Rechtsprechung
ArbG Berlin, 27.03.1980 - 12 Ca 3/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Nichtanhörung des Betriebsrats; Unwirksamkeit der Kündigung auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats; Kündigungsschutz des Arbeitnehmers während der Kandidatur auf Mitgliedschaft im Betriebsrat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Verbote im Büro: Private Telefonate, Emails, Kopien oder Handy aufladen...
- channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)
Bagatelldelikte am Arbeitsplatz
- wordpress.com (Kurzinformation)
Arbeitnehmer fertigt Privatkopien auf Kopierer des Arbeitgebers - Kündigung rechtmäßig!
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 01.04.1976 - 2 AZR 179/75
Beendigung des Anhörungsverfahrens vor Ablauf der Fristen des § 102 II BetrVG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamburg, 13.12.1977 - 3 Sa 72/77 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Baden-Württemberg, 19.12.1969 - 4 Sa 77/69 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter - …
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- ArbG Wesel, 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz
So sah das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 27.03.1980, 12 Ca 3/80) eine außerordentliche Kündigung als gerechtfertigt an, weil ein Arbeitnehmer trotz des ausdrücklichen Verbots seines Arbeitgebers sowie mehrerer einschlägiger Abmahnungen immer wieder private Kopien auf dem betriebseigenen Kopiergerät angefertigt hatte.