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   FG Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 12 K 285/99   

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https://dejure.org/2003,8435
FG Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 12 K 285/99 (https://dejure.org/2003,8435)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.07.2003 - 12 K 285/99 (https://dejure.org/2003,8435)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - 12 K 285/99 (https://dejure.org/2003,8435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenvermittlungsprovision; Verminderung des Anschaffungsaufwands durch Eigenprovision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 3
    Eigenprovisionen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG; Einkommensteuer 1994

  • rechtsportal.de

    EStG § 22 Nr. 3
    Eigenprovisionen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG ; Einkommensteuer 1994

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Eigenprovisionen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG - Einkommensteuer 1994

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Eigenprovision im Regelfall nicht als sonstige Einkünfte steuerpflichtig

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Sind die Provisionen steuerpflichtig?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1698
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98

    Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 12 K 285/99
    Dies ergibt sich auch aus mehreren jüngeren BFH-Urteilen, wonach Provisionsnachlässe, die der Eigenkapitalvermittler Fondsgesellschaften gewährt und die keine besonderen, über die Beteiligung am geschlossenen Fonds hinausgehenden Leistungen der Gesellschafter abgelten, nicht als Einnahmen behandelt werden, sondern als Minderung der Anschaffungskosten der Immobilie (BFH-Urteile vom 26. Februar 2002 IX R 21/01, BFH/NV 2002, 913 ; IX R 20/98, BFHE 198, 425 , BFH/NV 2002, 854 ).

    Dies ergibt sich aus mehreren jüngeren BFH-Urteilen, wonach Provisionsnachlässe, die der Eigenkapitalvermittler Fondsgesellschaften gewährt und die keine besonderen, über die Beteiligung am geschlossenen Fonds hinausgehenden Leistungen der Gesellschafter abgelten, nicht als Einnahme behandelt werden, sondern als Minderung der Anschaffungskosten der Immobilie (BFH-Urteile v. 26.2.2002, BFH/NV 2002, 854, 925).

  • BFH, 27.05.1998 - X R 94/96

    Eigenprovision als sonstige Einkünfte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 12 K 285/99
    Unter den Begriff der sonstigen Leistungen fällt hiernach jedes Tun, Unterlassen und Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und um des Entgelts willen erbracht wird (BFH-Urteil vom 27. Mai 1998 X R 94/96, BStBl II 1998, 619 ).

    In einem weiteren Urteil hat der BFH entschieden (Urteil vom 27. Mai 1998 X R 94/96, BFHE 186, 259 , BStBl II 1998, 619 ), dass auch solche Eigenprovisionen, die nur aus einmaligem Anlass gezahlt würden und keine gewerblichen Einkünfte darstellten, als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu qualifizieren seien.

  • BFH, 26.02.2002 - IX R 21/01

    Geschlossener Immobilienfonds; Minderung der AK bei Provisionsnachlass durch

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 12 K 285/99
    Dies ergibt sich auch aus mehreren jüngeren BFH-Urteilen, wonach Provisionsnachlässe, die der Eigenkapitalvermittler Fondsgesellschaften gewährt und die keine besonderen, über die Beteiligung am geschlossenen Fonds hinausgehenden Leistungen der Gesellschafter abgelten, nicht als Einnahmen behandelt werden, sondern als Minderung der Anschaffungskosten der Immobilie (BFH-Urteile vom 26. Februar 2002 IX R 21/01, BFH/NV 2002, 913 ; IX R 20/98, BFHE 198, 425 , BFH/NV 2002, 854 ).
  • BFH, 27.05.1998 - X R 17/95

    Eigenprovision als Betriebseinnahmen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 12 K 285/99
    Zwar hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Urteil vom 27. Mai 1998 X R 17/95, BFHE 186, 256 , BStBl II 1998, 618 ), dass Provisionen, die ein Versicherungsvertreter vom Versicherungsunternehmen für den Abschluss privater Versicherungen für sich und seine Ehefrau erhielt, als Betriebseinnahmen seines Gewerbebetriebs zu behandeln seien.
  • BFH, 15.04.1981 - IV S 3/81

    Zwangsvollstreckung - Einstellung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 12 K 285/99
    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 708 Nr. 10, 711 Satz 1 Zivilprozessordnung ( ZPO ) i.V.m. § 151 Abs. 1 FGO (BFH-Beschluss vom 15. April 1981 - IV S 3/81, BStBl II 1981, 402 ).
  • BFH, 16.03.2004 - IX R 46/03

    Minderung der AK durch Provisionszahlungen

    Der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1698 veröffentlichten Urteil im Wesentlichen statt.
  • BayObLG, 03.03.2004 - 4St RR 8/04

    Zur Frage, ob unter unter welchen Vorausetzungen ein Strafverfahren bis zum

    Gemeinsam ist diesen Entscheidungen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.7.2003 - 12 K 285/99; FG München a.a.O., vgl. auch Kithler, DStR 2003, 19) auch immer derselbe Ausgangssachverhalt, dass es nicht zum Geldfluss kam, sondern der Vermögenszugewinn im Ersparen von Aufwendungen durch Verrechnung lag.
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