Rechtsprechung
FG Münster, 19.02.2015 - 12 K 3703/13 E |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Rechtsanwaltskosten, außergewöhnliche Belastung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerliche Einordnung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
- ra.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Außergewöhnliche Belastungen: Prozesskosten - Anwaltskosten eines Zivilprozesses als agB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Sind Rechtsanwälte "außergewöhnliche Belastungen"?
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Den Rahmen des RVG überschreitende Anwaltskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Anwaltskosten eines Zivilprozesses sind nur im Gebührenrahmen des RVG als außergewöhnliche Belastung abziehbar
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Den Gebührenrahmen des RVG überschreitende Anwaltskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zu hohe Anwaltskosten sind keine agB
- haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)
Außergewöhnliche Belastung
- haufe.de (Kurzinformation)
Nur Anwaltskosten innerhalb des Gebührenrahmens sind abzugsfähig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gebührenrahmen des RVG überschreitende Anwaltskosten sind keine außergewöhnliche Belastungen - Aufwendungen dürfen angemessenen Rahmen nicht überschreiten und müssen notwendig sein
Verfahrensgang
- FG Münster, 19.02.2015 - 12 K 3703/13 E
- BFH, 15.06.2016 - VI R 44/15
Papierfundstellen
- EFG 2015, 1280
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- FG Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 3 K 60/11
Abzugsfähigkeit der Prozesskosten wegen Baumängeln an einer selbstgenutzten …
Auszug aus FG Münster, 19.02.2015 - 12 K 3703/13
Zivilprozesskosten gehören nicht zu den üblichen Kosten der Lebensführung, die Eingang in den sozialhilferechtlichen Regelbedarf finden (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2013, 3 K 60/11, EFG 2014, 1686). - BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Auszug aus FG Münster, 19.02.2015 - 12 K 3703/13
Die Kosten eines Zivilprozesses entstehen nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH-Urteil vom 12.05.2011, VI R 42/10, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2011, 1015), der auch der Senat grundsätzlich folgt, unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig.
- BFH, 15.06.2016 - VI R 44/15
Prozesskosten im Zusammenhang mit gesundheitsgefährdenden Baumängeln als …
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 19. Februar 2015 12 K 3703/13 E wird als unbegründet zurückgewiesen.Das FG wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1280 veröffentlichten Gründen ab.
Sie beantragen sinngemäß, das Urteil des FG Münster vom 19. Februar 2015 12 K 3703/13 E sowie die Einspruchsentscheidung vom 28. Oktober 2013 aufzuheben und die mit Bescheid vom 19. August 2013 festgesetzte Einkommensteuer unter Berücksichtigung der Kosten des Zivilprozesses in Höhe von 9.342,79 EUR als außergewöhnliche Belastungen herabzusetzen.