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   AG Holzminden, 13.05.2010 - 12 F 104/10 RI   

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https://dejure.org/2010,31703
AG Holzminden, 13.05.2010 - 12 F 104/10 RI (https://dejure.org/2010,31703)
AG Holzminden, Entscheidung vom 13.05.2010 - 12 F 104/10 RI (https://dejure.org/2010,31703)
AG Holzminden, Entscheidung vom 13. Mai 2010 - 12 F 104/10 RI (https://dejure.org/2010,31703)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschiedenes Paar streitet um Reparaturkosten fürs Haus - Fünf Jahre nach der Scheidung ist dafür nicht mehr das Familiengericht zuständig

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1517
  • FamRZ 2010, 1758
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus AG Holzminden, 13.05.2010 - 12 F 104/10
    Denn die Beantwortung schwieriger und in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärter Rechtsfragen ist nicht in das VKH - Prüfungsverfahren zu verlagern (Handbuch Fachanwalt Familienrecht/Geißler, 7. Auflage, S. 1663 unter Hinweis auf BVerfG FamRZ 2004, 1013).
  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 40/17

    Vorliegen einer sonstigen Familiensache: Streitigkeiten aus Wohnraummietverträgen

    Denn selbst nach der einen zeitlichen Zusammenhang fordernden Auffassung ist ein solcher noch gegeben, solange die Ehe besteht (Heiter in Prütting/Helms FamFG 3. Aufl. § 266 Rn. 50; s. auch Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 38. Aufl. § 266 FamFG Rn. 5) bzw. wenn seit der Beendigung der Verbindung und dem Abschluss der wirtschaftlichen Auseinandersetzung noch kein längerer Zeitraum verstrichen ist (AG Holzminden FamRZ 2010, 1758, 1759 mwN).
  • OLG Braunschweig, 21.12.2011 - 1 W 47/11

    Grundsätze zur Bestimmung des zuständigen Gerichts bei rechtskräftiger

    Ein besonderer zeitlicher Zusammenhang mit der Trennung oder Scheidung bzw. Aufhebung der Ehe ist für eine sonstige Familiensache nach § 266 Abs. 1, Halbsatz 1 Nr. 3 FamFG nicht erforderlich (Anschluss an: OLG Hamm FamRZ 2011, 392, 393, Rn. 10 zit. n. juris; OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 867, 868, Rn. 10 zit. n. juris; OLG Frankfurt NJW 2010, 3173, 3174f., Rn. 24 zit. n. juris; LG Osnabrück FamRZ 2011, 1090, Rn. 3f. zit. n. juris; entgegen: AG Holzminden, Beschl. v. 13.5.2010 - 12 F 104/10 RI).

    Der gegenteiligen Auffassung (AG Holzminden, Beschl. v. 13.5.2010 - 12 F 104/10 RI, Rn. 14 [unter Angabe einiger Literaturmeinungen], zit. n. juris) ist nicht zu folgen.

  • OLG Stuttgart, 10.01.2011 - 13 W 69/10

    Zuständigkeit des Familiengerichts: Auflösung einer zwischen vormaligen Ehegatten

    a) Nach Auffassung insbesondere eines Teils der Literatur (etwa Meyer-Seitz/Kröger/Heiter, FamRZ 2005, 1430, 1437; Prütting/Helms/Heiter, FamFG, 1. Aufl., § 266 FamFG Rn. 47, 50; wohl auch Burger, FamRZ 2009, 1017, 1019; ebenso AG Holzminden, Beschluss vom 13.05.2010 - 12 F 104/10 - Tz. 13 ff. [juris]) setzt § 266 Abs. 1 Ziff. 3 FamFG zwar einen solchen zeitlichen Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung der Ehe voraus, an dem es fehle, wenn seit der Beendigung der Verbindung und dem Abschluss der wirtschaftlichen Auseinandersetzung ein längerer Zeitraum verstrichen ist.
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