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ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19 |
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- BAYERN | RECHT
BGB § 133, § 157, § 194, § 195, § 199; BetrAVG § 18a S. 2
Anspruch auf Anpassung der monatlichen Betriebsrente
Verfahrensgang
- ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19
- LAG München, 06.08.2020 - 2 Sa 69/20
- BAG, 08.12.2020 - 3 AZN 849/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 148/03
Verzicht auf Sozialplananspruch
Auszug aus ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19
Das Günstigkeitsprinzip findet bei einem individuellen Verzicht auf Ansprüche aus einer Gesamtbetriebsvereinbarung Anwendung (vgl. BAG, 27.1.2004, 1 AZR 148/03).Hiernach führt ein solcher Verzicht dann zur Unwirksamkeit einer Individualvereinbarung, wenn diese nicht zugunsten des Arbeitnehmers wirkt (vgl. BAG, 27.1.2004, 1 AZR 148/03; 14.12.1999 1 AZR 81/99).
Zu diesem Zeitpunkt muss feststehen, dass die von einer Betriebsvereinbarung abweichende Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist (vgl. BAG, 27.1.2004, 1 AZR 148/03).
Gleiches gilt für unwahrscheinliche Kausalverläufe (vgl. BAG, 27.1.2004, 1 AZR 148/03).
- BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 81/99
Wirksamkeit des Verzichts auf Leistung aus Sozialplan
Auszug aus ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19
Hiernach führt ein solcher Verzicht dann zur Unwirksamkeit einer Individualvereinbarung, wenn diese nicht zugunsten des Arbeitnehmers wirkt (vgl. BAG, 27.1.2004, 1 AZR 148/03; 14.12.1999 1 AZR 81/99). - BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98
Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche …
Auszug aus ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19
Vorzunehmen ist ein sog. Sachgruppenvergleich, d.h. die in einem inneren Zusammenhang stehenden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen sind zu vergleichen (BAG, 20.4.1999, 1 ABR 72/98).
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 362/11
Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung - …
Auszug aus ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19
Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (BAG, 10.12.2014, 10 AZR 63/14; 21.1.2014, 3 AZR 362/11). - BAG, 10.12.2014 - 10 AZR 63/14
Auslegung eines Prozessvergleichs - Nachtschicht
Auszug aus ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19
Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (BAG, 10.12.2014, 10 AZR 63/14; 21.1.2014, 3 AZR 362/11). - BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03
Betriebsrentenanpassung - Verjährung
- BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09
Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung
Auszug aus ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19
Vorliegend werden jedoch, da der Ersetzungsvorbehalt nicht wirksam ausgeübt wurde, die Ansprüche gem. der Regelung in der BVW § 6 Nr. 2 zum genannten Zeitpunkt monatlich fällig (BAG vom 28.06.2011, 3 AZR 282/09). - BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09
Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen
Auszug aus ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19
Leistungen, die nach billigem Ermessen zu bestimmen sind, werden bei gerichtlicher Bestimmung erst aufgrund eines rechtskräftigen Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 3 BGB fällig (vgl. BAG vom 28.6.2011, 3 AZR 859/09). - BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13
Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich
Auszug aus ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19
Ist nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die Abweichung für den einzelnen Arbeitnehmer günstiger ist, bleibt es bei der zwingenden Geltung der Betriebsvereinbarung (BAG, 15.4.2015, 4 AZR 587/13). - BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 485/17
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage - …
Auszug aus ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19
Insofern besteht kein Unterschied zwischen den "normalen" BVW-Fällen und den Frühverrentungsfällen wie dem vorliegenden (so auch BAG, Urteil vom 25.09.2018 - 3 AZR 485/17). - BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags - …
- BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 333/17
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage - …
- LAG München, 06.08.2020 - 2 Sa 69/20
Betriebliche Altersversorgung: Auslegung eines Frühpensionierungsvertrages
Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 28. November 2019, Az. 12 Ca 6893/19, abgeändert und die Klage abgewiesen.