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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 09.09.2014 - 12 K 121/14   

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https://dejure.org/2014,56949
FG Niedersachsen, 09.09.2014 - 12 K 121/14 (https://dejure.org/2014,56949)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.09.2014 - 12 K 121/14 (https://dejure.org/2014,56949)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. September 2014 - 12 K 121/14 (https://dejure.org/2014,56949)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 122 Abs.. 2 Nr. 2 AO; § 162 AO
    Zugangsfiktion bei der Übermittlung eines Steuerbescheids im Ausland durch die Post

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugangsfiktion bei der Übermittlung eines Steuerbescheids im Ausland durch die Post

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 2 AO, Übermittlung eines Steuerbescheids im Ausland durch die Post

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerfestsetzung auf 0 EUR - und die Klagebefugnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übermittlung eines Steuerbescheids im Ausland - und die Zugangsfiktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zugangsfiktion bei der Übermittlung eines Steuerbescheids im Ausland durch die Post

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 24.07.2012 - XI B 87/11

    Auslegung einer Klageschrift

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2014 - 12 K 121/14
    Auf die Wortwahl und die Bezeichnung kommt es nicht entscheidend an, sondern auf den gesamten Inhalt der Willenserklärung (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2012 XI B 87/11, BFH/NV 2012, 1981: BFH-Beschluss vom 6. Juli 2005 XI B 45/03, BFH/NV 2005, 2029).

    Wie oben bereits dargelegt, darf die Auslegung einer Einspruchserklärung nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich in der verkörperten Erklärung selbst keine Anhaltspunkte mehr finden lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2012 XI B 87/11, BFH/NV 2012, 1981: BFH-Beschluss vom 6. Juli 2005 XI B 45/03, BFH/NV 2005, 2029).

  • BFH, 06.07.2005 - XI B 45/03

    Auslegung: Einspruch gegen ESt-Bescheid als Einspruch gegen Feststellungsbescheid

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2014 - 12 K 121/14
    Auf die Wortwahl und die Bezeichnung kommt es nicht entscheidend an, sondern auf den gesamten Inhalt der Willenserklärung (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2012 XI B 87/11, BFH/NV 2012, 1981: BFH-Beschluss vom 6. Juli 2005 XI B 45/03, BFH/NV 2005, 2029).

    Wie oben bereits dargelegt, darf die Auslegung einer Einspruchserklärung nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich in der verkörperten Erklärung selbst keine Anhaltspunkte mehr finden lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2012 XI B 87/11, BFH/NV 2012, 1981: BFH-Beschluss vom 6. Juli 2005 XI B 45/03, BFH/NV 2005, 2029).

  • BFH, 05.08.2011 - III B 76/11

    Behauptung des verspäteten Zugangs der Einspruchsentscheidung - Berechnung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2014 - 12 K 121/14
    Auf die Beweislastregel des § 122 Abs. 2 Halbsatz 2 AO kann erst dann zurückgegriffen werden, wenn trotz erfolgter Sachaufklärung noch Zweifel am gesetzlich vermuteten Zugang eines Bescheides verbleiben (BFH-Urteil vom 5. August 2011 III B 76/11, BFH/NV 2011, 1845).
  • BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11

    Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Antragsfrist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2014 - 12 K 121/14
    Zudem muss der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch innerhalb der Antragsfrist von einem Monat begründet werden (BFH-Urteil vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707).
  • BFH, 03.02.1987 - VII R 85/85

    Durch Umzug bedingte Versäumung der Revisionseinlegungsfrist und Wiedereinsetzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2014 - 12 K 121/14
    Dies habe auch dann zu gelten, wenn der Betroffene mit der Möglichkeit rechnen musste, dass ihm während seiner vorübergehenden Abwesenheit ein Bescheid zugestellt werden könnte (BFH-Urteil vom 3. Februar 1987 VII R 85/85, BFH/NV 1987, 749).
  • BFH, 25.02.1988 - IV R 198/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Einspruchsfrist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2014 - 12 K 121/14
    Eine Fristversäumnis ist als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftiger Weise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Urteil vom 25. Februar 1988 IV R 198/85, BFH/NV 1988, 549).
  • BFH, 28.02.1990 - I R 165/85

    Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Revisionsbegründung - Zurechnung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2014 - 12 K 121/14
    § 68 Satz 1 FGO dispensiert den Rechtssuchenden daher nur im Hinblick auf den Änderungsbescheid von der vorherigen Durchführung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens (BFH-Urteil vom 28. Februar 1990 I R 165/85, BFH/NV 1991, 75).
  • BFH, 08.10.1981 - IV R 108/81

    Dienstreise - Abwesenheit von der Wohnung - Verschulden - Zustellung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2014 - 12 K 121/14
    Die erforderliche Kenntnis von solchen Zustellungen kann der Steuerpflichtige sich z.B. dadurch verschaffen, dass er beim Postamt beantragt, ihm die während seiner Abwesenheit zugehenden Postsendungen als gewöhnliche Sendungen nachzusenden (vgl. BFH-Urteil vom 8. Oktober 1981 IV R 108/81, BStBl II 1982, 165).
  • BFH, 14.03.1990 - X R 104/88

    Prüfungsanordnungen gegen Ehegatten können in einer Verfügung zusammengefaßt

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2014 - 12 K 121/14
    Vielmehr ist ein Schriftstück schon dann zugegangen, wenn es derart in den Machtbereich des Empfängers (Inhaltsadressaten) gelangt ist, dass normaler Weise dessen Kenntnisnahme möglich ist und nach den Gepflogenheiten des Verkehrs erwartet werden kann (BFH-Urteil vom 14. März 1990 X R 104/88, BStBl. II 1990, 612; BFH-Urteil vom 9. Dezember 1999 IIII R 37/97, BStBl II 2000, 175).
  • BFH, 09.12.1999 - III R 37/97

    Bekanntgabefiktion bei Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.09.2014 - 12 K 121/14
    Vielmehr ist ein Schriftstück schon dann zugegangen, wenn es derart in den Machtbereich des Empfängers (Inhaltsadressaten) gelangt ist, dass normaler Weise dessen Kenntnisnahme möglich ist und nach den Gepflogenheiten des Verkehrs erwartet werden kann (BFH-Urteil vom 14. März 1990 X R 104/88, BStBl. II 1990, 612; BFH-Urteil vom 9. Dezember 1999 IIII R 37/97, BStBl II 2000, 175).
  • BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15

    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts im Ausland - Übermittlung mittels einfachen

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 9. September 2014 12 K 121/14 aufgehoben.
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Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 22.02.2016 - 12 K 121/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5393
VG Stuttgart, 22.02.2016 - 12 K 121/14 (https://dejure.org/2016,5393)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 22.02.2016 - 12 K 121/14 (https://dejure.org/2016,5393)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Februar 2016 - 12 K 121/14 (https://dejure.org/2016,5393)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 4 S 33/12

    Zuweisung eines Beamten zu einer Personalserviceagentur der Deutschen Telekom -

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.02.2016 - 12 K 121/14
    Dabei hat der Dienstherr bei der Bestimmung der Wertigkeit einen weiten Beurteilungsspielraum (Organisationsermessen) (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.2011, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 28.02.2012 - 4 S 33/12 - juris).

    Gerichtlich überprüfbar ist die dabei getroffene "Eingruppierung" nur auf einen Bewertungsfehler hin, d. h. danach ob der Dienstherr einen zutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt, zu beachtende rechtliche Begriffe zutreffend angewandt, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe beachtet und sonst frei von Willkür entschieden hat (vgl. VGH, Beschl. vom 28.02.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.02.2016 - 12 K 121/14
    Der Anspruch eines Beamten auf amtsangemessene bzw. amtsgemäße Beschäftigung gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. BVerwG, Urt. vom 30.06.2011, BVerwGE 140, 83).

    Dabei hat der Dienstherr bei der Bestimmung der Wertigkeit einen weiten Beurteilungsspielraum (Organisationsermessen) (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.2011, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 28.02.2012 - 4 S 33/12 - juris).

  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 30.07

    Umbildung von Körperschaften; Veränderung des Funktionsamtes eines Beamten;

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.02.2016 - 12 K 121/14
    Im Rahmen dieser Vorgaben liegt es im Ermessen des Dienstherrn, den Inhalt des abstrakt-funktionellen und des konkret-funktionellen Amts festzulegen (vgl. insgesamt BVerwG, Urt. vom 25.10.2007, NVwZ-RR 2008, 268 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.02.2016 - 12 K 121/14
    Grundlage der Betrachtung ist das statusrechtliche Amt des Landwirtschaftsamtmanns in der Besoldungsgruppe A 11 (vgl. BVerwG, Urt. vom 28.11.1991, NVwZ 1992, 573).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - 4 S 2235/07

    Bestandskraft der Versetzung verringert Anspruch auf amtsangemessene

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.02.2016 - 12 K 121/14
    Die Klage ist als Verpflichtungsklage mit dem gestellten Antrag zulässig; das Klagebegehren genügt dem Bestimmtheitserfordernis (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 16.03.2009 - 4 S 2235/07 - juris).
  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 20.94

    Oberarzt Universitätsfrauenklinik - § 35 VwVfG, § 42 VwGO, Umsetzung eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.02.2016 - 12 K 121/14
    Er beinhaltet, entsprechend dem Amt im statusrechtlichen und abstrakt-funktionellen Sinn beschäftigt zu werden (vgl. BVerwG, Urt. vom 01.06.1995, BVerwGE 98, 334).
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