 - L 19 AS 360/17 -, juris Rn. 46; AG Hamburg, Urteil vom 27. April 2018, - 12 C 214/17 -, juris; Arnold, in: Erman, BGB, 17. Auflage 2023, § 130 Rn. 33; Eisele, in: MüKoBGB, 9. Auflage 2021, § 130 Rn. 47; Singer/Benedict, in: Staudinger, BGB, 2021, § 130 Rn. 110 -, kann offenbleiben, denn auch über diese verfügt das beklagte Land nicht.
- OLG Koblenz, 21.04.2020 - 3 U 1895/19
E-Mail-Fehlermeldung ist kein Zugangsbeweis!
Ob auch eine Eingangsbestätigung ausreichend wäre (…so: MüKoBGB/Eisele, 8. Aufl. 2018, § 130, Rn. 46; AG Hamburg, Urteil vom 27.04.2018, - 12 C 214/17 -, juris) kann offenbleiben, denn auch diese legt die Klägerin nicht vor. - OLG Koblenz, 20.03.2020 - 3 U 1895/19
E-Mail-Fehlermeldung ist kein Zugangsbeweis!
Ob auch eine Eingangsbestätigung ausreichend wäre (…so: MüKo-BGB/Eisele, 8. Aufl. 2018, § 130, Rn. 46; AG Hamburg, Urteil vom 27.04.2018, - 12 C 214/17) kann offenbleiben, denn auch diese legt die Klägerin nicht vor.