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   VG Düsseldorf, 18.02.1997 - 12 K 3081/95   

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VG Düsseldorf, 18.02.1997 - 12 K 3081/95 (https://dejure.org/1997,24994)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.02.1997 - 12 K 3081/95 (https://dejure.org/1997,24994)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Februar 1997 - 12 K 3081/95 (https://dejure.org/1997,24994)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.01.2014 - VGH B 35/12

    Ablehnung eines Richters des Verfassungsgerichts wegen der Besorgnis zur

    In der Rechtsprechung ist insoweit zu Recht anerkannt, dass ohne Hinzutreten weiterer Umstände die bloße Zugehörigkeit des Richters zu dem gleichen Gericht wie ein Verfahrensbeteiligter in der Regel lediglich eine Kollegialität begründet und daher allein die Unvoreingenommenheit des Richters nicht infrage stellt (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 2 M 4/01 -, BeckRS 2001, 30473076; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Februar 1997 - 12 K 3081/95 -, NWVBl. 1997, 436 [437]; VG Freiburg, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 6 K 100/11 -, NVwZ-RR 2011, 544; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 54 Rn. 54 m.w.N.).

    Entscheidender Faktor sei dabei nicht unmittelbar die Zugehörigkeit zum Spruchkörper, sondern die beiderseitige Aufgabe einer offenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Zukunft, die von der Entscheidung im konkreten Verfahren beeinflusst werden könne (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 2 M 4/01 -, BeckRS 2001, 30473076; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Februar 1997 - 12 K 3081/95 -, NWVBl. 1997, 436 [437]; OLG Schleswig, Beschluss vom 1. Dezember 1987 - 1 W 63 und 88/87 -, MDR 1988, 236 f.).

    Im Hinblick auf einen Richter im 2. Hauptamt, der wie der Verfahrensbevollmächtigte der Landesregierung in den Jahren 2011 und 2012 an keiner Entscheidung des Senats mitgewirkt, an keinen Beratungen des Senats teilgenommen und bei dem sich die Mitwirkung auch im Jahr 2013 auf zwei Verfahren beschränkt hat (bei insgesamt 129 neuen Verfahren im Jahr 2013), wird ein verständiger, vernünftig abwägender Verfahrensbeteiligter deshalb nicht zu der Ansicht gelangen, der Richter stehe von vornherein zu den Berufsrichtern eines Senats in einem solchen Näheverhältnis, dass diese - unbewusst - seinem Vortrag mehr Gehör schenken als dem der anderen Beteiligten des Verfahrens (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 6 K 100/11 -, NVwZ-RR 2011, 544 und VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Februar 1997 - 12 K 3081/95 -, NWVBl. 1997, 436 [437] jeweils zu ehrenamtlichen Richtern).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2001 - 2 M 4/01

    Voreingenommenheit des Richters durch Zugehörigkeit zum gleichen Gericht wie

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2014 - 81 D 2.11

    Befangenheit; Besorgnis der - (verneint); Ablehnung; Disziplinarsache;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ohne Hinzutreten weiterer Umstände die bloße Zugehörigkeit des Richters zu dem gleichen Gericht wie ein Verfahrensbeteiligter in der Regel lediglich eine Kollegialität begründet und daher allein die Unvoreingenommenheit des Richters nicht infrage stellt (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, a.a.O., Rn. 15 unter Bezugnahme auf OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 2 M 4/01 -, BeckRS 2001, 30473076; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Februar 1997 - 12 K 3081/95 -, NWVBl. 1997, 436; VG Freiburg, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 6 K 100/11 -, NVwZ-RR 2011, 544; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 54 Rn. 54 m.w.N.).
  • VG Meiningen, 06.01.2009 - 5 K 257/08

    Befangenheit von Berufsrichtern, wenn ein ehrenamtlicher Richter Beteiligter in

    Entscheidend ist nach der Rechtsprechung in solchen Fällen bereits die bloße Zugehörigkeit zu demselben Spruchkörper und die daraus erwachsende beiderseitige Aufgabe der offenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit, hier vor allem auch für die Zukunft (vgl. VG Düsseldorf, B. v. 18.02.1997 - 12 K 3081/95 - VG Freiburg (Breisgau), B. v. 05.11.1993 - 7 K 1902/93 - so wohl auch BGH, B. v. 04.07.1957 - IV 5/57 -, alle Entscheidungen zitiert nach Juris).
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