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   FG Baden-Württemberg, 22.06.2017 - 12 K 1044/15   

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https://dejure.org/2017,32238
FG Baden-Württemberg, 22.06.2017 - 12 K 1044/15 (https://dejure.org/2017,32238)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.06.2017 - 12 K 1044/15 (https://dejure.org/2017,32238)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 12 K 1044/15 (https://dejure.org/2017,32238)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Techniker Krankenkasse
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 11 Abs 1 EStG 2009, § 8 Abs 1 EStG 2009, § 19 EStG 2009, EStG VZ 2012
    Zeitwertkonto und Zufluss von Arbeitslohn: Fließt einem (Fremd)Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft Arbeitslohn bereits bei Zuführung zum Zeitwertkonto oder erst bei Auszahlung aus dem Zeitwertkonto zu?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übertragung eines Zeitwertkonto-Guthabens bei Arbeitgeberwechsel ist nicht steuerbar - Zufluss von Arbeitslohn erst bei Auszahlung aus dem Zeitwertkonto - Verzinsung des Zeitwertkontos führt zu Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Lohn auf einem Zeitwertkonto ist nicht bei der Einzahlung, sondern erst in der Auszahlungsphase zu versteuern

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Besteuerung von Zeitwertkonten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zeitwertkonto-Guthaben bei Arbeitgeberwechsel

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 20.10.2017)

    Zeitwertkonto: Steuer erst bei Auszahlung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Erste Instanzen gegen Finanzverwaltung beim Zeitwertkonto für den Geschäftsführer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 1252
  • DB 2017, 18
  • EFG 2017, 1585
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Köln, 26.04.2016 - 1 K 1191/12

    Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos als verdeckte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.06.2017 - 12 K 1044/15
    Infolgedessen ist noch nicht die Gutschrift auf dem Zeitwertkonto, sondern erst die Auszahlung aus diesem zu versteuern (so auch Finanzgericht -FG- Köln 26.4.2016 1 K 1191/12, Entscheidungen der FG -EFG- 2016, 1238; Schmidt/Krüger, EStG, § 19 Rn. 100 Arbeitszeitkonten; HHR/Bergkemper, EStG, § 3 Nr. 53 Rn. 1).

    Die Verpfändung der Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung dient nur der Absicherung der Klägers (FG Köln 26.4.2016 1 K 1191/12, EFG 2016, 1238).

    Zum anderen kann nicht die Organstellung des Klägers als GmbH-Geschäftsführer zu einer von § 11 Abs. 1 EStG abweichenden Zuflussfiktion führen (so auch FG Köln 26.4.2016 1 K 1191/12, EFG 2016, 1238; Schmidt/Krüger, EStG, § 19 Rn. 100 Arbeitszeitkonten; Graefe, Zeitwertkonten bei Geschäftsführern einer GmbH und Zuflussprinzip - aktuelle Rechtsprechung, DStR 2012, 2419; Hilbert/Paul, Lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitszeitkonten, NWB 2012, 3391, 3398).

    Damit kommt die Rechtsprechung zum Zufluss von Gewinnausschüttungen und anderen unbestrittenen Forderungen bei beherrschenden Gesellschaftern bzw. Gesellschafter-Geschäftsführern nicht zur Anwendung (FG Köln 26.4.2016 1 K 1191/12, EFG 2016, 1238).

  • Drs-Bund, 14.03.2012 - BT-Drs 17/8991

    Einkommensteuerlicher Zufluss von Arbeitslohn durch Einzahlungen auf einem

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.06.2017 - 12 K 1044/15
    Dies entspreche dem Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 14.3.2012 (BT-Drs. 17/8991).

    Nach dem Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze (BT-Drs. 17/8991, 6) können ausgehend von der sozialrechtlichen Zielrichtung steuerlich für alle Arbeitnehmer, die sich im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses befinden, Zeitwertkonten eingerichtet werden.

  • BFH, 11.11.2015 - I R 26/15

    Vorzeitige Beendigung eines im Blockmodell geführten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.06.2017 - 12 K 1044/15
    Mit den Aufgaben eines Gesellschafter-Geschäftsführers sei die Führung von Arbeitszeitkonten laut Bundesfinanzhof -BFH- 11.11.2015 I R 26/15 nicht vereinbar.

    So entschied der BFH, dass die Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos eines Gesellschafter-Geschäftsführers eine verdeckte Gewinnausschüttung sein kann (BFH 11.11.2015 - I R 26/15, DStR 2016, 737).

  • BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.06.2017 - 12 K 1044/15
    Beim BFH ist das Verfahren VI R 17/16 in einem vergleichbaren Fall anhängig.
  • BFH, 15.12.2011 - VI R 26/11

    Wegen der vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeit nachgezahlte Beträge sind als

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.06.2017 - 12 K 1044/15
    Diese Auslegung entspricht der Gesetzesbegründung, nach der die Steuer auf den Zeitpunkt der Auszahlung von Entgelt aus dem Wertguthaben aufzuschieben ist (BT-Drs. 16/10289, 10; BT-Drs. 16/11108, 11), sowie der Rechtsprechung zur Altersteilzeit, nach der der Arbeitnehmer während der Arbeitsphase Entgelte erarbeitet, die für die spätere Freistellungsphase angespart und bei Auszahlung in der Freistellungsphase versteuert werden, sofern kein Störfall, eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, eintritt (BFH 15.12.2011 VI R 26/11, BeckRS 2011, 95826).
  • FG Niedersachsen, 08.12.2010 - 3 K 238/08

    Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.06.2017 - 12 K 1044/15
    Diese Auslegung entspricht der Gesetzesbegründung, nach der die Steuer auf den Zeitpunkt der Auszahlung von Entgelt aus dem Wertguthaben aufzuschieben ist (BT-Drs. 16/10289, 10; BT-Drs. 16/11108, 11), sowie der Rechtsprechung zur Altersteilzeit, nach der der Arbeitnehmer während der Arbeitsphase Entgelte erarbeitet, die für die spätere Freistellungsphase angespart und bei Auszahlung in der Freistellungsphase versteuert werden, sofern kein Störfall, eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, eintritt (BFH 15.12.2011 VI R 26/11, BeckRS 2011, 95826).
  • BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16

    Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss

    dd) Die Rechtsauffassung des Senats, wonach Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto noch keinen gegenwärtig zufließenden Arbeitslohn darstellen, entspricht auch der Rechtsprechung der FG (z.B. Hessisches FG, Urteil vom 19. Januar 2012 1 K 250/11, EFG 2012, 1243; Niedersächsisches FG, Urteil vom 16. Februar 2012 14 K 202/11, EFG 2012, 1397, aus anderen Gründen aufgehoben durch Senatsurteil vom 27. Februar 2014 VI R 19/12, BFH/NV 2014, 1370; FG Düsseldorf, Urteil vom 21. März 2012 4 K 2834/11 AO, EFG 2012, 1400, aus anderen Gründen aufgehoben durch Senatsurteil vom 27. Februar 2014 VI R 26/12, BFH/NV 2014, 1372; FG Münster, Urteil vom 13. März 2013 12 K 3812/10 E, EFG 2013, 1026, aus anderen Gründen aufgehoben durch Senatsurteil vom 27. Februar 2014 VI R 23/13, BFHE 244, 572, BStBl II 2014, 894; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2017 12 K 1044/15, EFG 2017, 1585, Revision anhängig unter Az.: VI R 39/17) und der herrschenden Meinung im Schrifttum (Schmidt/Krüger, a.a.O., § 19 Rz 100 "Arbeitszeitkonten"; Blümich/Geserich, § 19 EStG Rz 280 "Zeitwertkonten"; HHR/Kister, § 11 EStG Rz 100 "Zeitwertkonten"; Breinersdorfer, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 19 Rz B 301; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 11 Anh 1 "Arbeitszeitkonto"; Claßen in Lademann, EStG, § 19 EStG Rz 149/37; Seiler in Kirchhof, EStG, 16. Aufl., § 11 Rz 47 "Arbeitszeitkonten"; Wellisch/Näth, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2003, 309; Wellisch/Quast, Der Betrieb --DB-- 2006, 1024; Plenker, DB 2009, 1430; Portner, DStR 2009, 1838; Niermann, DB 2009, 138, 139; Sterzinger, Betriebs-Berater --BB-- 2012, 2728; Harder-Buschner, Neue Wirtschaftsbriefe --NWB-- 2009, 2132; Hilbert/Paul, NWB 2012, 3391; Graefe, DStR 2017, 2199).

    ee) Für Gutschriften auf dem Wertguthabenkonto eines Fremd-Geschäftsführers einer GmbH, über die im Streitfall zu entscheiden ist, gilt nichts anderes (im Ergebnis ebenso FG Düsseldorf in EFG 2012, 1400, aus anderen Gründen aufgehoben durch Senatsurteil in BFH/NV 2014, 1372; FG Baden-Württemberg in EFG 2017, 1585; Schmidt/Krüger, a.a.O., § 19 Rz 100 "Arbeitszeitkonten"; Blümich/Geserich, § 19 EStG Rz 280 "Zeitwertkonten"; Breinersdorfer, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 19 Rz A 194; Pust in Littmann/Bitz/Pust, a.a.O., § 11 Rz 25; Graefe, DStR 2017, 2199; Wellisch/Quiring, BB 2012, 2029; Hilbert/Paul, NWB 2012, 3391; Portner, DStR 2009, 1838; Wellisch/Quast, DB 2006, 1024; a.A. BMF-Schreiben in BStBl I 2009, 1286; Sterzinger, BB 2012, 2728; Harder-Buschner, NWB 2009, 2132).

  • BFH, 04.09.2019 - VI R 39/17

    Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 22.06.2017 - 12 K 1044/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Klage hatte in diesem Streitpunkt aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1585 veröffentlichten Gründen Erfolg.

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2017 - 9 K 9235/15

    Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Gutschrift auf dem Zeitwertkonto eines sog.

    Ein Wertguthaben setzt eine schriftliche Vereinbarung über den Aufbau des Wertguthabens voraus, nach der Arbeitsentgelt, das mit einer vor oder nach der Freistellung oder der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit erbrachten Arbeitsleistung erzielt wird, eingebracht wird, um es für Zeiten der Freistellung aus dem Wertguthaben zu entnehmen (vgl. dazu allgemein: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2017 12 K 1044/15, EFG 2017, 1585 m. w. N., Revision beim BFH, Az.: VI R 39/17).
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