Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 12 K 2756/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Ein behindertes Kind ist auch dann aufgrund seiner Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz erhält. Diese Leistungen sind nicht bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge zu berücksichtigen.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abzweigung von Kindergeld an den Träger der Sozialhilfe zur Deckung der Sozialhilfekosten; Berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds; Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines behinderten Kindes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzweigung von Kindergeld an den Träger der Sozialhilfe zur Deckung der Sozialhilfekosten; Berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds; Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines behinderten Kindes
- rechtsportal.de
Abzweigung von Kindergeld an den Träger der Sozialhilfe zur Deckung der Sozialhilfekosten; Berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds; Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines behinderten Kindes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Einbeziehung der "Conterganrente" in die eigenen Einkünfte und Bezüge eines volljährigen, behinderten Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kindergeld auch bei Conterganrente
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Conterganrente schließt Kindergeldanspruch für ein behindertes Kind nicht aus
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 03.03.2017)
Kindergeld: Conterganrente zählt nicht zum Einkommen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz schließen Kindergeldanspruch für behindertes Kind nicht aus - Conterganrenten sind kindergeldrechtlich nicht als Einkünfte und Bezüge zu berücksichtigen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte und Bezüge von Kindern
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 31.03.2021 - 5 C 2.20
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung …
Die Conterganrente ist dementsprechend nicht wie andere Sozialleistungen (etwa nach dem Sozialgesetzbuch Zweites oder Zwölftes Buch) zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. Juni 2014 - 10 C 1.14 - BVerwGE 150, 44 Rn. 34 m.w.N.); vielmehr kommt ihr im Wesentlichen eine Entschädigungsfunktion für die Betroffenen zu, die dem Ausgleich der durch die Schäden entgangenen Lebensmöglichkeiten dient (LSG Essen…, Urteil vom 3. Dezember 2020 - L 6 AS 1651/17 [ECLI:DE:LSGNRW:2020:1203.L6AS1651.17.00] - juris Rn. 69; FG Stuttgart, Urteil vom 9. November 2016 - 12 K 2756/16 [ECLI:DE:FGBW:2016:1109.12K2756.16.0A] - juris Rn. 33).Diese Funktion der Conterganrente, die insbesondere mit Blick auf ihren Entstehungsgrund Übereinstimmungen mit dem Schmerzensgeld aufweist (vgl. FG Stuttgart, Urteil vom 9. November 2016 - 12 K 2756/16 - juris Rn. 33 ff.), verleiht ihr eine Sonderstellung (vgl. zur Sonderstellung des Schmerzensgeldes: BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 BvR 293/05 [ECLI:DE:BVerfG:2006:rs20060711.1bvr029305] - BVerfGE 116, 229 ).