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   ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19   

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ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19 (https://dejure.org/2019,61850)
ArbG München, Entscheidung vom 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19 (https://dejure.org/2019,61850)
ArbG München, Entscheidung vom 28. November 2019 - 12 Ca 6893/19 (https://dejure.org/2019,61850)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 148/03

    Verzicht auf Sozialplananspruch

    Auszug aus ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19
    Das Günstigkeitsprinzip findet bei einem individuellen Verzicht auf Ansprüche aus einer Gesamtbetriebsvereinbarung Anwendung (vgl. BAG, 27.1.2004, 1 AZR 148/03).

    Hiernach führt ein solcher Verzicht dann zur Unwirksamkeit einer Individualvereinbarung, wenn diese nicht zugunsten des Arbeitnehmers wirkt (vgl. BAG, 27.1.2004, 1 AZR 148/03; 14.12.1999 1 AZR 81/99).

    Zu diesem Zeitpunkt muss feststehen, dass die von einer Betriebsvereinbarung abweichende Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist (vgl. BAG, 27.1.2004, 1 AZR 148/03).

    Gleiches gilt für unwahrscheinliche Kausalverläufe (vgl. BAG, 27.1.2004, 1 AZR 148/03).

  • BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 81/99

    Wirksamkeit des Verzichts auf Leistung aus Sozialplan

    Auszug aus ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19
    Hiernach führt ein solcher Verzicht dann zur Unwirksamkeit einer Individualvereinbarung, wenn diese nicht zugunsten des Arbeitnehmers wirkt (vgl. BAG, 27.1.2004, 1 AZR 148/03; 14.12.1999 1 AZR 81/99).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19
    Vorzunehmen ist ein sog. Sachgruppenvergleich, d.h. die in einem inneren Zusammenhang stehenden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen sind zu vergleichen (BAG, 20.4.1999, 1 ABR 72/98).
  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 362/11

    Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19
    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (BAG, 10.12.2014, 10 AZR 63/14; 21.1.2014, 3 AZR 362/11).
  • BAG, 10.12.2014 - 10 AZR 63/14

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Nachtschicht

    Auszug aus ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19
    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (BAG, 10.12.2014, 10 AZR 63/14; 21.1.2014, 3 AZR 362/11).
  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

    Auszug aus ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19
    Vielmehr gehört der Anpassungsanspruch zum Rentenstammrecht und verjährt daher nach § 18a S. 1 BetrAVG (vgl. BAG vom 17.08.2004 - 3 AZR 367/03, NJOZ 2005, 4875; ErfK/Steinmeyer, BetrAVG § 18a, Rn. 1).
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19
    Vorliegend werden jedoch, da der Ersetzungsvorbehalt nicht wirksam ausgeübt wurde, die Ansprüche gem. der Regelung in der BVW § 6 Nr. 2 zum genannten Zeitpunkt monatlich fällig (BAG vom 28.06.2011, 3 AZR 282/09).
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

    Auszug aus ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19
    Leistungen, die nach billigem Ermessen zu bestimmen sind, werden bei gerichtlicher Bestimmung erst aufgrund eines rechtskräftigen Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 3 BGB fällig (vgl. BAG vom 28.6.2011, 3 AZR 859/09).
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19
    Ist nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die Abweichung für den einzelnen Arbeitnehmer günstiger ist, bleibt es bei der zwingenden Geltung der Betriebsvereinbarung (BAG, 15.4.2015, 4 AZR 587/13).
  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 485/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

    Auszug aus ArbG München, 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19
    Insofern besteht kein Unterschied zwischen den "normalen" BVW-Fällen und den Frühverrentungsfällen wie dem vorliegenden (so auch BAG, Urteil vom 25.09.2018 - 3 AZR 485/17).
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 333/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

  • LAG München, 06.08.2020 - 2 Sa 69/20

    Betriebliche Altersversorgung: Auslegung eines Frühpensionierungsvertrages

    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 28.11.2019 - 12 Ca 6893/19 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 28. November 2019, Az. 12 Ca 6893/19, abgeändert und die Klage abgewiesen.

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