Rechtsprechung
VG Stuttgart, 16.11.2011 - 12 K 2286/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Drittschutz bei Aufnahme in eine Grundschule
- Justiz Baden-Württemberg
Drittschutz bei Aufnahme in eine Grundschule
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 41 SchulG BW, § 73 SchulG BW, § 76 SchulG BW, § 42 Abs 2 VwGO
Drittschutz bei Aufnahme in eine Grundschule
- datenbank.flsp.de
Aufnahme in Schulen - Klage gegen Aufnahme eines anderen Schülers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klagebefugnis; Schulrecht - Aufnahme in Grundschule; Schulbezirke; Drittschutz
- Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entfalltung eines Drittschutzes durch die Entscheidung über die Aufnahme eines Schülers in eine Grundschule
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- VG Stuttgart (Pressemitteilung)
Ein Schüler hat keinen Anspruch darauf, dass ein anderer Schüler nicht in seine Schule aufgenommen wird
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Auseinandersetzung zwischen Grundschülern
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Schüler gegen Schüler - Klage gegen Schulaufnahme eines anderen Schülers
- juraexamen.info (Kurzinformation)
Klagebefugnis im Verwaltungsrecht (speziell Schulrecht)
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Streit zwischen Schülern steht Schulaufnahme nicht entgegen
Wird zitiert von ...
- VG Stuttgart, 09.08.2011 - 12 K 2293/11
Antragsbefugnis; Schulordnungsrecht; Schulrecht - Aufnahme in Grundschule; …
Daraufhin hat der Antragsteller Klage erhoben (12 K 2286/11) mit dem Ziel, die "Wiederaufnahme" des Beigeladenen aufzuheben.