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   VG Potsdam, 16.08.2010 - 12 K 2219/06   

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VG Potsdam, 16.08.2010 - 12 K 2219/06 (https://dejure.org/2010,33107)
VG Potsdam, Entscheidung vom 16.08.2010 - 12 K 2219/06 (https://dejure.org/2010,33107)
VG Potsdam, Entscheidung vom 16. August 2010 - 12 K 2219/06 (https://dejure.org/2010,33107)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

    Auszug aus VG Potsdam, 16.08.2010 - 12 K 2219/06
    Die persönliche Beitragspflicht der Klägerin wäre jedoch nur dann gegeben, wenn sie zum Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht, d.h. mit der (erneuten) Bekanntmachung der Erschließungsbeitragsatzung vom 15. Februar 2006, noch Eigentümerin des streitigen Grundstückes gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1982 - 8 C 145.81 - Driehaus, a. a. O., § 19 Rn. 30).
  • VG Potsdam, 12.01.2004 - 12 L 527/02
    Auszug aus VG Potsdam, 16.08.2010 - 12 K 2219/06
    Erforderlich ist danach ein Mindestmaß an bautechnischer Herrichtung, nämlich das Vorhandensein einer hinreichend befestigten Fahrbahn (wofür z. B. auch eine Schotterdecke genügen kann), einer - wenn auch primitiven - Form von Straßenentwässerung (ein bloßes Versickernlassen wäre dagegen nicht ausreichend) sowie einer eigenen Straßenbeleuchtung, die einen ungefährdeten Haus-zu-Haus-Verkehr ermöglicht" (BVerwG a.a.O.; vgl. dazu auch Beschluss der Kammer vom 12. Januar 2004 - 12 L 527/02 -).
  • BVerwG, 11.08.1993 - 8 C 13.93

    Erschließungsbeitrag - Straßenbau - Heranziehungsbescheid

    Auszug aus VG Potsdam, 16.08.2010 - 12 K 2219/06
    Das vorrangige materielle Erschließungsbeitragsrecht schließt insoweit etwaige entgegenstehende landesrechtliche Verfahrensvorschriften aus (BVerwG, Urteil vom 11. August 1993 - 8 C 13/93 -, NVwZ 1994, 297 m. w. N.; Urteil der Kammer vom 5. Dezember 2008 - 12 K 1626/04 -).
  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus VG Potsdam, 16.08.2010 - 12 K 2219/06
    Zwar hat der Beklagte vorliegend den Bescheid auf die Vorschriften des KAG und die Straßenbaubeitragssatzung gestützt, doch sind die Verwaltungsgerichte gemäß § 86 Abs. 1 i. V. m. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO grundsätzlich verpflichtet, die Sache spruchreif zu machen und deshalb die Höhe, in der ein Abgabenbescheid aufrechterhalten bleiben kann, selbst festzustellen und diesen Bescheid nur aufzuheben, soweit er rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2002 - 9 C 2.02 -, LKV 2003, 227).
  • VG Potsdam, 17.10.2008 - 12 K 2092/06

    Erschließungsbeitragsbescheid für die Herstellung einer Straße mit Versagung

    Auszug aus VG Potsdam, 16.08.2010 - 12 K 2219/06
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat hierzu in seinem Urteil vom 11. Juli 2007 (- 9 C 5.06 -, BVerwGE 129, 100 ff., LKV 2008, 171), dem die Kammer folgt (vgl. Urteile vom 11. Februar 2008 - 12 K 1094/03 -, vom 17. Oktober 2008 - 12 K 2092/06 - und vom 5. Dezember 2008 - 12 K 1626/04 -), festgestellt: "Der Begriff "örtliche Ausbaugepflogenheiten" bezeichnet ein über einen längeren Zeitraum feststellbares Verhalten der Gemeinde bei der bautechnischen Herstellung von Erschließungsanlagen.
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus VG Potsdam, 16.08.2010 - 12 K 2219/06
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat hierzu in seinem Urteil vom 11. Juli 2007 (- 9 C 5.06 -, BVerwGE 129, 100 ff., LKV 2008, 171), dem die Kammer folgt (vgl. Urteile vom 11. Februar 2008 - 12 K 1094/03 -, vom 17. Oktober 2008 - 12 K 2092/06 - und vom 5. Dezember 2008 - 12 K 1626/04 -), festgestellt: "Der Begriff "örtliche Ausbaugepflogenheiten" bezeichnet ein über einen längeren Zeitraum feststellbares Verhalten der Gemeinde bei der bautechnischen Herstellung von Erschließungsanlagen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 4 L 245/10

    Widmung besagt nichts über Ausbauzustand; Entbehrlichkeit von Bebauungsplan oder

    Soweit die Klägerin sich zur Begründung ihrer Rechtsansicht auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 16. August 2010 (12 K 2219/06, zit. nach JURIS, Rn. 36) beruft, ist nicht ersichtlich, inwieweit diese Entscheidung auf den vorliegenden Fall übertragen werden kann.
  • VG Potsdam, 13.02.2015 - 12 K 683/13

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

    Da im Zuge der Baumaßnahmen unter der unbefestigten Decke der Fahrbahn der Straße jedenfalls in Teilen eine 25 bis 30 cm starke Packlage mit darauf aufgebrachtem Streumakadam aufgefunden wurde, die auf einer Breite von ca. 3 m durch Natursteinborde eingefasst war, könnte die Straße allerdings durch diesen Ausbau in den 30iger Jahren des letzten Jahrhunderts den Mindestanforderungen genügt haben, der an "örtliche Ausbaugepflogenheiten" zu stellen ist (Urteil des BVerwG vom 1. Juli 2007 - 9 C 5.06 -, juris; Urteile der Kammer vom 11. Februar 2008 - 12 K 1094/03 - und vom 17. Oktober 2008 - 12 K 2092/06 - sowie vom 16. August 2010 - 12 K 2219/06 -, juris).

    Die Benennung der Rechtsgrundlage gehört lediglich zu den Gründen der angefochtenen Entscheidung des Beklagten, die im Verfahren gegebenenfalls durch eine andere zu ersetzen ist (BVerwG, Urteile vom 19. August 1998 - 8 C 92/87 - und vom 11. August 1993 - 8 C 13/93 -, juris, Urteil der Kammer vom 16. August 2010 - 12 K 2219/06 -, juris).

  • VG Potsdam, 06.02.2013 - 12 K 2255/10

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

    Dabei geht die Kammer in ständiger Rechtsprechung mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juli 2007 (a. a. O., vgl. Urteile der Kammer vom 11. Februar 2008 - 12 K 1094/03 - und 16. August 2010 - 12 K 2219/06 -, juris) allerdings davon aus, dass eine Straße über eine Beleuchtung verfügt haben muss, die einen ungefährdeten Haus-zu-Haus-Verkehr ermöglichte, um annehmen zu können, sie sei im Sinne des § 242 Abs. 9 BauGB bereits hergestellt gewesen.

    Die Benennung der Rechtsgrundlage gehört lediglich zu den Gründen der angefochtenen Entscheidung des Beklagten, die im Verfahren gegebenenfalls durch eine andere zu ersetzen ist (BVerwG, Urteile vom 18. März 1988 - 8 C 92/87 - und vom 11. August 1993 - 8 C 13/93 -, zitiert nach juris; Urteil der Kammer vom 16. August 2010 - 12 K 2219/06 -,juris; Driehaus a. a. O., § 2 Rdnr. 65).

  • VG Potsdam, 18.10.2016 - 12 K 1961/12

    Ausbaubeiträge

    (BVerwG, Urteile vom 19. August 1988 - 8 C 92/87 - und vom 11. August 1993 - 8 C 13/93 -, juris; Urteil der Kammer vom 16. August 2010 - 12 K 2219/06 -, juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. § 2 Rdnr. 65).

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juli 2007 (- 9 C 5.06 -, BVerwGE 129, 100 ff., juris), dem die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. Urteile vom 11. Februar 2008 - 12 K 1094/03 - und vom 17. Oktober 2008 - 12 K 2092/06 - sowie vom 16. August 2010 - 12 K 2219/06 -, juris), bezeichnet der Begriff der "örtlichen Ausbaugepflogenheiten" - wie auch der Hinweis auf ein Ausbauprogramm - ein über einen längeren Zeitraum feststellbares Verhalten der Gemeinde bei der bautechnischen Herstellung von Erschließungsanlagen.

  • VG Potsdam, 11.04.2014 - 12 K 988/11

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 11. Juli 2007 (- 9 C 5.06 -, BVerwGE 129, 100 ff., LKV 2008, 171), dem die Kammer folgt (vgl. Urteil der Kammer vom 16. August 2010 - 12 K 2219/06 -, m. w. N.), festgestellt:.

    Dieser stand zwar in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnissen, verlangt wurde aber auch bereits unter Geltung des preußischen Anliegerrechts das Vorhandensein einer hinreichenden befestigten Fahrbahn, einer - wenn auch primitiven - Straßenentwässerung und einer eigenen Straßenbeleuchtung, die einen ungefährdeten Haus-zu-Haus-Verkehr zuließ" (s. auch Driehaus, a. a. O., § 2 Rdnr. 35 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OVG Lüneburg und OVG Münster; vgl. auch Arndt, KStZ 1984, 107 ff. und 121 ff. Die "vorhandenen Erschließungsanlagen" i. S. v. § 180 Abs. 2 BBauG und Urteil der Kammer vom 16. August 2010 - 12 K 2219/06 -).

  • VG Berlin, 05.07.2016 - 13 K 105.13

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für einen Straßenausbau; Anwendbarkeit der

    Die Ausführung bloßer Teillängen reicht ebensowenig aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - 9 C 1/09 - VG Potsdam, Urteil vom 16. August 2010 - 12 K 2219/06 - Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 2 Rn. 48; für § 15a Abs. 2 EBG wohl auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juni 2011 - OVG 9 S 38.10) wie eine Bauausführung (auf der gesamten Länge), die sich auf die bloße provisorische Herrichtung beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom11. Juli 2007 - 9 C 5/06 - Rn. 40 bei juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 14.01.2020 - 3 K 1195/14

    Straßenausbaubeitrag

    Dafür mögen je nach den örtlichen Verhältnissen etwa eine Neigung oder Wölbung der Fahrbahn zu den Seitenbereichen oder die Anlegung von Versickerungsmulden ausreichen, während ein bloßes Versickernlassen des Niederschlagswassers auf der Fahrbahn in keinem Falle den einschlägigen Anforderungen genügen würde (vgl. etwa VG Potsdam, Urteil vom 16. August 2010 - 12 K 2219/06 -, juris Rn. 40).
  • VG Potsdam, 15.05.2019 - 1 K 1886/17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Beitrittsgebiet; Verlängerung einer

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juli 2007 (- 9 C 5.06 -, juris), dem das Verwaltungsgericht Potsdam in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. Urteile vom 11. Februar 2008 - 12 K 1094/03 - und vom 17. Oktober 2008 - 12 K 2092/06 -, sowie vom 16. August 2010 - 12 K 2219/06 -, juris), bezeichnet der Begriff der "örtlichen Ausbaugepflogenheiten" - wie auch der Hinweis auf ein Ausbauprogramm - ein über einen längeren Zeitraum feststellbares Verhalten der Gemeinde bei der bautechnischen Herstellung von Erschließungsanlagen.
  • VG Potsdam, 24.09.2018 - 1 K 4401/15

    Aufrechterhaltung eines straßenbaubeitragsrechtlichen Bescheides nach dem

    (BVerwG, Urteile vom 19. August 1988 - 8 C 92/87 - und vom 11. August 1993 - 8 C 13/93 -, juris; VG Potsdam, Urteil vom 16. August 2010 - 12 K 2219/06 -, juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. § 2 Rdnr. 64).
  • VG Potsdam, 29.01.2020 - 1 K 2183/17
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juli 2007 (- 9 C 5.06 -, BVerwGE 129, 100 ff., juris), dem das Verwaltungsgericht Potsdam in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. Urteile vom 11. Februar 2008 - 12 K 1094/03 - und vom 17. Oktober 2008 - 12 K 2092/06 - sowie vom 16. August 2010 - 12 K 2219/06 -, juris), bezeichnet der Begriff der "örtlichen Ausbaugepflogenheiten" - wie auch der Hinweis auf ein Ausbauprogramm - ein über einen längeren Zeitraum feststellbares Verhalten der Gemeinde bei der bautechnischen Herstellung von Erschließungsanlagen.
  • VG Potsdam, 24.09.2018 - 1 K 4399/15

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • VG Potsdam, 25.10.2013 - 12 K 1787/10

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2013 - 3 K 339/11

    Vorrang des Erschließungsbeitragsrechts; rückwirkende Ersetzung des

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