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FG Düsseldorf, 08.11.2018 - 12 K 1250/18 E, F |
Zitiervorschläge
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2018 - 12 K 1250/18 E, F (https://dejure.org/2018,39278)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 34 a Abs. 10 S. 1
Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von Einkünften aus Gewerbebetrieb - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Einkommensteuer | Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns: Zeitliche Grenzen der Änderung der Wahlrechtsausübung nach § 34a EStG
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Änderung des Wahlrechts nach § 34 a EStG nur bis Bestandskraft der Erstveranlagung des Folgejahres möglich
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Änderung der Wahlrechtsausübung nach § 34a EStG nur bis zur Bestandskraft der Erstveranlagung des Folgejahres möglich
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Antrag auf Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns gem. § 34 a EStG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.10.2015 - X R 44/13
Zeitliche Grenzen für die Ausübung oder Änderung von Antrags- oder Wahlrechten
Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2018 - 12 K 1250/18
Der Antrag auf Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns kann nach allgemeinen Grundsätzen (dazu z. B. Urteil des Bundesfinanzhof - BFH - vom 27. Oktober 2015 X R 44/13, Bundessteuerblatt - BStBl. II - 2016, 278; vom 9. Dezember 2015 X R 56/13, BStBl. II 2016, 967) zur Ausübung steuerlicher Wahlrechte geändert oder zurückgenommen werden. - BFH, 09.12.2015 - X R 56/13
Änderung von Antrags- und Wahlrechten
Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2018 - 12 K 1250/18
Der Antrag auf Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns kann nach allgemeinen Grundsätzen (dazu z. B. Urteil des Bundesfinanzhof - BFH - vom 27. Oktober 2015 X R 44/13, Bundessteuerblatt - BStBl. II - 2016, 278; vom 9. Dezember 2015 X R 56/13, BStBl. II 2016, 967) zur Ausübung steuerlicher Wahlrechte geändert oder zurückgenommen werden.