Rechtsprechung
FG Köln, 22.12.2011 - 12 K 3238/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verlängerung der Höchstdauer des Kindergeldbezugs um die Zeit des Zivildienstes oder Wehrdienstes bei teilweisen Betreibens eines Studiums während der Dienstzeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeld in 2010 für einen Zivildienstleistenden über das 25. Lebensjahr hinaus
- datenbank.nwb.de
Kindergeld: - Kindergeld in 2010 für einen Zivildienstleistenden über das 25. Lebensjahr hinaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kindergeld bei Ableistung des Zivildienstes über das 25. Lebensjahr hinaus
Verfahrensgang
- FG Köln, 22.12.2011 - 12 K 3238/10
- BFH, 05.09.2013 - XI R 12/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 14.05.2002 - VIII R 61/01
Zivildienst und Studium als Berufsausbildung
Auszug aus FG Köln, 22.12.2011 - 12 K 3238/10
Denn auch während des Zivildienstes habe sich der Sohn in Berufsausbildung befunden, so dass nach dem Urteil des BFH vom 14.05.2002 VIII R 61/01, BStBl II 2002, 807 Kindergeld zu gewähren war.Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Mai 2002 VIII R 61/01, BStBl II 2002, 807, ist für den Zeitraum des gesetzlichen Zivil- oder Wehrdienstes dann Kindergeld zu bewilligen, wenn das Kind während dieses Zeitraums zugleich ernsthaft und nachhaltig ein Studium betreibt.
Ob die dargelegten Grundsätze dazu führen können, dass sich der Verlängerungstatbestand ggf. verkürzt, ist in der Entscheidung des BFH vom 14. Mai 2002 VIII R 61/01, BStBl II 2002, 807 ausdrücklich offen geblieben.
- BFH, 14.10.2002 - VIII R 68/01
Kindergeld; Zivildienst; Verlängerung des Zeitraums für den Kindergeldbezug
Auszug aus FG Köln, 22.12.2011 - 12 K 3238/10
Solche Dienste spielen daher kindergeldrechtlich nur insofern eine Rolle, als die Altersgrenze um die Zeit des Dienstes hinausgeschoben wird, weil ein Wehr- oder Zivildienstleistender bzw. dessen Eltern durch die gesetzliche Dienstverpflichtung und den damit verbundenen späteren Ausbildungsabschluss keine Nachteile erleiden sollen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhof -BFH- vom 14. Oktober 2002 VIII R 68/01, BFH/NV 2003, 460). - BFH, 27.08.2008 - III R 88/07
Verlängerung des Kindergeldes wegen Wehrdienstes
Auszug aus FG Köln, 22.12.2011 - 12 K 3238/10
Nach den BFH-Urteilen vom 27. August 2008 III R 88/07, BFH/NV 2009, 132 und vom 20. Mai 2010 III R 4/10, BStBl II 2010, 827 ist dem Gesetzeswortlaut des § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG eine Beschränkung des Verlängerungstatbestandes auf solche Dienstmonate, in denen kein Kindergeld gewährt wurde, nicht zu entnehmen. - BFH, 20.05.2010 - III R 4/10
Verlängerung des Zeitraums für den Bezug von Kindergeld wegen Zivildienstes
Auszug aus FG Köln, 22.12.2011 - 12 K 3238/10
Nach den BFH-Urteilen vom 27. August 2008 III R 88/07, BFH/NV 2009, 132 und vom 20. Mai 2010 III R 4/10, BStBl II 2010, 827 ist dem Gesetzeswortlaut des § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG eine Beschränkung des Verlängerungstatbestandes auf solche Dienstmonate, in denen kein Kindergeld gewährt wurde, nicht zu entnehmen. - BVerfG, 29.03.2004 - 2 BvR 1670/01
Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Anspruchs auf Kindergeld für ein …
Auszug aus FG Köln, 22.12.2011 - 12 K 3238/10
Das Bundesverfassungsgericht hat dies gebilligt (BVerfG-Beschluss vom 29. März 2004 - 2 BvR 1670/01, 2 BvR 1340/03 - HFR 2004, 694).