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   VG Karlsruhe, 09.09.2002 - 12 K 2302/01   

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https://dejure.org/2002,17052
VG Karlsruhe, 09.09.2002 - 12 K 2302/01 (https://dejure.org/2002,17052)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.09.2002 - 12 K 2302/01 (https://dejure.org/2002,17052)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. September 2002 - 12 K 2302/01 (https://dejure.org/2002,17052)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beschränktes freies Abgangsrecht als Minusmaßnahme gegenüber Versammlungsauflösung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Maßnahme aus Anlass der Durchführung einer Versammlung; Mahnwache gegen Castor-Transport; Zeitweilige Aussetzung des ungehinderten Auseinanderströmens von Versammlungsteil- nehmern; Eingriff in das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - 1 S 118/93

    Versammlungsverbot wegen zu erwartender Ausschreitungen gewaltbereiter Gruppen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.09.2002 - 12 K 2302/01
    Dieses Vorbringen reicht für die Annahme einer Wiederholungsgefahr aus, denn nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung muss nicht feststehen, dass sich eine völlig identische Entscheidungssituation wiederholen muss; vielmehr genügt es, wenn gewisse Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in absehbarer Zeit mit im Wesentlichen gleichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen zu rechnen ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.03.1993 - 1 S 118/93 -, VBlBW 1993, S. 343; VG Karlsruhe, Urt. v. 14.02.2001 - 4 K 3227/00 -).

    Erforderlich ist, dass ein Schaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.03.1993, aaO, S. 344).

    Dies bedarf jedoch keiner abschließenden Entscheidung, da nach der - vom erkennenden Gericht geteilten - Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschl. v. 29.03.1993, aaO) eine Versammlung trotz friedlicher Absichten der Veranstalter (sogar) verboten werden kann, wenn nach den zum Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen bei der Durchführung der Versammlung erhebliche, den Demonstrationsverlauf bestimmende Ausschreitungen gewaltbereiter Gruppen zu erwarten sind und hierdurch eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung besteht.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.1988 - 1 S 1544/87

    Blockade eines Militärgeländes; Kostenbescheid für Polizeieinsatz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.09.2002 - 12 K 2302/01
    Danach darf die Behörde neben einer - hier nicht in Betracht kommenden - Teilauflösung auch von dem Mittel der räumlichen Beschränkung einer Versammlung nachträglich Gebrauch machen, wie sich aus der in § 15 Abs. 2 VersG in Bezug genommenen Befugnis nach § 15 Abs. 1 VersG, die Versammlung von "bestimmten Auflagen" abhängig zu machen, ergibt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.06.1988, NVwZ 1989, S. 163 und Urt. v. 14.12.1989, VBlBW 1990, S. 300, 301).

    Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 09.06.1988, aaO), der das erkennende Gericht folgt, kommt es für die gerichtliche Beurteilung der hier beanstandeten Maßnahme ausschließlich auf die Erwägungen des für den Polizeieinsatz maßgeblichen Polizeiführers an, dem die Entscheidung oblag, in welcher Weise und nach welcher Rechtsgrundlage gegen die Versammlungsteilnehmer eingeschritten werden sollte und der die angeordnete Maßnahme auf § 15 Abs. 2 VersG gestützt hat.

  • VG Hamburg, 30.10.1986 - 12 VG 2442/86

    Hamburger Kessel - § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO analog, Art. 8 GG,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.09.2002 - 12 K 2302/01
    Vielmehr schützt die Versammlungsfreiheit als Kommunikationsgrundrecht neben der eigentlichen Versammlung auch das freie Zusammenströmen und das freie Auseinanderströmen der Teilnehmer (vgl. dazu VG Hamburg, Urt. v. 30.10.1986, NVwZ 1987, S. 829, 833).

    Von daher liegt auch der Hinweis des Klägers auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 30.10.1986 (aaO) zum sogenannten "Hamburger Kessel" neben der Sache, da dieser Entscheidung ein völlig anderer Sachverhalt zugrunde liegt.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.1995 - 7 S 259/94

    Hilfe zur Erziehung - Vorrangigkeit therapeutischer Betreuung eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.09.2002 - 12 K 2302/01
    Diese Voraussetzungen lagen hier vor, da nach der - gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbaren - Einschätzung des Polizeivollzugsdienstes zum Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme ein sofortiges Eingreifen unaufschiebbar war (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.12.1989, aaO zum früheren § 46 Abs. 2 Nr. 2 PolG; vgl. auch Dietel/Gintzel/Kniesel, aaO, § 15 RN 122 und Deger, Die Versammlungsfreiheit im Spannungsfeld mit behördlichen Auflagen und Genehmigungen, VBlBW 1995, S. 303, 305).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.09.2002 - 12 K 2302/01
    Unabhängig von der Frage, ob im Einzelfall eine Blockadehandlung als strafrechtlich bewehrte Nötigung (§ 240 StGB; vgl. dazu BVerfG, Beschl. des Ersten Senats vom 24.10.2001, DVBl. 2002, S. 256 ff.) anzusehen ist, verstößt die Blockierung eines Schienenwegs, auf dem ein genehmigter Transport stattfinden soll, gegen die öffentliche Sicherheit (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.02.2000 - 1 S 414/00 - Juris).
  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Beschränkungen des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.09.2002 - 12 K 2302/01
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts rechtfertigen Gefährdungen der Durchführbarkeit der Castor-Transporte durch Blockierung der Transportstrecke und die damit verbundenen Gefährdungen der körperlichen Unversehrtheit von Personen sowie die damit einhergehenden Beschädigungen von Sachen von erheblichem Wert, die darüber hinaus strafbewehrte Eingriffe in den Bahnverkehr darstellen, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Beschränkungen der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 2 GG (BVerfG, Beschl. des Ersten Senats vom 26.03.2001, DVBl. 2001, S. 797 ff., 798).
  • BVerwG, 14.01.1987 - 1 B 219.86

    Versammlungsrecht - Sitzblockade - Abtransport - Auflösungsverfügung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.09.2002 - 12 K 2302/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (E 64, 56 und Beschl. v. 14.01.1987 - 1 B 219/86 - Juris) kann sich die zuständige Behörde anstelle einer als unverhältnismäßig erscheinenden Auflösungsverfügung der ihr nach geltendem Recht zustehenden polizeilichen Befugnisse zur Abwehr unmittelbarer Gefahren bedienen und im konkreten Fall das Mittel anwenden, das zur Beseitigung der Gefahr geeignet, erforderlich und nicht unverhältnismäßig ist.
  • VG Karlsruhe, 14.02.2001 - 4 K 3227/00

    Platzverweis und Räumungsverfügung - Zeltlager für Demonstrationsteilnehmer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.09.2002 - 12 K 2302/01
    Dieses Vorbringen reicht für die Annahme einer Wiederholungsgefahr aus, denn nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung muss nicht feststehen, dass sich eine völlig identische Entscheidungssituation wiederholen muss; vielmehr genügt es, wenn gewisse Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in absehbarer Zeit mit im Wesentlichen gleichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen zu rechnen ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.03.1993 - 1 S 118/93 -, VBlBW 1993, S. 343; VG Karlsruhe, Urt. v. 14.02.2001 - 4 K 3227/00 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2000 - 1 S 414/00

    Verbot der Probeblockade

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.09.2002 - 12 K 2302/01
    Unabhängig von der Frage, ob im Einzelfall eine Blockadehandlung als strafrechtlich bewehrte Nötigung (§ 240 StGB; vgl. dazu BVerfG, Beschl. des Ersten Senats vom 24.10.2001, DVBl. 2002, S. 256 ff.) anzusehen ist, verstößt die Blockierung eines Schienenwegs, auf dem ein genehmigter Transport stattfinden soll, gegen die öffentliche Sicherheit (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.02.2000 - 1 S 414/00 - Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1986 - 1 S 2073/85

    Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.09.2002 - 12 K 2302/01
    Aufgrund dieser Umstände durfte die Polizei zum Zeitpunkt des Erlasses der beschränkenden Verfügung zu Recht annehmen, dass es bei der erwarteten Durchfahrt des Zuges durch Rheinsheim zu weiteren gewaltsam verlaufenden Durchbruchsversuchen mit dem Ziel der Blockade des DB-Gleises kommen würde (zur Zulässigkeit der Einbeziehung des Vorgeschehens in die polizeiliche Einschätzung vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.02.1986, VBlBW 1986, S. 308 ff. unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1989 - 1 S 799/89

    Zur Erstattung von Kraftfahrzeugkosten nach Auflösung einer Blockadedemonstration

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