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   VG Stuttgart, 09.08.2011 - 12 K 2293/11   

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https://dejure.org/2011,9775
VG Stuttgart, 09.08.2011 - 12 K 2293/11 (https://dejure.org/2011,9775)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09.08.2011 - 12 K 2293/11 (https://dejure.org/2011,9775)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09. August 2011 - 12 K 2293/11 (https://dejure.org/2011,9775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfaltung von Drittschutz durch eine Entscheidung über die Aufnahme eines Schülers in eine Grundschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchulG BW § 76; SchulG BW § 90; VwGO § 42 Abs. 2
    Antragsbefugnis; Schulordnungsrecht; Schulrecht - Aufnahme in Grundschule; Drittschutz für Mitschüler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 901
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1991 - 9 S 1523/91

    Abgrenzung zwischen der Bestimmung eines anderen Schulbezirks und dem

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.08.2011 - 12 K 2293/11
    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg kann eine solche Anordnung wegen vorangegangenen Fehlverhaltens aber nicht zur Umgehung eines Verfahrens einer Schulordnungsmaßnahme nach § 90 SchG führen (vgl. Beschl. v. 10.10.1991, BWVPr 1992, 42).
  • BVerwG, 10.07.2001 - 1 C 35.00

    Einreiseverbot für Ehepaar Mun

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.08.2011 - 12 K 2293/11
    Zwar verweist er zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Klage-/Antragsbefugnis bereits dann anzunehmen ist, wenn eine Verletzung eigener subjektiver Rechte nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen ist (so BVerwG, Urt. v. 10.7.2001, BVerwGE 114, 356 m.w.N., allerdings für den Fall eine Dritt feststellungs klage).
  • BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 30.99

    Krankenhauspflegesätze; Genehmigung von Krankenhauspflegesätzen; Anfechtung der

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.08.2011 - 12 K 2293/11
    Drittschutz vermitteln jedoch nur solche Vorschriften, die nach dem in ihnen enthaltenen, durch Auslegung zu ermittelnden Entscheidungsprogramm für die Behörde auch der Rücksichtnahme auf Interessen eines individualisierbaren, d.h. sich von der Allgemeinheit unterscheidenden Personenkreises dienen (so insbes. BVerwG, Urt. v. 30.8.2008, BVerwGE 111, 354 m.w.N.; Wysk in: Wysk, Komm. z. VwGO, § 42 Rn. 129).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 2750/01

    Anspruch auf Einschreiten - Holzhütte in Gartenzone

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.08.2011 - 12 K 2293/11
    Doch wäre für einen Anspruch auf Einschreiten - sollte er dogmatisch begründbar sein - eine Ermessensreduzierung auf Null erforderlich (vgl. zum bauaufsichtlichen Einschreiten VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.5.2003, VBlBW 2003, 470).
  • VG Stuttgart, 16.11.2011 - 12 K 2286/11

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.08.2011 - 12 K 2293/11
    Daraufhin hat der Antragsteller Klage erhoben (12 K 2286/11) mit dem Ziel, die "Wiederaufnahme" des Beigeladenen aufzuheben.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10
    Auszug aus VG Stuttgart, 09.08.2011 - 12 K 2293/11
    Ausgenommen davon sind die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat, da er keinen Antrag gestellt hat (vgl. §§ 162 Abs. 3, 154 Abs. 3 VwGO und dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.1.2011, VBlBW 2011, 279).
  • VG Stuttgart, 16.11.2011 - 12 K 2286/11

    Drittschutz bei Aufnahme in eine Grundschule

    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (12 K 2293/11) hat das Gericht unter anderem Stellungnahmen des Beigeladenen, des Polizeipostens A. sowie des Klassenelternvertreters zu den behaupteten Sachverhalten eingeholt.

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob auch ihnen die notwendige Klagebefugnis (§ 42 Abs. 1 2. Alt. u. Abs. 2 VwGO) fehlt (offengelassen im Beschluss zum Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vom 9.8.2011 - 12 K 2293/11 -).

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