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   VG Dresden, 21.08.2019 - 12 K 2345/16.A   

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VG Dresden, 21.08.2019 - 12 K 2345/16.A (https://dejure.org/2019,28211)
VG Dresden, Entscheidung vom 21.08.2019 - 12 K 2345/16.A (https://dejure.org/2019,28211)
VG Dresden, Entscheidung vom 21. August 2019 - 12 K 2345/16.A (https://dejure.org/2019,28211)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Dokumentenpauschale, Erhalt von Telefaxsendungen, Ausdruck

  • Burhoff online

    Dokumentenpauschale, Erhalt von Telefaxsendungen, Ausdruck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Dokumentenpauschale für den Empfang einer Behördenakte per Computerfax? Nur in Ausnahmefällen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Rostock, 29.09.2014 - 20 Ws 266/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Auslagenersatz für den Ausdruck elektronischer Akten;

    Auszug aus VG Dresden, 21.08.2019 - 12 K 2345/16
    Allerdings ist dem Anwalt zuzumuten, zunächst am Bildschirm zu klären, was er auch noch ausdrucken muss (Hartmann, Kostengesetze, 49. Aufl., VV 7000 Rn. 10; OLG Rostock Strafsenat, Beschl. v. 29. September 2014 - 20 Ws 266/14 -, juris, Rn. 22, 24).
  • VG Aachen, 16.05.2018 - 6 K 3213/17

    Telefax; Empfang

    Auszug aus VG Dresden, 21.08.2019 - 12 K 2345/16
    In diesem Fall entstehen die Kopien bei ihm ohne sein Zutun und ohne den für die Fertigung von Kopien erforderlichen Arbeitsaufwand (VG Aachen, Beschl. v. 16. Mai 2018 - 6 K 3213/17.A -, juris Rn. 5).
  • VG Gelsenkirchen, 12.03.2013 - 1 K 4489/11

    Kostenerinnerung; Verwaltungsvorgang; Fotokopien; Dokumentenpauschale

    Auszug aus VG Dresden, 21.08.2019 - 12 K 2345/16
    Damit das kostenfestsetzende Gericht und der Kostenschuldner überprüfen können, ob der Prozessbevollmächtigte das ihm über Nr. 7000 Ziffer 1a) VV RVG eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat, ist es jedoch erforderlich, dass der Prozessbevollmächtigte darlegt, dass und warum die gefertigten Ablichtungen aus seiner Sicht geboten waren (VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 12. März 2013 - 1 K 4489/11 -, juris Rn. 8f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2020 - 4 O 42/20

    Erstattungsfähigkeit von Kopierkosten

    Erfolgt eine solche Begründung nicht oder nicht in substantiierter Weise, ist es gerechtfertigt, die angegebenen Aufwendungen in der Kostenfestsetzung unberücksichtigt zu lassen (vgl. VG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - 12 K 2345/16.A -, juris, Rn. 11; zusammenfassend zum Ganzen Kunze , in: BeckOK VwGO, § 162 Rn. 75.1 m.w.N.).

    Es ist gerade nicht Aufgabe der Kostenbeamtin oder des Gerichts, das eigene Ermessen nachträglich an die Stelle des anwaltlichen Ermessens zu setzen (vgl. VG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - 12 K 2345/16.A -, juris, Rn. 11).

  • VG Kassel, 20.01.2020 - 6 K 2849/16
    Soweit die Erinnerungsgegner ihrer Darlegungspflicht nicht nachgekommen sind, ist es gerechtfertigt, dass die Aufwendungen für Kopien in der Kostenfestsetzung vollumfänglich unberücksichtigt zu lassen (so auch VG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - 12 K 2345/16.A, BeckRS 2019, 20270; BeckOK VwGO/Kunze, 51. Ed. 1.10.2019, VwGO § 162 Rn. 75.1a).

    Insbesondere sind etwa die Eurodac-Belehrungen, die Dublin-Befragungen und die Rückkehrinfos im vorliegenden Verfahren, in dem es um die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ging, auf den ersten Blick als irrelevant zu erkennen (vgl. VG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - 12 K 2345/16.A, BeckRS 2019, 20270).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.2023 - L 10 SF 1600/20 E-B
    Richtigerweise existiert auch weder tatsächlich noch rechtlich eine allgemeine Grundlage für eine irgendwie geartete "Schätzung" oder für eine pauschale Anerkennung dessen, was an Kopien "zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war", und es ist auch nicht Aufgabe der Kostenbeamten oder des Gerichts, das eigene Ermessen nachträglich an die Stelle des anwaltlichen Ermessens zu setzen bzw. dessen unsubstantiierte Angaben unter Zugrundelegung spekulativer Annahmen nachträglich zu plausibilisieren (wie hier z.B. auch Oberverwaltungsgericht - OVG - Sachsen-Anhalt 11.05.2020, 4 O 42/20, in juris, Rn. 10 m.w.N., auch zu Gegenstimmen; OVG Nordrhein-Westfalen 18.10.2006, 7 E 1339/05, in juris, Rn. 33; ausführlich VG Kassel, a.a.O., Rn. 5 ff. m.w.N.; VG Dresden 21.08.2019, 12 K 2345/16.A, in juris, Rn. 11; vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - BayVGH - 23.11.2021, 11 C 21.740, in juris, Rn. 21 a.E.; 18.02.2020, 5 M 19.2487, in juris, Rn. 8 a.E.; die Entscheidung des Bundesgerichtshof - BGH - 04.12.2013, XII ZB 159/12, in juris, Rn. 16, betrifft im Übrigen die Höhe von Kopierkosten und verweist darüber hinaus ebenfalls auf das Erfordernis einer ausreichenden Schätzgrundlage, die für die Frage, was im Einzelfall zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war, gerade nicht existiert), weswegen zu Gunsten des Erinnerungsgegners auch nicht die Gebotenheit einer bestimmten Anzahl von Kopien ohne weiteres einfach unterstellt werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2022 - 6 E 324/22

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Erledigungsgebühr; Dokumentenpauschale;

    vgl. die Berechtigung zur hälftigen Kürzung bejahend: LSG Bayern, Beschluss vom 8.11.2016 - L 15 SF 256/14 E - juris Rn. 30; VG Würzburg, Beschlüsse vom 20.3.2020 - W 7 M 19.1560 -, a. a. O. Rn. 17 und vom 4.5.2012 - W 6 M 12.30075 -, a. a. O. Rn. 27; VG Augsburg, Beschluss vom 17.10.2012 - Au 7 M 11.1600 -, juris Rn. 15; a. A. zur vollständigen Zurückweisung der Kopierkosten: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.5.2020 - 4 O 42/20 -, a. a. O. Rn. 10; VG Kassel, Beschluss vom 20.1.2020 - 6 K 2849/16.KS.A -, a. a. O. Rn. 7 ff.; VG Dresden, Beschluss vom 21.8.2019 - 12 K 2345/16.A -, juris Rn. 11.
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