Rechtsprechung
VG Arnsberg, 25.11.2011 - 12 K 3601/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Zweckverbandes auf Entgelt im Sinne des § 18 Abs.1 VS gegen ein Verbandsmitglied bei freiwilliger Inanspruchnahme der Leistungen des Verbandes auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung; Anspruch eines Zweckverbandes im Sinne des Gesetzes über ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Erfolglose Zahlungsklagen der kommunalen Datenverarbeitungszentrale
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Basisentgelte einer kommunalen Datenverarbeitungszentrale
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2007 - 15 A 2168/07
Fehlen einer Rechtsgrundlage für einen festgesetzten Verwaltungsakt für die in …
Auszug aus VG Arnsberg, 25.11.2011 - 12 K 3601/10
Zwar ist das Verhältnis der Beklagten zum Zweckverband - soweit der Kläger im Auftrag der Beklagten tätig wird - geprägt durch eine entgeltliche Dienstleistungsbeziehung entsprechend dem Gleichordnungsverhältnis zwischen einem Dienstleister und einem Kunden, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 28. August 2007 - 15 A 2168/07 -, JURIS.vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. August 2007 - 15 A 2168/07 -, JURIS, zu einer vergleichbaren Regelung in der Satzung eines Zweckverbandes.
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. August 2007 - 15 A 2168/07 -, JURIS.
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. August 2007 - 15 A 2168/07 -, JURIS.
vgl. dazu auch VG Minden, Urteil vom 23. Mai 2007 - 3 K 3116/06 -, JURIS und nachgehend OVG NRW, Beschluss vom 28. August 2007 - 15 A 2168/07 -, JURIS.
- VG Arnsberg, 05.12.2011 - 12 K 3602/10
Auszug aus VG Arnsberg, 25.11.2011 - 12 K 3601/10
Die Beklagte, die sich bereits in der Sitzung der Verbandsversammlung vom 28. Juni 2005 gegen die Einführung des Basisentgelts ausgesprochen hatte, rief im September 2005 gemeinsam mit der Beklagten des Verfahrens 12 K 3602/10 die Bezirksregierung B zur Schlichtung der Streitigkeit an und machte geltend:.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten 12 K 3601/10 und 12 K 3602/10 nebst Beiakten verwiesen.
- BVerwG, 26.05.2010 - 6 A 5.09
Rechtsweg; Bundesnachrichtendienst; Vertrauensperson; Informant; Vertrag; Quelle.
Auszug aus VG Arnsberg, 25.11.2011 - 12 K 3601/10
vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 26. Mai 2010 - 6 A 5/09 -, abrufbar in JURIS, mit weiteren Nachweisen. - VG Minden, 23.05.2007 - 3 K 3116/06
Stadt Oerlinghausen gegen Kommunales Rechenzentrum erfolgreich
Auszug aus VG Arnsberg, 25.11.2011 - 12 K 3601/10
vgl. dazu auch VG Minden, Urteil vom 23. Mai 2007 - 3 K 3116/06 -, JURIS und nachgehend OVG NRW, Beschluss vom 28. August 2007 - 15 A 2168/07 -, JURIS.
- VG Arnsberg, 05.12.2011 - 12 K 3602/10
Erfolglose Zahlungsklagen der kommunalen Datenverarbeitungszentrale
Die Beklagte, die sich bereits in der Sitzung der Verbandsversammlung vom 28. Juni 2005 gegen die Einführung des Basisentgelts ausgesprochen hatte, rief im September 2005 gemeinsam mit der Beklagten des Verfahrens 12 K 3601/10 die Bezirksregierung B. zur Schlichtung der Streitigkeit an und machte geltend:.Dies sei auch daran deutlich geworden, dass die Einführung des Basisentgelts die Reaktion darauf gewesen sei, dass die Beklagte des Verfahrens 12 K 3601/10 in einem Vergabeverfahren, an dem sich auch der Kläger beteiligt habe, einen privaten Anbieter bevorzugt habe.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten 12 K 3601/10 und 12 K 3602/10 nebst Beiakten verwiesen.
Rechtsprechung
VG Arnsberg, 05.12.2011 - 12 K 3602/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Zweckverbandes im Sinne des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) auf Basisentgelte im Sinne des § 18 Abs. 1 VS; Umfang der Erwirtschaftung von Erträgen durch einen Zweckverband aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen mit seinen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Pressemitteilung)
Erfolglose Zahlungsklagen der kommunalen Datenverarbeitungszentrale
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2007 - 15 A 2168/07
Fehlen einer Rechtsgrundlage für einen festgesetzten Verwaltungsakt für die in …
Auszug aus VG Arnsberg, 05.12.2011 - 12 K 3602/10
Zwar ist das Verhältnis der Beklagten zum Zweckverband - soweit der Kläger im Auftrag der Beklagten tätig wird - geprägt durch eine entgeltliche Dienstleistungsbeziehung entsprechend dem Gleichordnungsverhältnis zwischen einem Dienstleister und einem Kunden, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 28. August 2007 - 15 A 2168/07 -, JURIS.vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. August 2007 - 15 A 2168/07 -, JURIS, zu einer vergleichbaren Regelung in der Satzung eines Zweckverbandes.
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. August 2007 - 15 A 2168/07 -, JURIS.
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. August 2007 - 15 A 2168/07 -, JURIS.
vgl. dazu auch VG Minden, Urteil vom 23. Mai 2007 - 3 K 3116/06 -, JURIS und nachgehend OVG NRW, Beschluss vom 28. August 2007 - 15 A 2168/07 -, JURIS.
- VG Arnsberg, 25.11.2011 - 12 K 3601/10
Erfolglose Zahlungsklagen der kommunalen Datenverarbeitungszentrale
Auszug aus VG Arnsberg, 05.12.2011 - 12 K 3602/10
Die Beklagte, die sich bereits in der Sitzung der Verbandsversammlung vom 28. Juni 2005 gegen die Einführung des Basisentgelts ausgesprochen hatte, rief im September 2005 gemeinsam mit der Beklagten des Verfahrens 12 K 3601/10 die Bezirksregierung B. zur Schlichtung der Streitigkeit an und machte geltend:.Dies sei auch daran deutlich geworden, dass die Einführung des Basisentgelts die Reaktion darauf gewesen sei, dass die Beklagte des Verfahrens 12 K 3601/10 in einem Vergabeverfahren, an dem sich auch der Kläger beteiligt habe, einen privaten Anbieter bevorzugt habe.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten 12 K 3601/10 und 12 K 3602/10 nebst Beiakten verwiesen.
- VG Minden, 23.05.2007 - 3 K 3116/06
Stadt Oerlinghausen gegen Kommunales Rechenzentrum erfolgreich
Auszug aus VG Arnsberg, 05.12.2011 - 12 K 3602/10
vgl. dazu auch VG Minden, Urteil vom 23. Mai 2007 - 3 K 3116/06 -, JURIS und nachgehend OVG NRW, Beschluss vom 28. August 2007 - 15 A 2168/07 -, JURIS. - BVerwG, 26.05.2010 - 6 A 5.09
Rechtsweg; Bundesnachrichtendienst; Vertrauensperson; Informant; Vertrag; Quelle.
Auszug aus VG Arnsberg, 05.12.2011 - 12 K 3602/10
vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 26. Mai 2010 - 6 A 5/09 -, abrufbar in JURIS, mit weiteren Nachweisen.
- VG Arnsberg, 25.11.2011 - 12 K 3601/10 Die Beklagte, die sich bereits in der Sitzung der Verbandsversammlung vom 28. Juni 2005 gegen die Einführung des Basisentgelts ausgesprochen hatte, rief im September 2005 gemeinsam mit der Beklagten des Verfahrens 12 K 3602/10 die Bezirksregierung B zur Schlichtung der Streitigkeit an und machte geltend:.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten 12 K 3601/10 und 12 K 3602/10 nebst Beiakten verwiesen.