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   VGH Bayern, 01.04.2016 - 12 CE 16.478   

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VGH Bayern, 01.04.2016 - 12 CE 16.478 (https://dejure.org/2016,6849)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.04.2016 - 12 CE 16.478 (https://dejure.org/2016,6849)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. April 2016 - 12 CE 16.478 (https://dejure.org/2016,6849)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausbildungsförderungsrechtlicher Verweis eines Auszubildenden auf die Wohnung eines geschiedenen Elternteils; Bestehen eines Anordnungsanspruchs für den Erlass einer Leistungsanordnung; Zumutbare Entfernung zu einer der besuchten Ausbildungseinrichtung entsprechenden ...

  • rewis.io

    Ausbildungsförderung für Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen

  • rabüro.de

    Zur Ausbildungsförderung für Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderungsrechtlicher Verweis eines Auszubildenden auf die Wohnung eines geschiedenen Elternteils; Bestehen eines Anordnungsanspruchs für den Erlass einer Leistungsanordnung; Zumutbare Entfernung zu einer der besuchten Ausbildungseinrichtung entsprechenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2003 - 7 S 1895/02

    Schüler-BAföG - auswärtige Unterbringung aus sozialen Gründen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2016 - 12 CE 16.478
    Denn nach ständiger Rechtsprechung stehen beengte Wohnverhältnisse ebenso wie eine nicht mehr bestehende Eltern-Kind-Bindung dem ausbildungsförderungsrechtlichen Verweis auf die Wohnungnahme bei einem Elternteil nicht entgegen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 15.10.2014 - 12 B 1098/14 - juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, U.v. 17.2.2003 - 7 S 1895/02 - juris Rn. 35).

    Von der Möglichkeit in § 2 Abs. 1a Satz 2 BAföG, mittels Rechtsverordnung Fallgruppen zu bestimmen, bei deren Vorliegen Förderung auch dann zu leisten ist, wenn dem Auszubildenden die Wohnungnahme bei seinen Eltern "aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar ist", hat der Verordnungsgeber bislang keinen Gebrauch gemacht (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, U.v. 17.2.2003 - 7 S 1895/02 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 17.9.2008 - 6 B 2.08 - juris; Niedersächsisches OVG, B.v. 28.4.2009 - 4 LB 317/08 - juris; BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 20.3.2013 - 12 A 2601/11 - juris Rn. 32 f. mit weiteren Nachweisen aus der Rspr.; Fischer in Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 2 Rn. 19).

    Die Antragstellerin muss sich daher zur Deckung des Lebensunterhalts auf die Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende bzw. der Sozialhilfe verweisen lassen (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 17.2.2003 - 7 S 1895/02 - juris Rn. 47 zur Rechtslage nach dem BSHG).

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2009 - 4 LB 317/08

    Anspruch eines wegen unzumutbarer schwerwiegender sozialer Gründe nicht bei

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2016 - 12 CE 16.478
    Von der Möglichkeit in § 2 Abs. 1a Satz 2 BAföG, mittels Rechtsverordnung Fallgruppen zu bestimmen, bei deren Vorliegen Förderung auch dann zu leisten ist, wenn dem Auszubildenden die Wohnungnahme bei seinen Eltern "aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar ist", hat der Verordnungsgeber bislang keinen Gebrauch gemacht (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, U.v. 17.2.2003 - 7 S 1895/02 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 17.9.2008 - 6 B 2.08 - juris; Niedersächsisches OVG, B.v. 28.4.2009 - 4 LB 317/08 - juris; BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 20.3.2013 - 12 A 2601/11 - juris Rn. 32 f. mit weiteren Nachweisen aus der Rspr.; Fischer in Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 2 Rn. 19).

    Wenn die Antragstellerin vorträgt, sie sei 2006, d. h. vor nunmehr rund 10 Jahren, mit ihrer Mutter in ein Frauenhaus gezogen und ihr drohten bei einem Zusammenleben mit ihrem Vater Gefahren für Leib und Leben, macht sie derart "schwerwiegende soziale Gründe" geltend, die der Bundesgesetzgeber ausdrücklich einer Regelung durch den Verordnungsgeber anheimgegeben hat (vgl. in einem vergleichbaren Fall Niedersächsisches OVG, B.v. 28.4.2009 - 4 LB 317/08 - NJW 2009, 3670 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2013 - 12 A 2601/11

    Bewilligung von Leistungen der Ausbildungsförderung für den Besuch der 12. Klasse

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2016 - 12 CE 16.478
    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Vater der Antragstellerin erneut geheiratet hätte, der neue Ehepartner die Aufnahme der Antragstellerin in die Wohnung berechtigt ablehnen würde und der Vater der Antragstellerin zum Zusammenleben mit seinem neuen Ehepartner verpflichtet wäre (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.1986 - 5 C 48.84 - BVerwGE 76, 260, U.v. 27.2.1992 - 5 C 68.88 - NVwZ 1992, 887; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 20.3.2013 - 12 A 2601/11 - juris Rn. 25 f.).

    Von der Möglichkeit in § 2 Abs. 1a Satz 2 BAföG, mittels Rechtsverordnung Fallgruppen zu bestimmen, bei deren Vorliegen Förderung auch dann zu leisten ist, wenn dem Auszubildenden die Wohnungnahme bei seinen Eltern "aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar ist", hat der Verordnungsgeber bislang keinen Gebrauch gemacht (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, U.v. 17.2.2003 - 7 S 1895/02 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 17.9.2008 - 6 B 2.08 - juris; Niedersächsisches OVG, B.v. 28.4.2009 - 4 LB 317/08 - juris; BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 20.3.2013 - 12 A 2601/11 - juris Rn. 32 f. mit weiteren Nachweisen aus der Rspr.; Fischer in Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 2 Rn. 19).

  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84

    Ausbildungsförderung im Fall der Anerkennung erhöhten Grundbedarfs für auswärtige

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2016 - 12 CE 16.478
    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Vater der Antragstellerin erneut geheiratet hätte, der neue Ehepartner die Aufnahme der Antragstellerin in die Wohnung berechtigt ablehnen würde und der Vater der Antragstellerin zum Zusammenleben mit seinem neuen Ehepartner verpflichtet wäre (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.1986 - 5 C 48.84 - BVerwGE 76, 260, U.v. 27.2.1992 - 5 C 68.88 - NVwZ 1992, 887; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 20.3.2013 - 12 A 2601/11 - juris Rn. 25 f.).

    Soweit der Bevollmächtigte der Antragstellerin in diesem Zusammenhang auf die Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit abstellt, übersieht er, dass dieser Grundsatz das Verwaltungshandeln im Bereich der Eingriffsverwaltung leitet, dem Gesetzgeber hingegen bei der Ausgestaltung der Leistungsverwaltung regelmäßig ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt, den in erster Linie der Gleichheitssatz verfassungsrechtlich determiniert (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 12.6.1986 - 5 C 48.84 - BVerwGE 76, 260).

  • VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 11.1377

    Ausbildungsförderungsrecht Voraussetzungen des Schüler-BAföG bei auswärtiger

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2016 - 12 CE 16.478
    Von der Möglichkeit in § 2 Abs. 1a Satz 2 BAföG, mittels Rechtsverordnung Fallgruppen zu bestimmen, bei deren Vorliegen Förderung auch dann zu leisten ist, wenn dem Auszubildenden die Wohnungnahme bei seinen Eltern "aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar ist", hat der Verordnungsgeber bislang keinen Gebrauch gemacht (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, U.v. 17.2.2003 - 7 S 1895/02 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 17.9.2008 - 6 B 2.08 - juris; Niedersächsisches OVG, B.v. 28.4.2009 - 4 LB 317/08 - juris; BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 20.3.2013 - 12 A 2601/11 - juris Rn. 32 f. mit weiteren Nachweisen aus der Rspr.; Fischer in Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 2 Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - 12 B 1098/14

    Unzumutbarkeit der Rückkehr eines BAföG -Empfängers in eine der elterlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2016 - 12 CE 16.478
    Denn nach ständiger Rechtsprechung stehen beengte Wohnverhältnisse ebenso wie eine nicht mehr bestehende Eltern-Kind-Bindung dem ausbildungsförderungsrechtlichen Verweis auf die Wohnungnahme bei einem Elternteil nicht entgegen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 15.10.2014 - 12 B 1098/14 - juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, U.v. 17.2.2003 - 7 S 1895/02 - juris Rn. 35).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 5 C 68.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Wohnung der Eltern

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2016 - 12 CE 16.478
    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Vater der Antragstellerin erneut geheiratet hätte, der neue Ehepartner die Aufnahme der Antragstellerin in die Wohnung berechtigt ablehnen würde und der Vater der Antragstellerin zum Zusammenleben mit seinem neuen Ehepartner verpflichtet wäre (vgl. BVerwG, U.v. 12.6.1986 - 5 C 48.84 - BVerwGE 76, 260, U.v. 27.2.1992 - 5 C 68.88 - NVwZ 1992, 887; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 20.3.2013 - 12 A 2601/11 - juris Rn. 25 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 6 B 2.08

    Keine erweiternde Auslegungsmöglichkeit von BAföG § 2 Abs. 1 a S. 1 Nr. 1;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2016 - 12 CE 16.478
    Von der Möglichkeit in § 2 Abs. 1a Satz 2 BAföG, mittels Rechtsverordnung Fallgruppen zu bestimmen, bei deren Vorliegen Förderung auch dann zu leisten ist, wenn dem Auszubildenden die Wohnungnahme bei seinen Eltern "aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar ist", hat der Verordnungsgeber bislang keinen Gebrauch gemacht (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, U.v. 17.2.2003 - 7 S 1895/02 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 17.9.2008 - 6 B 2.08 - juris; Niedersächsisches OVG, B.v. 28.4.2009 - 4 LB 317/08 - juris; BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 20.3.2013 - 12 A 2601/11 - juris Rn. 32 f. mit weiteren Nachweisen aus der Rspr.; Fischer in Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 2 Rn. 19).
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