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   FG Hessen, 11.04.2012 - 12 K 1189/09   

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https://dejure.org/2012,57199
FG Hessen, 11.04.2012 - 12 K 1189/09 (https://dejure.org/2012,57199)
FG Hessen, Entscheidung vom 11.04.2012 - 12 K 1189/09 (https://dejure.org/2012,57199)
FG Hessen, Entscheidung vom 11. April 2012 - 12 K 1189/09 (https://dejure.org/2012,57199)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Minderung des Grundstücksteilwertes bei Belastung durch eine Grundschuld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Minderung des Grundstücksteilwertes bei Belastung durch eine Grundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 17.12.2008 - IX R 11/08

    Zahlungen einer Beratungsgesellschaft zugunsten ihrer selbständig tätigen Berater

    Auszug aus FG Hessen, 11.04.2012 - 12 K 1189/09
    Aufwendungen zur Abwehr von Gefahren für das der Einkünfteerzielung dienende Vermögen sind aber nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn die abzuwehrende Gefahr durch die Einkünfteerzielung begründet ist, z.B. durch die Verwendung eines Wirtschaftsgutes zur Einkünfteerzielung (BFH, Urteil vom 17.12.2008 IX R 11/08, BFH/NV 2009, 1100).

    Durch die Ablösezahlung beseitigt der Eigentümer die Beschränkung seiner Eigentümerbefugnisse und  beschafft sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück (vgl. BFH, Urteile vom 29.07.1997 IX R 89/94, BStBl II 1997, 772 und vom 17.12.2008 IX R 11/08, BFH/NV 2009, 1100).

    Die Beseitigung der Nutzungsbeschränkung im Streitfall betrifft vorliegend lediglich die Vermögenssphäre der Klägerin zu 2) und steht der Erzielung und Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht entgegen (vgl. BFH, Urteil vom 17.12.2008 IX R 11/08, BFH/NV 2009, 1100).

  • FG München, 28.09.2005 - 9 K 3258/03

    Entnahmegewinn nach § 6 Abs. 5 EStG 1999 - kein Anspruch auf "Gleichbehandlung in

    Auszug aus FG Hessen, 11.04.2012 - 12 K 1189/09
    Der Zweck der Schuldaufnahme muss darin bestehen, dem Erwerb, der Herstellung, der Erhaltung, der Instandsetzung, dem Umbau oder der Erweiterung eines Objekts zur Erzielung von Mieteinnahmen zu dienen (vgl. Finanzgericht München, Urteil vom 28.09.2005 9 K 3258/03, EFG 2006, 104).

    Im Vordergrund der Leistung steht die Abwehr von Beeinträchtigungen/Verlust des Vermögens des Steuerpflichtigen, nicht dagegen die Absicht der Einkünfteerzielung (vgl. BFH, BStBl II 1993, 751; Finanzgericht München, EFG 2006, 104).

  • BFH, 11.05.1993 - IX R 25/89

    Starke rechtliche Absicherung eines Darlehens durch ein Grundstück begründet kein

    Auszug aus FG Hessen, 11.04.2012 - 12 K 1189/09
    Maßgeblich ist, ob die Darlehensvaluta zur Erzielung von Einkünften - im Streitfall aus Vermietung und Verpachtung - aufgenommen und tatsächlich verwendet worden ist (BFH, Beschluss vom 04.07.1990 GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817; BFH, Urteil vom 11.05.1993 IX R 25/89, BStBl II 1993, 751).

    Im Vordergrund der Leistung steht die Abwehr von Beeinträchtigungen/Verlust des Vermögens des Steuerpflichtigen, nicht dagegen die Absicht der Einkünfteerzielung (vgl. BFH, BStBl II 1993, 751; Finanzgericht München, EFG 2006, 104).

  • BFH, 20.05.2010 - IV R 42/08

    Inhalt einer Betriebsaufgabeerklärung

    Auszug aus FG Hessen, 11.04.2012 - 12 K 1189/09
    So hat der BFH mehrfach entschieden, dass in den Fällen, in denen in der Bilanz des Eigentümers des belasteten Grundstücks keine schuldrechtliche Verpflichtung ausgewiesen ist, in Höhe der erwarteten Inanspruchnahme aus dem Grundpfandrecht eine Rückstellung für eine ungewisse Verpflichtung auszuweisen ist, wenn zu erwarten steht, dass der persönliche Schuldner seine Schulden nicht begleichen kann (vgl. Beschluss vom 22.04.1998 IV B 107/97, BFH/NV 1999, 162; Urteil vom 20.05.2010 IV R 42/08, BStBl II 2010, 820).

    Gleichzeitig hatte die Bank auch die Inanspruchnahme aus dem Grundpfandrecht angekündigt, so dass die Verwertung des belasteten Grundstücks tatsächlich drohte (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 04.07.2008 10 K 764/03, Juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 20.05.2010 IV R 42/08, BStBl II 2010, 820, wonach eine dingliche Last dann nicht zu berücksichtigen ist, wenn keine Inanspruchnahme droht).

  • BFH, 17.11.2004 - I R 96/02

    Übernahme bestehender dinglicher Belastungen keine Anschaffungskosten des

    Auszug aus FG Hessen, 11.04.2012 - 12 K 1189/09
    Im Übergang von dinglichen Belastungen ohne schuldrechtlichen Anspruch ist daher kein Entgelt zu sehen (BFH, Urteil vom 17.11.2004 I R 96/02, BStBl II 2008, 197).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.09.2001 - 2 K 2934/00

    Zu den Voraussetzungen wirtschaftlichen Eigentums

    Auszug aus FG Hessen, 11.04.2012 - 12 K 1189/09
    Für die Annahme wirtschaftlichen Eigentums bei einem anderen als dem zivilrechtlichen Eigentümer ist es erforderlich, dass dieser an der Ausübung der mit dem Eigentum verbundenen Rechte, nämlich einerseits Besitz und Nutzungsmöglichkeit und andererseits die Verfügungsmöglichkeiten - Veräußerung und Belastung - gehindert wird (Finanzgericht Rheinland - Pfalz, Urteil vom 11.09.2001 2 K 2934/00, Juris).
  • BFH, 29.07.1997 - IX R 89/94

    Ablösung einer Grundschuld

    Auszug aus FG Hessen, 11.04.2012 - 12 K 1189/09
    Durch die Ablösezahlung beseitigt der Eigentümer die Beschränkung seiner Eigentümerbefugnisse und  beschafft sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück (vgl. BFH, Urteile vom 29.07.1997 IX R 89/94, BStBl II 1997, 772 und vom 17.12.2008 IX R 11/08, BFH/NV 2009, 1100).
  • BFH, 20.08.2002 - IX R 70/00

    Wann sind Schuldzinsen als Werbungskosten absetzbar?

    Auszug aus FG Hessen, 11.04.2012 - 12 K 1189/09
    Zu den Anschaffungskosten gehören alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen; dazu zählen auch die Nebenkosten der Anschaffung sowie die nachträglichen Anschaffungskosten (BFH, Urteile vom 20.08.2002 IX R 70/00, BStBl II 2003, 585; vom 27.07.2004 IX R 32/01, BStBl II 2004, 1002).
  • BFH, 27.07.2004 - IX R 32/01

    Werbungskostenabzug von Schuldzinsen bei Ablösung einer Grundschuld zur

    Auszug aus FG Hessen, 11.04.2012 - 12 K 1189/09
    Zu den Anschaffungskosten gehören alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen; dazu zählen auch die Nebenkosten der Anschaffung sowie die nachträglichen Anschaffungskosten (BFH, Urteile vom 20.08.2002 IX R 70/00, BStBl II 2003, 585; vom 27.07.2004 IX R 32/01, BStBl II 2004, 1002).
  • FG Niedersachsen, 04.07.2008 - 10 K 764/03

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der steuerneutralen Übertragungsmöglichkeit

    Auszug aus FG Hessen, 11.04.2012 - 12 K 1189/09
    Gleichzeitig hatte die Bank auch die Inanspruchnahme aus dem Grundpfandrecht angekündigt, so dass die Verwertung des belasteten Grundstücks tatsächlich drohte (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 04.07.2008 10 K 764/03, Juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 20.05.2010 IV R 42/08, BStBl II 2010, 820, wonach eine dingliche Last dann nicht zu berücksichtigen ist, wenn keine Inanspruchnahme droht).
  • BFH, 22.04.1998 - IV B 107/97

    Isolierte dingliche Haftung - Teilwertminderung - Rückstellungsbildung -

  • BFH, 02.05.1984 - VIII R 276/81

    Stille Gesellschaft - Atypische stille Gesellschaft - Sonderbetriebsvermögen -

  • BFH, 05.05.2015 - X R 48/13

    Zum anschaffungsnahen Aufwand

  • BFH, 19.07.2007 - XI B 188/06

    Zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung der entgeltlich erworbenen eigenen Anteile

  • BFH, 06.12.1995 - I R 51/95

    Schuldzinsen für Darlehen, das zur Erfüllung einer

  • FG Münster, 17.02.2005 - 3 K 60/02

    Schuldzinsen für Darlehen zur Ablösung von Grundpfandrechten, die als Sicherheit

  • BFH, 01.10.1993 - III R 32/92

    1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2.

  • BFH, 09.08.1989 - X R 20/86

    Nießbrauch: Aufwendungen für den Eigentumserwerb keine Werbungskosten

  • BFH, 17.08.2005 - IX R 27/03

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
  • BFH, 05.05.2015 - X R 48/13

    Schlussbilanz und Aufgabebilanz im Fall der Betriebsaufgabe - Zeitpunkt des

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 11. April 2012  12 K 1189/09, soweit es die Einkommensteuer 2003 betrifft, aufgehoben.
  • FG Niedersachsen, 18.02.2015 - 9 K 260/12

    Vornahme einer Teilwertabschreibung auf ein Betriebsgrundstück; Bildung einer

    Damit ist das auslösende Moment dem außerbetrieblichen Bereich zuzuordnen mit der weiteren Folge, dass der Betriebsausgabenabzug für die an den Grundpfandgläubiger ausgekehrten Beträge ausscheidet (ähnlich BFH-Urteil vom 5. Februar 2014 X R 5/11, BFH/NV 2014, 1018 für der Fall der freiwilligen Übernahme von Verbindlichkeiten im Rahmen der Auflösung einer GmbH durch den den Betrieb in einem Einzelunternehmen fortführenden Gesellschafter; siehe auch Hessisches FG, Urteil vom 11. April 2012 12 K 1189/09, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 48/13 betr.

    Soweit ersichtlich ist die Frage, ob die Bestellung eines Grundpfandrechtes für fremde Schulden bzw. die tatsächliche Haftungsinanspruchnahme hieraus durch eine Teilwertabschreibung oder eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilanziell abzubilden ist, umstritten (Für Teilwertabschreibung: Hessisches FG, Urteil vom 11. April 2012 12 K 1189/09, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 48/13, für den Fall des Drohens der Inanspruchnahme; für Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten: Kulosa in Schmidt, EStG, 33. Aufl. 2014, § 6 Rz. 330, Stichwort "Dingliche Lasten" unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 22. April 1998 IV B 107/97, BFH/NV 1999, 162 bzw. BFH-Urteil vom 20. Mai 2010 IV R 42/08, BStBl. II 2010, 820; so wohl auch BFH-Urteil vom 24. Juli 1990 VIII R 226/84, BFH/NV 1991, 588).

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