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   AG Essen, 31.10.1988 - 12 C 562/88   

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https://dejure.org/1988,6422
AG Essen, 31.10.1988 - 12 C 562/88 (https://dejure.org/1988,6422)
AG Essen, Entscheidung vom 31.10.1988 - 12 C 562/88 (https://dejure.org/1988,6422)
AG Essen, Entscheidung vom 31. Oktober 1988 - 12 C 562/88 (https://dejure.org/1988,6422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fotorecht: Zu Urheberrecht und Nutzungserlaubnis bei Hochzeitsfotos

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 353
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 23.01.1924 - I 180/23

    Wem stehen das Eigentum und sonstige Rechte an photographischen Platten zu, auf

    Auszug aus AG Essen, 31.10.1988 - 12 C 562/88
    Ein Original im Sinne des Urheberrechts kann unbeschadet des Urheberrechts veräußert werden, wie sich aus den §§ 17 Absatz 1, 44 Urheberrechtsgesetz unmittelbar ergibt und wie es gerade auch für die vorliegende Konstellation, das Eigentum an Negativ und Positiv, schon vom Reichsgericht entschieden worden ist /RGZ 108, 44 ff), ohne dass sich die Rechtslage durch die Neufassung des Urheberrechtsgesetzes insoweit geändert hätte.

    Für eine vergleichbare Konstellation hat es schon das Reichsgericht a.a.O. ausgeführt, dass hinsichtlich der Negative, damals noch Fotoplatten, "die Sache hier nicht anders liegt als im Regelfalle, wo der Berufsfotograf die Platten der bei ihm bestellten Bilder als sein Eigentum behält und aufbewahrt, um davon bei etwaiger künftiger Bestellung neue Abzüge gegen Entgelt zu liefern" (RGZ 108, 44, 46).

  • LG Stuttgart, 07.08.1980 - 17 O 150/80

    Farbdias

    Auszug aus AG Essen, 31.10.1988 - 12 C 562/88
    Im Zweifel ist der Urheber gerade nicht verpflichtet, das Eigentum an seinen Werken zu übertragen (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 07.08.1980, 17 O 150/80, Schulze LGZ Nummer 181; OLG Hamburg, a.a.O.).
  • AG Regensburg, 14.04.1987 - 6 C 3682/86

    Bestehen eines Anspruchs auf Herausgabe von Foto-Negativen im Wege der

    Auszug aus AG Essen, 31.10.1988 - 12 C 562/88
    a) Die von den Parteien vorgelegten amtsgerichtlichen Urteile über vergleichbare Fälle (AG Regensburg, 6 C 3682/86, Urteil vom 14.04.1987; AG Bad Neustadt an der Saale, C 60/88, Urteil vom 08.04.1988, AG Weilheim, Zweigstelle Schongau, C 287/86, Urteil vom 18.12.1986) erörtern zwar zu Recht den Fall, ob bei der Auslegung des geschlossenen Vertrages nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte, §§ 133, 157 BGB, sich eine Pflicht ergibt, auch die Negative zu übereignen.
  • OLG Hamburg, 21.02.1980 - 3 U 110/79

    Gebrauchsgrafik für Werbezwecke

    Auszug aus AG Essen, 31.10.1988 - 12 C 562/88
    Es sind auch nicht die Regeln des Werklieferungsvertrages anzuwenden, weil die bei der Erstellung der Fotos verwendeten Materialien völlig geringwertig im Vergleich mit der aufgewendeten Studiozeit und dem Zeitaufwand für die Erstellung der Abzüge sind (vgl. nur Palandt-Thomas, § 651 Anmerkung 1 a; OLG Hamburg, Urteil vom 21.02.1980, 3 U 110/79 (Seite 9 bei Schulze, OLGZ 225).
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