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   FG Düsseldorf, 08.11.2018 - 12 K 1250/18 E, F   

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https://dejure.org/2018,39278
FG Düsseldorf, 08.11.2018 - 12 K 1250/18 E, F (https://dejure.org/2018,39278)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2018 - 12 K 1250/18 E, F (https://dejure.org/2018,39278)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2018 - 12 K 1250/18 E, F (https://dejure.org/2018,39278)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34 a Abs. 10 S. 1
    Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von Einkünften aus Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns: Zeitliche Grenzen der Änderung der Wahlrechtsausübung nach § 34a EStG

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Änderung des Wahlrechts nach § 34 a EStG nur bis Bestandskraft der Erstveranlagung des Folgejahres möglich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Änderung der Wahlrechtsausübung nach § 34a EStG nur bis zur Bestandskraft der Erstveranlagung des Folgejahres möglich

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Antrag auf Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns gem. § 34 a EStG

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.10.2015 - X R 44/13

    Zeitliche Grenzen für die Ausübung oder Änderung von Antrags- oder Wahlrechten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2018 - 12 K 1250/18
    Der Antrag auf Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns kann nach allgemeinen Grundsätzen (dazu z. B. Urteil des Bundesfinanzhof - BFH - vom 27. Oktober 2015 X R 44/13, Bundessteuerblatt - BStBl. II - 2016, 278; vom 9. Dezember 2015 X R 56/13, BStBl. II 2016, 967) zur Ausübung steuerlicher Wahlrechte geändert oder zurückgenommen werden.
  • BFH, 09.12.2015 - X R 56/13

    Änderung von Antrags- und Wahlrechten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2018 - 12 K 1250/18
    Der Antrag auf Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns kann nach allgemeinen Grundsätzen (dazu z. B. Urteil des Bundesfinanzhof - BFH - vom 27. Oktober 2015 X R 44/13, Bundessteuerblatt - BStBl. II - 2016, 278; vom 9. Dezember 2015 X R 56/13, BStBl. II 2016, 967) zur Ausübung steuerlicher Wahlrechte geändert oder zurückgenommen werden.
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