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   FG München, 29.03.2011 - 12 K 3991/09   

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https://dejure.org/2011,31545
FG München, 29.03.2011 - 12 K 3991/09 (https://dejure.org/2011,31545)
FG München, Entscheidung vom 29.03.2011 - 12 K 3991/09 (https://dejure.org/2011,31545)
FG München, Entscheidung vom 29. März 2011 - 12 K 3991/09 (https://dejure.org/2011,31545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sämtliche Erträge aus einem als sonstige Kapitalforderung einzuordnenden Genussrecht, als Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der im Streitjahr 2004 geltenden Fassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der Zufluss von Genussrechten aus einem Genussrechtsvertrag ist als sonstige Kapitalforderung einkommensteuerpflichtig; Einkommensteuerrechtliche Qualifizierung des Zuflusses aus einem Genussrechtsvertrag; Definition von Genussrechten als schuldrechtliche ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erträge aus einem als sonstige Kapitalforderung einzuordnenden Genussrecht mit Obligationscharakter als Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • deloitte.com PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgrund von Zahlungen aus einfachem Genussrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1522
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.10.1987 - VIII R 156/84

    Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag (Disagio) einer

    Auszug aus FG München, 29.03.2011 - 12 K 3991/09
    Unerheblich ist, ob der Überlassung von Kapital ein Darlehensvertrag oder ein Kaufvertrag zugrunde liegt (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1987 VIII R 156/84, BStBl II 1988, 252).

    Zu den Erträgen aus einer sonstigen Kapitalforderung gehört damit auch der Wertzuwachs, der sich aus dem Unterschied zwischen Ausgabe- und Rücknahmebetrag ergibt (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1988, 252 zu Aufgeld, das über den Nennbetrag einer Anleihe hinaus gewährt wird).

  • BFH, 14.06.2005 - VIII R 73/03

    "Beteiligung am Kapital der Gesellschaft" i.S. von § 17 EStG bei Genussrechten

    Auszug aus FG München, 29.03.2011 - 12 K 3991/09
    Voraussetzung für die Einordnung als qualifizierte Genussrechte, die Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gleichzustellen sind, ist, dass diese sowohl mit einem Recht am Gewinn als auch am Liquidationserlös verbunden sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 14. Juni 2005 VIII R 73/03, BStBl II 2005, 861).
  • BFH, 05.11.2013 - VIII R 20/11

    Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Veräußerung von Genussrechten

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 1522 veröffentlichten Urteil vom 29. März 2011  12 K 3991/09 ab.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des FG München in EFG 2011, 1522 und den Einkommensteuerbescheid 2004 vom 14. Dezember 2010 dahin zu ändern, dass bei der Besteuerung ein Betrag in Höhe von 474.144 EUR als steuerfreier Vermögenszuwachs unberücksichtigt bleibt und die Einkommensteuer in Höhe von 23.239 EUR festgesetzt wird.

  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - 11 K 1189/09

    Zahlungen für die Ablösung von Namensgewinnscheinen als steuerpflichtige

    Die hieraus resultierenden jährlichen Erträge aus den NGS sind gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig, auch wenn das Entgelt der Höhe nach von einem ungewissen Ereignis abhängig war, nämlich der Höhe der Dividendenzahlungen an die Aktionäre (vgl. hierzu auch FG München, Urteil vom 29. März 2011, 12 K 3991/09, EFG 2011, 1522; Az. BFH: VIII R 20/11).

    An der Steuerpflicht gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG i.V. mit § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ändert auch die Einführung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG mit Wirkung ab 1. Januar 1994 durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz - StMBG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl I 1993, 2310) nichts (gleicher Auffassung FG München, Urteil vom 29. März 2011 12 K 3991/09, EFG 2011, 1522; Az. BFH: VIII R 20/11).

    Hiermit sind Genussrechte angesprochen, die nicht in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannt sind, also solche, die - wie die im Streitfall zu beurteilenden - unter die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG fallen (FG München, Urteil vom 29. März 2011 12 K 3991/09, EFG 2011, 1522; Az. BFH: VIII R 20/11; Harenberg/Irmer, in: Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 43 EStG Anm. 40).

  • FG Köln, 22.05.2013 - 7 K 187/10

    Abgrenzung zwischen PKW und LKW

    Die einfachen Genussrechte begründen einen schuldrechtlichen Anspruch des Inhabers in Höhe des Genussrechtskapitals, die qualifizierten Genussrechte werden wie Nennkapital behandelt (vgl. im Einzelnen BFH- Urteil vom 14.6. 2005 VIII R 73/03, BStBl II 2005, 861; FG München, Urteil vom 29.3.2011 12 K 3991/09, EFG 2011, 1522).

    Voraussetzung für die Einordnung als qualifizierte Genussrechte, die Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gleichzustellen sind, ist, dass diese sowohl mit einem Recht am Gewinn als auch am Liquidationserlös verbunden sind (vgl. BFH- Urteil vom 14.6. 2005 VIII R 73/03, BStBl II 2005, 861; FG München, Urteil vom 29.3.2011 12 K 3991/09, EFG 2011, 1522).

  • FG Schleswig-Holstein, 16.02.2017 - 4 K 56/15

    Einkommensteuerliche Qualifikation von Beteiligungen an Erdöl- und

    Neben diesen qualifizierten Genussrechten mit Beteiligungscharakter gehören auch Bezüge aus einfachen Genussrechten als Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (BFH-Urteil vom 14. Juni 2005 VIII R 73/03, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2005, 861, unter II.1.c aa; FG München, Urteil vom 29. März 2011 12 K 3991/09, EFG 2011, 1522).
  • FG Düsseldorf, 15.11.2012 - 11 K 234/11

    Beteiligung durch sog. Working Interests an amerikanischen Erdöl- und

    Eine Beteiligung am Liquidationserlös (sogenanntes qualifiziertes Genussrecht; hierzu näher Finanzgericht - FG - München, Urteil vom 29.03.2011 12 K 3991/09, Revision eingelegt [Aktenzeichen des BFH: VIII R 20/11] ) ist nicht zwingend.
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