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   VG Stuttgart, 03.07.2012 - 12 K 1513/12   

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https://dejure.org/2012,21766
VG Stuttgart, 03.07.2012 - 12 K 1513/12 (https://dejure.org/2012,21766)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 03.07.2012 - 12 K 1513/12 (https://dejure.org/2012,21766)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - 12 K 1513/12 (https://dejure.org/2012,21766)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verwaltungsrechtsweg für einstweilige Anordnung eines katholischen Priesters auf volle Auszahlung seiner Bezüge nach Kürzung durch einen kirchlichen Verweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung staatlicher Gewalt durch eine Kirche mittels verliehener staatlicher Befugnisse als Voraussetzung für die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs i.R. einer innerkirchlichen Angelegenheit; Überprüfbarkeit eines kirchlichen Dekrets in Form der Kürzung der Bezüge ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besoldung; Dienstverhältnis der Kirche - Anordnungsgrund; Auszahlung; Bezüge; Vorwegnahme der Hauptsache; Verweis; Dekret; Buße; Bischof; katholischer Priester; Verwaltungsrechtsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Buße eines Priesters - Bezügekürzung und der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Handlungen an Minderjährigen - Priester werden Bezüge gekürzt

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Katholischer Priester, dem frühere sexuelle Handlungen an Minderjährigen vorgeworfen wird, wehrt sich erfolglos gegen die als Buße vom Bischof verfügte Kürzung seiner Bezüge

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sexuelle Handlungen an Minderjährigen: Kürzung der Bezüge eines katholischen Priesters im Ruhestand rechtmäßig - Vom Bischof als Buße verfügte Kürzungen der Bezüge sind hinzunehmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 717/08

    Innerkirchliche Rechtsakte sind der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.07.2012 - 12 K 1513/12
    Bei Streitigkeiten in innerkirchlichen Angelegenheiten, zu denen auch das kirchliche Dienstrecht der Geistlichen gehört, ist infolge des den Kirchen von Verfassungs wegen gewährleisteten Selbstbestimmungsrechts (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 1 und 3 WRV) der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten grundsätzlich nicht gegeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.12.2008, NJW 2009, 1195, m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 25.11.1982, BVerwGE 66, 241, und v. 30.10.2002, BVerwGE 117, 145).

    Soweit die Kirchen aber vom Staat verliehene Befugnisse ausüben oder soweit ihre Maßnahmen den kirchlichen Bereich überschreiten oder in den staatlichen Bereich hineinreichen, betätigen die Kirchen mittelbar auch staatliche Gewalt mit der Folge, dass ihre Selbstbestimmung eine in der Sache begründete Einschränkung erfährt (BVerfG, Beschl. v. 09.12.2008, a.a.O.).

  • BVerfG, 25.02.1999 - 2 BvR 548/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen kirchliche Besoldungsbescheide

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.07.2012 - 12 K 1513/12
    Hier gehe es vielmehr um vermögensrechtliche Ansprüche (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.02.1999 - 2 BvR 548/96 -, juris; Urt. der erkennenden Kammer vom 21.06.2000 - 17 K 1339/99 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 21.78

    Evangelischer Geistlicher - Statusklage - Rechtsweg - Vermögensansprüche gegen

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.07.2012 - 12 K 1513/12
    Bei Streitigkeiten in innerkirchlichen Angelegenheiten, zu denen auch das kirchliche Dienstrecht der Geistlichen gehört, ist infolge des den Kirchen von Verfassungs wegen gewährleisteten Selbstbestimmungsrechts (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 1 und 3 WRV) der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten grundsätzlich nicht gegeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.12.2008, NJW 2009, 1195, m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 25.11.1982, BVerwGE 66, 241, und v. 30.10.2002, BVerwGE 117, 145).
  • BVerwG, 28.04.1994 - 2 C 23.92

    Bestehen versorgungsrechtlicher Ansprüche (Waisengeld) - Erfordernis des

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.07.2012 - 12 K 1513/12
    Dies gilt auch, wenn es sich um eine Vorfrage für Zahlungsansprüche handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.1994, BVerwGE 95, 379).
  • BVerwG, 30.10.2002 - 2 C 23.01

    Pfarrerdienstverhältnis, kein Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten für Klagen

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.07.2012 - 12 K 1513/12
    Bei Streitigkeiten in innerkirchlichen Angelegenheiten, zu denen auch das kirchliche Dienstrecht der Geistlichen gehört, ist infolge des den Kirchen von Verfassungs wegen gewährleisteten Selbstbestimmungsrechts (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 1 und 3 WRV) der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten grundsätzlich nicht gegeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.12.2008, NJW 2009, 1195, m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 25.11.1982, BVerwGE 66, 241, und v. 30.10.2002, BVerwGE 117, 145).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1980 - IV 1140/77

    Vermögensrechtliche Klage eines Beamten der Ev Landeskirche Baden;

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.07.2012 - 12 K 1513/12
    Allerdings tritt in diesem Bereich die staatliche Justizgewährleistung nur in solchen Streitigkeiten hinter die Autonomie der Kirche zurück, in denen es um geistliche Aufgaben, um das kirchliche Selbstverständnis sowie um statusrechtliche Streitigkeiten der geistlichen Amtsträger geht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.05.1980, DVBl. 1981, 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2004 - 6 S 17/04

    Passivlegitimation und Rechtsweg bei Gleichbehandlungsanspruch nach § 6 Abs 1 S 1

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.07.2012 - 12 K 1513/12
    Dabei müsste vorliegend ein hoher Grad an Erfolgsaussicht bestehen, um das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache zu durchbrechen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2015 - 4 S 901/14

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte in Kirchenangelegenheiten; Verweis und Buße

    Der beim Verwaltungsgericht im Hinblick auf das Dekret begehrte vorläufige Rechtsschutz blieb erfolglos (VG Stuttgart, Beschluss vom 03.07.2012 - 12 K 1513/12 - Senatsbeschluss vom 18.12.2012 - 4 S 1540/12 -).

    Wegen des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf die gewechselten Schriftsätze, wegen der sonstigen Einzelheiten auf die Verwaltungsakte der Beklagten und die Akten des Verwaltungsgerichts Stuttgart - 12 K 1513/12- und - 12 K 2291/12 - und auf die Senatskaten - 4 S 1549/12 - verwiesen.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 4 S 1540/12

    Verwaltungsrechtsweg gegen kirchliche Disziplinarmaßnahme

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 03. Juli 2012 - 12 K 1513/12 - wird zurückgewiesen.
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