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   AG Hamburg, 27.04.2018 - 12 C 214/17   

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https://dejure.org/2018,10897
AG Hamburg, 27.04.2018 - 12 C 214/17 (https://dejure.org/2018,10897)
AG Hamburg, Entscheidung vom 27.04.2018 - 12 C 214/17 (https://dejure.org/2018,10897)
AG Hamburg, Entscheidung vom 27. April 2018 - 12 C 214/17 (https://dejure.org/2018,10897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rabüro.de

    Bei Vorlage von Ausdruck aus Postausgangssystem für Abruf der E-Mail vom Server auf E-Mail-Konto des Empfängers gilt Anscheinsbeweis für den Zugang

  • RA Kotz

    Ausgleichsleistungsanspruch Fluggast wegen Flugverzögerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Flugverzögerung und der Zugang einer Zahlungsaufforderung per E-Mail

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zugang einer per Email übermittelten Willenserklärung, Anscheinsbeweis für den Zugang, Email, Willenserklärung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beweiswert in einem Gerichtsverfahren von E-Mail-Ausdrucken

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausdruck aus Postausgangssystem zum Abruf der E-Mail vom Mailserver auf E-Mail-Konto des Empfängers begründet Anscheinsbeweis zum Zugang der E-Mail - Beweis des Absendens der E-Mail begründet kein Anscheinsbeweis zum Zugang

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 551
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus AG Hamburg, 27.04.2018 - 12 C 214/17
    Eine Erklärung geht nach § 130 Abs. 1 S. 1 BGB zu, wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat (st. Rspr. BGH v. 03.11.1976, BGHZ 67, 271).
  • VG Aachen, 19.02.2024 - 7 K 708/23
    Ob auch eine Eingangsbestätigung ausreichend wäre - so LSG NRW, Urteil vom 14. September 2017 - L 19 AS 360/17 -, juris Rn. 46; AG Hamburg, Urteil vom 27. April 2018, - 12 C 214/17 -, juris; Arnold, in: Erman, BGB, 17. Auflage 2023, § 130 Rn. 33; Eisele, in: MüKoBGB, 9. Auflage 2021, § 130 Rn. 47; Singer/Benedict, in: Staudinger, BGB, 2021, § 130 Rn. 110 -, kann offenbleiben, denn auch über diese verfügt das beklagte Land nicht.
  • OLG Koblenz, 21.04.2020 - 3 U 1895/19

    E-Mail-Fehlermeldung ist kein Zugangsbeweis!

    Ob auch eine Eingangsbestätigung ausreichend wäre (so: MüKoBGB/Eisele, 8. Aufl. 2018, § 130, Rn. 46; AG Hamburg, Urteil vom 27.04.2018, - 12 C 214/17 -, juris) kann offenbleiben, denn auch diese legt die Klägerin nicht vor.
  • OLG Koblenz, 20.03.2020 - 3 U 1895/19

    E-Mail-Fehlermeldung ist kein Zugangsbeweis!

    Ob auch eine Eingangsbestätigung ausreichend wäre (so: MüKo-BGB/Eisele, 8. Aufl. 2018, § 130, Rn. 46; AG Hamburg, Urteil vom 27.04.2018, - 12 C 214/17) kann offenbleiben, denn auch diese legt die Klägerin nicht vor.
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