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   FG München, 11.09.2007 - 12 K 1275/05   

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https://dejure.org/2007,17519
FG München, 11.09.2007 - 12 K 1275/05 (https://dejure.org/2007,17519)
FG München, Entscheidung vom 11.09.2007 - 12 K 1275/05 (https://dejure.org/2007,17519)
FG München, Entscheidung vom 11. September 2007 - 12 K 1275/05 (https://dejure.org/2007,17519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Erstattung von ausgezahlten Kindergeld; Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt ohne Anrechnung von Kindergeld als eine mit dem Kindergeld zweckidentische Leistung; Notwendigkeit des Vorliegens einer Gleichartigkeit der Leistungen

  • Judicialis

    EStG § 31 S. 2; ; EStG § 74 Abs. 2; ; SGB X § 104; ; SGB XII § 82 Abs. 1; ; SGB XII § 83 Abs. 1; ; BSHG § 76 Abs. 1; ; BSHG § 77 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilfe beziehendes Kind; Nachrangprinzip der Sozialhilfe; Erstattung von Kindergeld an den Sozialleistungsträger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sozialhilfe beziehendes Kind - Nachrangprinzip der Sozialhilfe - Erstattung von Kindergeld an den Sozialleistungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1135
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 21/03

    Kindergeld: Abzweigung bei Kinderbetreuung in einem Mutter-Kind-Heim

    Auszug aus FG München, 11.09.2007 - 12 K 1275/05
    Der BFH hat sich dieser Rechtsauffassung des BSG angeschlossen (BFH-Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 21/03, BFH/NV 2005, 171).
  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Auszug aus FG München, 11.09.2007 - 12 K 1275/05
    Hierbei handelt es sich nach der Rechtsprechung des BSG und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz um eine mit dem Kindergeld zweckidentische Leistung im Sinne von § 77 Abs. 1 BSHG (nunmehr § 83 Abs. 1 SGB XII) und damit anrechenbares Einkommen im Sinne von § 76 Abs. 1 BSHG (-nunmehr § 82 Abs. 1 SGB XII -vgl. z.B. Urteil des BVerwG vom 25. November 1993 5C 8/90, BVerwGE 94, 326 zu §§ 76 Abs. 1, 77 Abs. 1 BSHG).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01

    Kindergeld; Erstattungsverfahren nach § 74 Abs. 5 EStG 1996

    Auszug aus FG München, 11.09.2007 - 12 K 1275/05
    Der BFH hat diese Rechtsprechung auf das nach der Neugestaltung des Kindergelds durch das Jahressteuergesetz 1996 als Steuervergütung (§ 31 Satz 3 EStG) gezahlte Kindergeld jedenfalls insoweit angewandt, als das Kindergeld gemäß § 31 Satz 2 EStG der Förderung der Familie dient, weil es für die gebotene steuerliche Freistellung nicht erforderlich ist (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156).
  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 59/04

    Kindergeld: Erstattungsansprüche des Sozialleistungsträgers

    Auszug aus FG München, 11.09.2007 - 12 K 1275/05
    Eine Gleichartigkeit der Leistungen liegt vor, wenn beide Leistungen in der Weise gleichartig sind, dass sie demselben Zweck dienen (BFH-Urteil vom 7. Dezember 2004 VIII R 59/04, BFH/NV 2005, 864).
  • BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 12/89

    Vorrang des Erstattungsanspruchs vor dem Abzweigungsanspruch

    Auszug aus FG München, 11.09.2007 - 12 K 1275/05
    b) aa) Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) setzt § 104 Abs. 1 SGB X eine Gleichartigkeit der Leistungen der beiden Leistungsträger voraus, weil nach dem gesetzlichen Tatbestand ein Erstattungsanspruch nur ausgelöst werden kann, wenn der erstleistende Träger eine Verpflichtung des in Anspruch genommenen zweiten Trägers erfüllt hat (vgl. z.B. BSG-Urteil vom 25. April 1990 5 RJ 12/89, BSGE 67, 6).
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